Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2019 (mit bremischen Städten)
- Details
(BIAJ) März 2019: 4,254 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,301 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 850.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,451 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -12,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -1,5 Prozent im Land Bremen (Bund: -6,4 Prozent; Stadt Bremen: -0,9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
4,015 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -10,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -3,5 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,7 Prozent; Stadt Bremen: -2,8 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)*
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2019 und März 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. März 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190329 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* siehe dazu auch die am 26. März 2019 ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.
Berlin: 9,8 Prozent der ELB "langzeitarbeitslos" - eine Ergänzung zu den BIAJ-Materialien zur "Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten"
- Details
(BIAJ) In der Bundeshauptstadt Berlin galten gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende im November 2018 lediglich 9,8 Prozent (!) der Alg-II-Empfängerinnen und Alg-II-Empfänger als "langzeitarbeitslos" - nicht einmal jeder zehnte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Vier ergänzende Abbildungen (Berlin 01/2007-11/2018) und eine Tabelle (Ländervergleich 11/2018) zu den BIAJ-Materialien vom 21. März 2019 zur "Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen" durch den Bundesrechnungshof (BRH): Download_BIAJ_20190326 (PDF: drei Seiten; Seite 3 mit Tabelle Ländervergleich: DIN A4-quer). Ob vom BRH auch Jobcenter in Berlin geprüft wurden, ist dem BIAJ bisher nicht bekannt. (26.03.2019)
Bundesrechnungshof: Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Abbildungen
- Details
(BIAJ) Fünf Abbildungen zu Presseberichten vom vergangenen Sonntag (17.03.2019: "Rechnungshof kritisiert Arbeitslosenstatistik" u.ä.) über einen unveröffentlichten vorläufigen Bericht über die "Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen" durch den Bundesrechnungshof (BRH), der offensichtlich von „Unbekannt“ der Redaktion der Bild am Sonntag (BamS) zugespielt wurde. Bei der Prüfung der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") sind dem BRH "Mängel aufgefallen" (Presse-Info der Bundesagentur für Arbeit vom 18.03.2019). Zum unveröffentlichten vorläufigen Prüfbericht des BRH siehe die BIAJ-Materialien vom 21. März 2019 mit fünf Abbildungen zum "Arbeitmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" seit Januar 2007 in der amtlichen Statistik (arbeitsuchend, selten arbeitslos, sehr selten langzeitarbeitslos): Download_BIAJ20190321 (PDF: vier Seiten - mit Ergänzung vom 26. März 2019 sieben Seiten: vier Abbildungen (Berlin - hier galten gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende im November 2018 lediglich 9,8 Prozent (!) der Alg-II-Empfängerinnen und Alg-II-Empfänger als "langzeitarbeitslos") und eine Tabelle (Ländervergleich 11/2018). Ob vom BRH auch Jobcenter in Berlin geprüft wurden, ist dem BIAJ bisher nicht bekannt. Die Ergänzung vom 26. März 2019 wurde den BIAJ-Materialien vom 21. März 2019 auf Seite 5 bis 7 angefügt.)
Hinweis vom 15. April 2019 zu den Presseberichten vom 15. April 2019: Bundesagenur für Arbeit "Weisung 201904004 vom 09.04.2019 – Aktualisierung von Bewerberdatensätzen hinsichtlich AV-Kundenstatus im IT-Fachverfahren VerBIS durch die Nutzung des opDs" (hier) (VerBIS = "Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem"; opDS = "operativer Datensatz")
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Februar 2019 (Tabellen und Abbildungen)
- Details
(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2019 insgesamt 39.710 Asylanträge (darunter 34.086 Erstanträge) entschieden, 10.802 (21,4 Prozent) Asylentscheidungen weniger als im Januar und Februar 2018. Gestellt wurden im Januar und Februar 2019 insgesamt 32.510 Asylanträge (darunter 27.885 Erstanträge), 1.940 (6,3 Prozent) Asylanträge mehr als im Januar und Februar 2018.
14.563 (36,7 Prozent) der 39.710 Entscheidungen im Januar und Februar 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 8.670 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). Im Januar und Februar 2018 betrug der Anteil „positiver Entscheidungen“ 33,1 Prozent (16.708 von 50.512).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. März 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20190316 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Hartz-IV-Soll-Ist-Vergleich 2018: 1,105 Milliarden Euro weniger für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit", 1,030 Milliarden Euro mehr für ...
- Details
(BIAJ) 3,380 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (für "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme) ausgegeben. Im Bundeshaushalt 2018 veranschlagt (Soll) waren für diesen Zweck 4,485 Milliarden Euro (ohne die Ausgabereste, die zu Lasten aller Einzelpläne für Mehrausgaben in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro hätten in Anspruch genommen werden können). Die Minderausgaben (Ist kleiner Soll): 1,105 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung der genannten Ausgabereste). (Zur Entwicklung seit 2005 siehe Spalten 2 bis 4 in aktualisierter BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20190315)
5,585 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" ausgegeben, ohne die etwa 970 Millionen Euro für den "kommunalen Finanzierungsanteil" an den "Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter" (siehe hier). Im Bundeshaushalt 2018 waren für diesen Zweck 4,555 Milliarden Euro veranschlagt. Die Mehrausgaben (Ist größer Soll): 1,030 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung des "kommunalen Finanzierungsanteils"). (Zur Entwicklung seit 2005 siehe Spalten 5 bis 7 oben genannter BIAJ-Tabelle)