(BaSta) Die wohl absurdeste „Erklärung“ der Umschichtungen von Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zu den Mitteln für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) lieferte am 13. Februar 2014 die Berliner B.Z. unter der irreführenden Überschrift „22 Millionen Euro mehr für Arbeitslose“:

 

„Trotz mehrfacher Aufforderungen durch Arbeitssenatorin Dilek Kolat (46, SPD) und Finanzsenator Ulrich Nußbaum (56, parteilos) haben die Bezirke viele ihrer Stellen in den Jobcentern nicht besetzt: aktuell 189.

Das muss die Arbeitsagentur durch eigenes zusätzliches Personal mit Zeitverträgen ausgleichen. Um das bezahlen zu können, muss jedoch immer wieder Geld aus dem Topf für Förderprogramme abgezwickt werden. Im vorigen Jahr waren das allein in Berlin insgesamt rund 30 Millionen Euro.“ (http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/22-millionen-euro-mehr-fuer-arbeitslose-article1802450.html)

Von den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter werden 84,8 Prozent vom Bund und 15,2 Prozent von den Kommunen (hier Land Berlin) getragen. (§ 46 Absatz 3 SGB II) Wieviel der Personalkosten bei den Kommunen und wieviel bei der Bundesagentur für Arbeit auftreten, spielt dabei keine Rolle. Umschichtungen in einem Jobcenter sind „nur“ dann erforderlich, wenn die vom Bund zugewiesenen Mittel für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (84,8 Prozent) und die gesetzlich geregelte Ergänzung dieser Mittel durch die Kommune (kommunaler Finanzierungsanteil: 15,2 Prozent) nicht zur Deckung der „Gesamtverwaltungskosten“ reichen. Wie sich diese „Gesamtverwaltungskosten“ zusammensetzen wird i.d.R. nicht veröffentlicht. (siehe dazu die BIAJ-Materialien „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter in Berlin 2005 bis 2013/14: hier)

Anmerkung: Nicht zutreffend oder zumindest bisher nicht zutreffend ist auch die B.Z.–„Information“ über die „Eingliederungsbudgets“: „Jetzt will das Bundesarbeitsministerium das Budget der Jobcenter dafür kräftig aufstocken: Berlin bekommt in diesem Jahr 22 Millionen Euro mehr für Arbeitslose!“ Die B.Z.-„Information“ und dann folgende B.Z.-„Berechnung“ ist extrem irreführend. (Ende BaSta)