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Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2023 (m/w)

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Erstellt: 08. Juli 2024

(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 66 Jahren* und älter (* Regelaltersgrenze Ende 2023) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2023. Zu den Empfängerquoten (LE-Quote) und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle (TOP 50)unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze). Zur BIAJ-Tabelle mit allen 400 Kreisen siehe hier: Download_BIAJ20240708 (PDF: acht Seiten) (Anm.: Zum Vorjahresvergleich – 31.12.2022 – siehe hier: BIAJ20230705)
In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,88 Prozent (689.590 von 17.769.840) - unter den Männern 3,82 Prozent (297.740 von 7.786.281) und unter den Frauen 3,92 Prozent (391.850 von 9.983.559).
Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt.
Im Kreisvergleich des BIAJ reicht der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger Ende 2023 von 11,20 Prozent in Offenbach am Main (HE), 10,62 Prozent in Frankfurt am Main (HE) und 10,02 Prozent in Hamburg (HH) bis 0,58 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt (TH). (Männer: von 11,54 Prozent in Frankfurt am Main bis 0,76 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt; Frauen: von 10,94 Prozent in Offenbach am Main bis 0,45 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt)
Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme.

Weiterlesen: Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2023 (m/w)

SGB II (Hartz IV): Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ - Soll und Ist 2005-2023/24

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Erstellt: 03. Juli 2024

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben des Bundes (Soll und Ist) für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) und die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und die Entwicklung der Ausgaben pro ELB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in den Jahren 2005 (Inkrafttreten des SGB II) bis 2023/2024.
In 2023 wurden für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II - Hartz IV) ohne den kommunalen Finanzierungsanteil insgesamt 6,318 Milliarden Euro (Ist) ausgegeben, 1,068 Milliarden Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2023 veranschlagten 5,250 Milliarden Euro (Soll). (siehe die Spalten 2 bis 4 in der BIAJ-Tabelle unten oder in PDF hier: Download_BIAJ20240703) (1)
Für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" wurden 2023 insgesamt 3,814 Milliarden Euro (Ist) ausgegeben, 586 Millionen Euro weniger als die veranschagten 4,400 Milliarden Euro (Soll). (siehe die Spalten 5 bis 7) Insgesamt wurden vom Bund in 2023 für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und die "Leistungen zur Eingliederung" 10,133 Milliarden Euro ausgegeben (Ist), 483 Millionen Euro mehr als das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll. (siehe die Spalten 8 bis 10)
Die ergänzend zugewiesenen Ausgabereste in Höhe von 600 Millionen Euro (Bundeshaushalt 2023) plus 200 Millionen Euro (Artikel 1, Ziffer 1 "Zweite Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023") wurden demnach nur zum Teil in Anspruch genommen. (siehe Fußnote 9).
Gemessen an den durchschnittlich 3,929 Millionen ELB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte; siehe Spalte 1) wurden im Jahr 2023 durchschnittlich 1.608 Euro pro ELB für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und 971 Euro pro ELB für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ausgegeben. (siehe Spalten 12 und 14)
(1) siehe zu den "Gesamtverwaltungskosten" die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV (SGB II): „Verwaltungskosten“ stiegen 2023 auf 7,4 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005" (30.01.2024)

Weiterlesen: SGB II (Hartz IV): Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ -...

Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2024

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Erstellt: 03. Juli 2024

(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,425 Milliarden Euro ausgegeben (Juli 2022 bis Juni 2023: 17,404 Milliarden Euro) – gemessen an den von Juli 2023 bis Juni 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,698 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Juli 2022 bis Juni 2023: 2,529 Millionen) rechnerisch etwa 631 Euro pro Monat (Juli 2022 bis Juni 2023: etwa 573 Euro), gemessen an den 925.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Juli 2022 bis Juni 2023: 830.000) rechnerisch etwa 1.841 Euro pro Monat (Juli 2022 bis Juni 2023: etwa 1.747 Euro). (1)

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Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 595 Millionen Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 20,425 Milliarden Euro. (1)

Weiterlesen: Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2024

Jobcenter 2025: Ein warnender Ausblick auf geplante Mittelkürzungen

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Erstellt: 01. Juli 2024

(BIAJ) Wie würden sich die geplanten Kürzungen der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (zusammen das sog. "Gesamtbudget") in 2025 im Vergleich zu den zugeteilten Bundesmitteln in 2024 in den einzelnen Jobcentern darstellen? Die Ergebnisse der Schätzungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) finden Sie hier: Download_20240701v *** (PDF: 11 Seiten - mit der Bitte um Beachtung der Fußnoten - vier unterstrichene Prozentangaben zu den Veränderungen 2024-2025 auf Seite 1 oben - Spalte 12 - am 16.07.2024 korrigiert).
Welche dringend notwendigen Änderungen im Verlauf der Haushaltsaufstellung 2025 erfolgen werden - die Erhöhung des Haushaltssolls und der Verzicht auf Kürzung der verfügbaren Ausgabereste (siehe Spalten 3, 7 und 11 auf Seite 1 der PDF) - werden der Beschluss des Haushaltsentwurfs durch das Bundeskabinett (voraussichtlich) am 17. Juli 2024 und die folgenden Haushaltsberatungen zeigen.
*** Hinweis: Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 17. Juli 2024 mit dem aktualisierten Blick: "Jobcenter 2025: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“- vorläufiger Ausblick"


Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2023 - neu berechnet

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Erstellt: 01. Juli 2024

(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Dortmund bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2023 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld - Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2023 im Kreisvergleich von 38,2 Prozent in Gelsenkirchen und 34,6 Prozent in Bremerhaven bis 2,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,1 Prozent in Dortmund und 30,0 Prozent in Essen bis 10,1 Prozent in München und im Ländervergleich von 29,5 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,4 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 15,4 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,3 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,8 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2023, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2023) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2023 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juli 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240701 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.

Weiterlesen: Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2023 - neu berechnet

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