Petition Hartz IV 2003: Irreführung, Arbeitslosenhilfe, Aussteuerungsbetrag
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Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich am 14. Oktober 2003 mit einem Brief an den Bundespräsidenten und den Bundestagspräsidenten gewandt.
Betreff:
a) die "Irreführende Bezeichnung der neuen Leistung" (Arbeitslosengeld II) ,
b) die "Arbeitslosenhilfe nur noch als Erinnerungsposten im Grundgesetz" und
c) Verfassungs- und versicherungsrechtlich fragwürdige Refinanzierung" (Aussteuerungsbetrag)
im "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Bundestagsdrucksache 15/1516).
Das Schreiben vom 14. Oktober 2003 wurde vom Präsidenten des Deutschen Bundestages (Wolfgang Thierse) an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übersandt und zur Petition mit der Nummer PET 4-15-09-81502-013071. Das Petitionsverfahren wurde durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Februar 2005 abgeschlossen. (Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses: Bundestagsdrucksache 15/4741)
Das BIAJ-Schreiben vom 14. Oktober 2003 finden Sie hier: Download
"Arbeitslosenhilfeempfänger/innen" und "Langzeitarbeitslose"
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Zwei zunehmend unterschiedliche Größen in der BA-Statistik (ein kurzer Hinweis)
Die Begriffe "Arbeitslosenhilfeempfänger/innen" und "Langzeitarbeitslose" werden in der gegenwärtigen Berichterstattung über die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Einführung einer "Sozialhilfe A" (von A, wie arbeitsuchend, arbeitsfähig), alias "Arbeitslosengeld II", nahezu immer als Synonyme gesehen. Arbeitslosenhilfeempfänger/innen sind Langzeitarbeitslose.
Die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zeigt jedoch nach 1998 ein erheblich anderes, wenig wahrgenommenes "statistisches Bild":.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. August 2003 finden Sie hier: Download
§ 8 Abs. 2 SGB III (neu): Gut gemeint - aber Vorsicht! Politischen Rückschritt vermeiden!
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Die geplante, gut gemeinte zusätzliche Berücksichtigung der "relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit" bei der Berechnung der geschlechtsspezifischen Förderanteile (§ 8 Abs. 2 SGB III: Zielförderanteil) könnte zu einer Reduzierung des Frauenanteils (der Frauenquote) führen. (Anm.: Das sog. Job-AQITV-Gesetz vom 10. Dezember 2001 trat mit der hier kritisierten Änderung des § 8 SGB III am 1. Januar 2002 in Kraft. Durch "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" vom 21. Dezember 2008 wurde diese Regelung zum 1. Januar 2009 in § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III übernommen.)
Der Grund: Die Revision der Beschäftigtenstatistik hat die "relative Betroffenheit" von Frauen - gemessen an den monatlich veröffentlichten geschlechtsspezifischen Arbeitslosenquoten - rechnerisch (!) deutlich reduziert. Eine mögliche Alternative: Die "relative Betroffenheit" sollte nicht auf Basis der abhängigen zivilen Erwerbspersonen berechnet werden, sondern auf Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeitslosen.
Den gesamten Artikel, zuerst veröffentlicht im letzten Heft der Heftreihe "Aus der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik" des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ: Heft Nr. 25, Redaktionsschluss: 28. September 2001), finden Sie (von DIN A5 auf DIN A4 vergrößert) hier: Download
Siehe in diesem Zusammenhang auch die BIAJ-Kurzmitteilungen zur Frauenförderquote SGB II (Hartz IV) vom 16. März und 20. August 2011.