(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund, in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) und den Ländern (ohne die Jobcenter zkT) mit kurzen Lesehilfen (und ergänzenden Daten zur Entwicklung des Bestandes des geförderten Beschäftigten – insgesamt und darunter bei den Jobcentern gE).
Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
Siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. April 2025 hier: Download_BIAJ20250410 (PDF: vier Abbildungen und drei Tabellenseiten - Auszüge unten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema SGB II (Hartz IV, „Bürgergeld“) hier1
und SGB-II-Finanzierung (Ausgaben/Einnahmen) hier2