(BIAJ) Ein Blick auf die für das laufende Haushaltsjahr 2026 und das Vorjahr 2025 zugeteilten Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (und den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten), die Umschichtungen zu den Mitteln für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten und die Ausgaben bis Ende August 2026: siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: BIAJ_20260925 (eine Seite).

2026 09 25 jobcenter bremen egt zuteilung ausgaben 012025 082026 biaj abb

Auszug: Nach dem vom Jobcenter Bremen Stadt "erwarteten Umschichtungsbedarf" von 15,5 Mio. Euro … für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten (VWK-Bund: zugeteilt 71,658 Mio. Euro, nach Umschichtung dann 87,158 Mio. Euro - Ist-Ausgaben 2025: 81,929 Mio. Euro) verbleiben von den zugeteilten 70,397 Mio. Euro für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (incl. FbW-, Reha- und BEZ-Ausfinanzierung) 54,897 Mio. Euro. Davon ausgegeben wurden in den ersten acht Monaten insgesamt 28,721 Mio. Euro - lediglich 52,3 Prozent der Mittel in Höhe von 54,897 Mio. Euro. nach Umschichtung (n.U.). Wenn in den verblebenden vier Monaten durchschnittlich 4,5 Mio. Euro pro Monat ausgegeben werden sollten - wesentlich mehr als in den Monaten zuvor - werden 2026 (nach Umschichtung von 15,5 Mio. Euro zu den VWK-Bund) voraussichtlich über acht Millionen Euro nicht für die Förderung von Menschen ausgegeben, die auf diese Förderung angewiesen sind. (2)
(2) "Vor dem Hintergrund des hohen arbeitsmarktbezogenen Problemdrucks in Bremen und den damit einhergehenden sozialpolitischen Herausforderungen sollen im Jobcenter die Mittel in die Förderung arbeitsloser Menschen investiert und möglichst ausgeschöpft werden." Aus der Deputationsvorlage "Sachstandsbericht über die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus dem Eingliederungstitel von Januar bis Juli 2026" (Städtische Deputation für Arbeit am 08.09.2026.) In dieser Sitzung wurde auf Nachfrage mitgeteilt, daß voraussichtlich acht bis neun Millionen Euro (der nach Umschichtung von 15,5 Mio. Euro zu den VWK-Bund verbliebenen "Eingliederungsmittel") nicht für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ausgegeben werden. n
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