Europawahl: Wahlbeteiligung junger Menschen in den 28 EU-Mitgliedstaaten 2014
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Wahlbeteiligung junger Menschen (unter 25 Jahre) an den Europawahlen 2014 (Abb. 1, unten) und ein Vergleich mit der Wahlbeteiligung insgesamt (BIAJ-Abb. 2, unten). Nur in drei der 28 EU-Mitgliedstaaten lag die Wahlbeteiligung junger Menschen über der Wahlbeteiligung im jeweiligen EU-Mitgliedstaat insgesamt - sehr geringfügig in Belgien (BE) und Luxemburg (LU), zwei Länder mit Wahlpflicht, und sehr deutlich in Schweden. (SE: Wahlbeteiligung insgesamt 51,07 Prozent, Wahlbeteiligung der unter 25-Jährigen 65,5 Prozent) In allen anderen Ländern lag die Wahlbeteiligung junger Menschen i.d.R. noch deutlich unter der in den meisten EU-Mitgliedstaaten niedrigen Wahlbeteiligung aller Wahlberechtigten, am deutlichsten in Irland (IE: Wahlbeteiligung insgesamt 52,44 Prozent, Wahlbeteiligung der unter 25-Jährigen 21,4 Prozent). (Abb. 2, unten)
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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis April 2019: 216 Millionen Euro weniger als in den ersten vier Monaten 2018
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(BIAJ) In den ersten vier Monaten 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) 216 Millionen Euro (3,0 Prozent) weniger ausgegeben als in den ersten vier Monaten des Vorjahres 2018 bzw. 420 Millionen Euro (5,6 Prozent) weniger als in den ersten vier Monaten 2017.
In den zwölf Monaten von Mai 2018 bis April 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,327 Milliarden Euro ausgegeben, weniger als im Haushaltsjahr 2016. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten)
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hartz IV: Großstadtvergleich 2012-2018 - Bedarfsgemeinschaften, Personen, Zahlungsansprüche (SGB II)
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(BIAJ) Wie hat sich in den 15 Großstädten der Bestand der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (BG), der Personen (PERS), darunter der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren (NEFu15) in diesen Bedarfsgemeinschaften, in den Jahren 2012 bis 2018 entwickelt (absolut und im Vergleich zur altersgleichen Bevölkerung) und wie deren Zahlungsansprüche (brutto und netto)? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung außerhalb dieser Großstädte (nGS) dar?
Siehe dazu die (unkommentierten) 30 BIAJ-Tabellen in den BIAJ-Materialien vom 23. Mai 2019, die auf Grundlage der (revidierten) Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Bevölkerungsfortschreibung erstellt wurden: Download_BIAJ20190523 (PDF: 16 Seiten) . Zum (negativen) Großstadt-Ranking (NEF_u15- und ELB-Quoten – ELB_w und ELB_m) von Essen bis München siehe die Tabellen 27 bis 30 auf Seite 15 und 16.
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis April 2019
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(BIAJ) Im April 2019, dreizehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 10.202 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren 5.592 (35,4 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im April 2018) im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.794 Beschäftigungsverhältnisse.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* in den ersten vier Monaten 2019 insgesamt 21,977 Millionen Euro aus, davon 15,862 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 6,115 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: In den ersten vier Monaten des Vorjahres (2018) wurde von den Jobcentern gE doppelt so viel für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, insgesamt 43,972 Millionen Euro.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis April 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Von Januar bis April 2019 wurden insgesamt 59.889 Asylanträge gestellt, darunter 51.370 Erstanträge. Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Mai 2018 bis April 2019: 157.174) lag 80,6 Prozent (653.013) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2019 insgesamt 74.408 Asylanträge, darunter 64.212 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Mai 2018 bis April 2019, wurden vom BAMF erstmals seit Juli 2015 (August 2014 bis Juli 2015) wieder weniger als 200.000 Asylanträge im Verlauf von 12 Monaten entschieden, insgesamt 197.900 Asylanträge, darunter 170.790 Erstanträge.
27.703 (37,2 Prozent) der 74.408 Entscheidungen von Januar bis April 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 17.866 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den ersten vier Monaten 2018 betrug der Anteil „positiver Entscheidungen“ 32,5 Prozent (30.332 von 93.381).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Mai 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20190518 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.