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Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2017 - neu berechnet

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Erstellt: 20. Oktober 2018

(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre)- auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2017 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2017 im Kreisvergleich von 41,3 Prozent bis 2,3 Prozent, im Großstadtvergleich von 33,7 Prozent bis 11,2 Prozent und im Ländervergleich von 32,3 Prozent bis 7,1 Prozent. Bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 15,0 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 14,0 Prozent, Ostdeutschland 19,5 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 23,1 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 13,2 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2017 auf Seite 3 und Ende 2016 auf Seite 15; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 27 und 28) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. Oktober 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20181020 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Hinweis vom 03. August 2019: Entsprechende BIAJ-Materialien mit dem neu berechneten Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich Ende 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20190803 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)


SGB II-Eingliederungstitel 2018: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2018

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Erstellt: 17. Oktober 2018

(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2018 insgesamt 38,4 Millionen Euro (63,0 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 60,9 Millionen Euro ausgegeben, 3,3 Millionen Euro weniger als in den ersten neun Monaten 2017. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden von Januar bis September 2018 insgesamt 10,7 Millionen Euro (59,2 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 18,0 Millionen Euro ausgegeben, 1,9 Millionen Euro weniger als in den ersten neun Monaten 2017. Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 17. Oktober 2018: Download_BIAJ20181017HB (PDF: eine Text- und drei Tabellenseiten; am 18. Oktober 2018 bei den erstmaligen Ausgaben für SGB II-Maßnahmen des Jobcenters Bremen Stadt gemäß § 16h SGB II korrigiert)


Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung Januar bis September 2018 – Bund, Länder

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Erstellt: 16. Oktober 2018

(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis September 2018 insgesamt 1,606 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren über 229 Millionen Euro (12,5 Prozent) weniger als von Januar bis September im Bundestagswahljahr 2017. Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2018 wurden von Januar bis September 2018 (etwa 75 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 51,7 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2017: 59,9 Prozent) In den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 45,0 Prozent in Thüringen (Seite 19) bis 62,2 Prozent im Land Bremen (Seite 7 im PDF-Download).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten neun Monaten 2017 und 2018 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 16. Oktober 2018: Download_BIAJ20181016 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder; in Fußnote zwei korrigiert: neun statt sieben)


Hartz IV: Kinder und Jugendliche nach Alter und Typ der SGB-II-Bedarfsgemeinschaft Dezember 2017 - Bund, Länder, bremische Städte

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Erstellt: 15. Oktober 2018

(BIAJ) Im Dezember 2017 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 2.027.907 unverheiratete Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in Familien, die auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) angewiesen waren, darunter 928.609 in "Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender" und 1.094.248 in "Partner-Bedarfsgemeinschaften". Der Anteil der Kinder und Jugendlichen in „Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender“ an den Kindern und Jugendlichen in „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“ insgesamt nimmt mit dem Alter der Kinder zu. Von den 388.628 Kindern im Alter von unter drei Jahre in „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften lebten 39,1 Prozent (151.800) in „Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender“. Von den 370.082 Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahre 44,9 Prozent (166.008). Von den 999.877 Kindern im Alter von sechs bis unter 15 Jahre 47,4 Prozent (473.640) und von den 269.320 Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 18 Jahre 50,9 Prozent (137.161).
Gemessen an der altersgleichen Bevölkerung (13.538.146 Ende Dezember 2017) betrug der Anteil der 2.027.907 unverheirateten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2017 15,0 Prozent (150 von 1.000), im Ländervergleich zwischen 7,1 Prozent (71 von 1.000) in Bayern und 32,3 Prozent (323 von 1.000) im Land Bremen. In der Altersgruppe unter drei Jahre 16,5 Prozent (8,1 in BY bis 35,1 in HB). In der Altersgruppe drei bis unter sechs Jahre 16,6 Prozent (8,3 in BY bis 35,0 in HB). In der Altersgruppe sechs bis unter 15 Jahre 15,2 Prozent (7,2 in BY bis 32,5 in HB). In der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre 11,4 Prozent (5,0 in BY bis 27,8 in HB).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. Oktober 2017 mit nach Alter und BG-Typ differenzierten Tabellen (Bund, West- und Ostdeutschland, Länder und Bremen, Stadt und Bremerhaven) finden Sie hier: Download_BIAJ20181015 (PDF: eine Text- und 21 Tabellenseiten)


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis September 2018 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 11. Oktober 2018

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 nur noch insgesamt 91.392 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 368.177 (80,1 Prozent) positive Entscheidungen weniger als 16 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017.
Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 nur noch 35,4 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 49,6 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 wie folgt dar: In lediglich 45.961 Fällen (17,8 Prozent von 258.146 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling. Weniger Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling erfolgten in 12 Monaten zuletzt von März 2014 bis Februar 2015 (43.975).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Oktober 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20181011 (PDF: fünf Seiten)
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.


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