(BIAJ) Ein Blick auf den nominalen Anstieg von Mindestlohn und Regelsatz (SGB II - Hartz IV- Bürgergeld) von 2015 (Einführung des Mindestlohns) bis 2024/2025. Siehe die BIAJ-Tabelle unten (oder PDF hier). Lesehilfe: Von 2015 bis 2021 stiegen sowohl Mindestlohn als auch Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) um nominal 11,8 Prozent. (Spalte 2 und 5) Von 2021 bis 2024 steigt der Mindestlohn um nominal 30,6 Prozent und der Regelsatz um nominal 26,2 Prozent. (Spalte 3 und 6) Im Gesamtzeitraum 2015 bis 2024 steigt der Mindestlohn um nominal 46,0 Prozent, der Regelsatz um 41,1 Prozent. (Spalte 2 und 5) Mit dem nach 2024 auch in 2025 nur minimalen "Anstieg" des Mindestlohns auf 12,82 Euro (Spalte 1) läge dieser in 2025 nominal 50,8 Prozent über dem Mindestlohn in 2015. Bei gleichem relativen Anstieg des Regesatzes (um nominal 50,8 Prozent) seit 2015 stiege dieser in 2025 rechnerisch (!) auf 602 Euro. (Spalte 4) Welcher Betrag für 2025 in der "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung" stehen wird, ist noch nicht bekannt. Bremen, 22. November 2023
Hinweis vom 05. Dezember 2023: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Bürgergeld 2025: Null Euro mehr als 2024 – ein unverbindlicher Ausblick" (BIAJ20231205).


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