SGB II-Eingliederungstitel 2023: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2023
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 55,526 Millionen Euro ausgegeben, 3,349 Millionen Euro (6,4 Prozent) mehr als von Januar bis September 2022 (52,177 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 50,582 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (73,200 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt von Januar bis September 2023 insgesamt 69,1 Prozent (50,582 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2022: 62,2 Prozent)
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 12,556 Millionen Euro ausgegeben, 843.000 Euro (7,2 Prozent) mehr als von Januar bis September 2022 (11,713 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 12,351 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (19,512 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven von Januar bis September 2023 insgesamt 63,3 Prozent (12,351 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2022: 56,6 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2023 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis September 2023 (und 2022) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 13. Oktober 2023: Download_BIAJ20231013 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2023 – mit einem Blick auf die Türkei und Afrika
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(BIAJ) Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis September 2023 insgesamt 233.744 Asylerstanträge gestellt (1), 98.836 (73,3 Prozent) mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2022). (siehe Spalten 5, 8 und 11 in BIAJ-Tabelle, Seite 1) Nach bekannter Staatsangehörigkeit der Asylsuchenden betrachtet: Ein Anteil von nahezu ein Viertel (23.679; 24,0 Prozent) des vom BAMF registrierten Anstiegs der Asylerstanträge um 98.836 im Vorjahresvergleich entfiel auf Asylsuchende aus der Türkei, einem Nato-Mitgliedstaat („Wertegemeinschaft“). Auf Europa insgesamt (mit Türkei) entfiel ein Anteil von 28,9 Prozent (28.592) des vom BAMF registrierten Anstiegs der Asylerstanträge. Im Vergleich dazu entfiel ein Anteil von nur 11,5 Prozent (11.323) des vom BAMF registrierten Anstiegs auf 50 afrikanische Staaten. (zu den absoluten Veränderungen im Vorjahresvergleich siehe Spalte 8 in BIAJ-Tabelle, Seite 1) Und auch die Gesamtzahl der von Januar bis September 2023 gestellten Asylerstanträge aus Europa (mit Türkei) übertraf mit 48.868 (darunter 35.283 mit türkischer Staatangehörigkeit) die Gesamtzahl der Asylerstanträge von Asylsuchenden mit der Staatangehörigkeit eines Staates in Afrika (27.819) erheblich. (2)
Zu den BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträgen siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Oktober 2023 mit drei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20231010 (PDF: neun Seiten incl. Anhang vom 12.10.2023* – Auszug – eine BIAJ-Tabelle und drei Abbildungen - siehe unten)
* Am 12. Oktober 2023 wurden drei Tabellen zu den Asylentscheidungen von Januar bis September 2023 nach Herkunftsländern (Staatsangehörigkeit) angefügt. (A1 sortiert nach Asylentscheidungen; A2 sortiert nach "positiven Asylentscheidungen"; A3 sortiert nach Ablehnungen)
Anhang vom 26. Oktober 2023: "Die wunderbar terminierte Reise des Vizekanzlers Robert Habeck in die Türkei – und eine Vermutung" ... zum "Rückführungspaket" (hier - PDF: eine Seite)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2023 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2023 insgesamt 2,323 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 199,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2023 insgesamt 2,124 Milliarden Euro (59,1 Prozent) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (1) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 59,1 Prozent) von 80,4 Prozent in Hamburg (HH) bis 47,6 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 1 aus den BIAJ-Materialien vom 06.10.2023 - Spaltenüberschriften 1 und 2 in Tab. 1, Seite1, am 20.10.2023 korrigiert)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 06. Oktober 2023: Download_BIAJ20231006 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
(1) Die oben genannten Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben.
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“
Insolvenzgeld-Ausgaben: 2007 bis September 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,076 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 930,8 Millionen Euro von Januar bis September 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis September 2023“)
In den ersten neun Monaten 2023 wurde 139,5 Prozent (542,1 Millionen Euro) mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2022: 388,7 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 und der Jahre 2010 bis 2019. Lediglich im ersten „Corona-Jahr“ 2020 wurde in den ersten neun Monaten mit insgesamt 962,0 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als in den ersten neun Monaten 2023 (930,8 Millionen Euro). Die Ausgaben in den ersten neun Monaten 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 396,8 Millionen Euro bzw. um 74,3 Prozent. Und: In den ersten neun Monaten wurden bereits 30,8 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als die im BA-Haushalt 2023 für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 900 Millionen Euro.
Weiterlesen: Insolvenzgeld-Ausgaben: 2007 bis September 2023
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 18,060 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,565 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 586,66 Euro pro Monat. (1) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
Ein kurzer Rückblick: Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank in den 18 Monaten bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. In den folgenden zehn Monaten, von Dezember 2022 bis September 2023, wurden dann etwa 1,517 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres: 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar, 90 Millionen Euro im Februar, 162 Millionen Euro im März, 152 Millionen Euro im April, 160 Millionen Euro im Mai, 201 Millionen Euro im Juni, 220 Millionen Euro im Juli, 208 Millionen Euro im August und 228 Millionen Euro im September 2023. (siehe BIAJ-Abbildung oben)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 730.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 46.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) haben.
Hinweis: Zur Entwicklung der Insolvenzgeld-Ausgaben bis September 2023 siehe hier.