Auszubildende im Handwerk: Falsche Zahlen in weit verbreiteter dpa-Meldung
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(BIAJ) Falsche Zahlen zur Ausbildung im Handwerk in einer weit verbreiteten dpa-Meldung vom 8. März 2017. Zum Beispiel Handelsblatt (Online): „München. Deutschlands Handwerkern schwindet trotz guter Geschäfte der Nachwuchs. Obwohl die Umsätze steigen, ist die Zahl der jährlich neu eingestellten Auszubildenden seit dem Beginn dieses Jahrzehnts um über 70 000 zurückgegangen. 2010 wurden noch 439 000 Lehrverträge abgeschlossen, 2015 waren es nach Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) nur noch 363 000 - ein starker Rückgang um 17 Prozent.“* Bei den in der dpa-Meldung genannten Zahlen handelt es sich nicht um "die Zahl der jährlich neu eingestellten Auszubildenden" im Handwerk sondern um die Zahl der Auszubildenden (am jeweiligen Jahresende) insgesamt.
Die Zahl der im Handwerk neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank von etwa 155.000 in 2010 um fast 18.000 (11,5 Prozent) auf 137.000 in 2015. Nachrichtlich, da selten beachtet: Die im Verhältnis zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen geringe Zahl von Teilnahmen an Abschlussprüfungen mit bestandener Prüfung. (siehe Tabelle) (Anmerkung: Der Weser-Kurier (Print), der vom BIAJ am 9. März 2017 auf den Fehler aufmerksam gemacht wurde, hat diesen am 10. März 2017 korrigiert. Ob diese Meldung inzwischen auch von anderen Medien nach dpa-Korrektur korrigiert wurde, ist dem BIAJ nicht bekannt.) (10. März 2017; Tabelle am 10. März 2017 um 19:52 Uhr "nachrichtlich" ergänzt)
* http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/azubi-schwund-dem-handwerk-geht-der-nachwuchs-aus/19486846.html
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Februar 2017
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 142.139 Asylanträge entschieden, darunter lediglich 66.420 (46,7 Prozent) positiv. Ein Jahr zuvor, im Januar und Februar 2016, wurden 100.977 Asylanträge entschieden, darunter 65.690 (65,1 Prozent) positiv. Von den 65.690 positiven Entscheidungen im Januar und Februar 2016 entfielen 98,4 Prozent (64.670) auf die „Feststellung der Flüchtlingseigenschaft“. Im Januar und Februar 2017 galt dies nur noch für 47,6 Prozent (31.620) der 66.420 positiven Entscheidungen. 39,5 Prozent (26.263) der positiven Entscheidungen im Januar und Februar 2017 entfielen auf die Gewährung des lediglich „subsidiären Schutzes“. (Januar und Februar 2016: 0,7 Prozent der positiven Entscheidungen)
Die Zahl der im Verlauf von 12 Monaten gestellten Asylanträge sank auf 661.977 in den 12 Monaten von März 2016 bis Februar 2017. (12-Monats-Maximum: 831.061 von Oktober 2015 bis September 2016) Noch 333.815 „anhängige Verfahren“ Ende Februar 2017 (Maximum: 579.314 Ende September 2016). Die von BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer stieg auf durchschnittlich 8,13 Monate im 12-Monatszeitraum von März 2016 bis Februar 2017.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. März 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170310 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten)(weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)
Falschmeldungen über die durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg)
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(BIAJ) In den ungezählten Berichten über die Wahlversprechen der SPD (Print und Online) ist immer wieder zu lesen: "Der durchschnittliche ALG-I-Betrag lag im November 2016 bei 992 Euro." Dies ist falsch. Siehe dazu die folgende BIAJ-Tabelle vom 7. März 2017 mit den Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Anmerkung: Beim Alg-ALG II-Vergleich immer auch auf die Beiträge zur Rentenversicherung achten! Beim ALG II = 0 Euro! BaSta: Und das soll nach dem bisherigen Stand der Suche nach der SPDreisatz-Lösung - hier - auch so bleiben.):
Statistik der BA korrigiert die bisher berichteten aktuellen Werte der Beschäftigungsstatistik deutlich
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(BIAJ) „Die Angaben für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Erwerbstätigkeit wurden ab August 2016 deutlich nach oben korrigiert, weil es Anfang 2016 Datenverarbeitungsfehler von Beschäftigungsmeldungen gab. Erst jetzt hat sich herausgestellt, dass Meldungen in größerem Umfang nicht berücksichtigt wurden.“ (Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Nr. 6 vom 1. März 2017) Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. März 2017 mit einer Abbildung zu den bisher erfolgten Korrekturen finden sie hier: Download_BIAJ20170306 (PDF: zwei Seiten)
Ausgaben der BA 1986-2017: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW) (Abbildung)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2017 (Ist bis 2016 und Soll 2017): (Anmerkung: SPD - im Wahlkampf - will AlgW durch AlgQ ersetzen und die hälftige Anrechnung auf die Alg-Anspruchsdauer - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III - wieder abschaffen. Die Alg-Anspruchsdauer soll unverändert bleiben.)
Hinweis vom 17. Januar 2019: Eine Aktualisierung bis 2018 (Ist) und 2019 (Soll) finden Sie hier1.
Hinweis vom 17. Januar 2020: Eine Aktualisierung bis 2019 (Ist) und 2020 (Soll) finden Sie hier2.