(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den sechs Monaten nach März 2020 (April bis September 2020) um 551 Millionen Euro auf 20,416 Milliarden Euro gestiegen. In den sechs Monaten nach März 2020 wurden 10,599 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,767 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,5 Prozent (551 Millionen Euro) mehr als die 10,048 Milliarden Euro in den sechs Monaten nach März 2019 (1,675 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 5,984 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (Oktober 2019 bis September 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 15,810 Milliarden Euro von Januar bis September 2020* würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden drei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 3,530 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 10,590 Milliarden Euro) – nahezu doppelt so viel (99,8 Prozent) wie im Durchschnitt der letzten sechs Monate.
Die erwarteten Minderausgaben 2020 (Ist kleiner Soll): über fünf Milliarden Euro.
Ausblick 2021: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld drei Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)