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Helfer, Fachkraft: Beschäftigte aus acht „Asylherkunftsländern“ – Daten zu einer Antwort der Bundesregierung

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Erstellt: 01. Januar 2019

(BIAJ) Welche Daten der amtlichen Beschäftigungsstatistik (Bundesagentur für Arbeit) liegen der folgenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der AfD zu Grunde (und welche nicht): „Im März 2018 gab es 220 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Davon waren 104 000 oder 47 Prozent in einer Tätigkeit als Helfer beschäftigt, 92 000 oder 42 Prozent in einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit beschäftigt, 7 000 oder drei Prozent waren als Spezialisten und 16 000 oder sieben Prozent als Experten tätig.“? (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/6369 vom 10.12.2018) Die BIAJ-Materialien vom 02. Januar 2019 mit einem erweiterten Blick auf die amtliche Beschäftigungsstatistik finden Sie hier: Download_BIAJ20190102 (PDF: drei Seiten) Und die in den BIAJ-Materialien in Fußnote 2 genannten ergänzenden neun einseitigen Tabellen finden Sie hier: Asylherkunftsländer insgesamt (HKL; aktualisiert bis Juni 2018: HKL062018), Afghanistan (AFG; akt.: AFG062018), Eritrea (ER; akt.: ER062018), Irak (IRQ; akt.: IRQ062018), Iran (IR; akt.: IR062018), Nigeria (NGR;akt.: NGR062018), Pakistan (PK; akt.: PK062018), Somalia (SO; akt.: SO062018), und Syrien (SYR; akt.: SYR062018).


Hartz-IV-Sanktionen: Von Sanktionen betroffene erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Jobcentervergleich 08/2018

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Erstellt: 20. Dezember 2018

(BIAJ) 931.293 neu festgestellte Sanktionen von September 2017 bis August 2018* gegen 412.620 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). 1,4 Prozent weniger neu festgestellte Sanktionen als ein Jahr zuvor (von September 2016 bis August 2017). Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate (Spalte 3 in der BIAJ-Tabelle im Download) von -49,7 Prozent (nahezu Halbierung) bis +95,8 Prozent (nahezu Verdoppelung)! 0,9 Prozent weniger ELB, die von September 2017 bis August 2018 von (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion betroffen waren, als ein Jahr zuvor. Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate von -32,2 Prozent bis +54,8 Prozent! (Spalte 6) Durchschnittlich 2,26 neu festgestellte Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer von September 2017 bis August 2018 neu festgestellten Sanktion. Auf Jobcenterebene reicht diese durchschnittliche Anzahl neu festgestellter Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion im 12-Monatszeitraum September 2017 bis August 2018 von 1,08 bis 3,55. (Spalte 8) Ein Jahr zuvor (Spalte 7): von 1,28 bis 4,36 (bei durchschnittlich 2,27). Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 20. Dezember 2018 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20181220 (PDF: 10 Seiten)
* der aktuellste 12-Monatszeitraum mit am 20. Dezember 2018 veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Hinweis: Eine entsprechende BIAJ-Tabelle für den Zeitraum September 2018 bis August 2019 finden Sie hier. BIAJ20191228 (PDF: 10 Seiten)


Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis November 2018: 808 Millionen Euro weniger als in den ersten elf Monaten 2017

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Erstellt: 20. Dezember 2018

(BIAJ) In den ersten elf Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) 808 Millionen Euro (4,1 Prozent) weniger ausgegeben als in den ersten elf Monaten des Vorjahres 2017. (Hinweis: Weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.)
In den zwölf Monaten von Dezember 2017 bis November 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,615 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben.
Da bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2018 die für „Arbeitslosengeld II“ geplanten Ausgaben von 21,5 Milliarden Euro (1. Regierungsentwurf vor der Bundestagswahl 2017) über 20,9 Milliarden Euro (2. Regierungsentwurf vom 02.05.2018) auf 20,4 Milliarden Euro (Bundeshaushalt 2018) gekürzt wurden, entstehen 2018 sogenannte „Mehrausgaben“ bei Haushaltsstelle 1101/681 12. „Mehrausgaben“ bei wesentlich geringeren Ausgaben als 2017! Nachrichtlich: Im Bundeshaushalt 2019 sind für „Arbeitslosengeld II“ 20,6 Milliarden Euro veranschlagt.
2018 12 20 biaj abb sgb2 alg2 ausgaben 2013 bis 112018


Großstadtvergleich: Höheres Anforderungsniveau der Beschäftigung - geringere Arbeitslosigkeit

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Erstellt: 18. Dezember 2018

(BIAJ) Ein Vergleich des Anteils der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Berufen mit einem Anforderungsniveau 3 (Spezialist/Spezialistin) bzw. 4 (Experte/Expertin) der ausgeübten Tätigkeit mit den Arbeitslosenquoten in den 14 Großstädten in der Bundesrepublik Deutschland (ohne die Region Hannover) im Dezember 2017 zeigt: Je höher der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren ausgeübte Tätigkeit dem Anforderungsniveau 3 (Spezialist/Spezialistin) bzw. 4 (Experte/Expertin) entspricht, je geringer ist die in der jeweiligen Großstadt registrierte Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenquote). Den kurzen Vergleich der 14 Großstädte (mit einer Abbildung und einer Tabelle) finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 18. Dezember 2018: Download_20181218 (PDF: zweiSeiten)


Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2018 (BIBB): Nur in Bremen und Hamburg weniger als im Vorjahr

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Erstellt: 13. Dezember 2018

(BIAJ) 531.414 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (Bestand am 30.09.2018) in der Bundesrepublik Deutschland, 1,6 Prozent (8.124) mehr als im Berichtsjahr zuvor. Das ist ein Ergebnis der Erhebungen des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB: Stand 10.12.2018) (Spalten 4, 7 und 8 in BIAJ-Tabelle unten). Nur in Bremen (Land) (HB) und Hamburg (HH) wurden vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 weniger Ausbildungsverträge neu abgeschlossen (und im Berichtsjahr nicht wieder vorzeitig gelöst) als im Berichtsjahr zuvor. (Spalten 7 und 8)

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