Sterbefälle im Bund und in den Ländern in den Kalenderwochen 1 bis 52/53 - 2016 bis 2020
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Hinweis vom 23.02.2021: Sie dazu auch die BIAJ-Materialien "Sterbefälle insgesamt und darunter mit Sterbedatum gemeldete COVID-19-Todesfälle" vom 22.01.2021 hier.
(BIAJ) Wie hat sich die Anzahl der Sterbefälle im Bund (insgesamt, weiblich, männlich) und in den Ländern (von Schleswig-Holstein bis Thüringen) in den Kalenderwochen 1 bis 52 der Jahre 2016 bis 2019 und 1 bis 53 in 2020 entwickelt? (1) (Datenstand: 29.01.2021 - Destatis) Siehe dazu die insgesamt 19 unkommentierten BIAJ-Abbildungen (plus Anhänge; darunter "Sterbefälle im Bund und in den Ländern in den Jahren 2016 bis 2020* - insgesamt, männlich, weiblich" - BIAJ-Tabelle, angefügt am 31.01.2021 und BIAJ-Abbildung "COVID-19-Fälle pro 100.000 EW und COVID-19-Todesfälle* pro eine Million EW nach Berichtsdatum bzw. Sterbedatum in den Kalenderwochen 11-2020 bis 04-2020 bzw. 01-2020" - mit Anmerkung zu den zeitnah und später berichteten COVID-19-Todesfällen, am 07.02.2021 angefügt) unten:
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2021 (Stichtag 13.01.): 2,901 Millionen registrierte Arbeitslose - 475.000 (19,6 Prozent) mehr als im Januar 2020 – 259.000 (18,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 216.000 (20,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +7,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +32,9 Prozent in Berlin (BY). (Land Bremen: +13,1 Prozent; Stadt Bremen: +15,6 Prozent; Bremerhaven: +4,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,46 Prozentpunkte, Hamburg +1,70 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,16 Prozentpunkte. (Bund: +1,00 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,819 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,7 Prozent (65.000) mehr als im Januar 2020 und (vorläufig) „nur“ 3.000 mehr als im März 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +7,3 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) im Vorjahresvergleich auf (vorläufig) etwa 106.000 im Januar 2021. (Januar 2020: 71.881) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2021 und Januar 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Januar 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210129 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9; mit kleinen Korrekturen - unterstrichen - vom 02.03.2021)
Ergänzung vom 08.02.2021: Unkommentierte BIAJ-Tabelle "Registrierte Arbeitslose und darunter Langzeitarbeitslose im Vorjahresvergleich: Bund (DE) und Großstädte (GS) - Jahresdurchschnitt 2020 und Januar 2021 (insgesamt und Rechtskreise)" - Download_BIAJ20210208 (PDF; eine Seite)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2020: 5,7 Milliarden Euro weniger als veranschlagt
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(BIAJ) Im vergangenen Haushaltsjahr 2020 gab der Bund insgesamt 20,658 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld aus (1), 634 Millionen Euro (3,2 Prozent) mehr als im Vorjahr 2019. (2) Im Vergleich mit den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten 26,4 Milliarden Euro (einschließlich Nachtragshaushalt) wurden 5,742 Milliarden Euro weniger ausgegeben („Minderausgaben“). Es wurden in 2020 sogar etwa 242 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) ausgegeben, als die im „Vor-Corona-Haushalt“ 2020 veranschlagten 20,9 Milliarden Euro. Zur Entwicklung der Ausgaben seit 2015 siehe die BIAJ-Abbildung unten. (Korrekturhinweis vom 19.02.2021: Im Bundeshaushalt 2021 sind nicht 23,4 Milliarden Euro sondern 23,7 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt. Die Abbildung wurde durch eine korrigierte und bis Januar 2021 aktualisierte BIAJ-Abbildung ersetzt.)
Ausblick: Im Bundeshaushalt 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld 23,7 Milliarden Euro veranschlagt, 2,7 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
Anmerkung: An den im Bundeshaushalt 2020 veranschlagten Mitteln scheiterte ein geforderter und notwendiger „Corona-Zuschlag“ zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht.
(1) einschließlich von etwa 211 Millionen Euro für den sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die anteilige Finanzierung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II), etwa 116 Millionen Euro mehr als die etwa 95 Millionen Euro in 2019
(2) BMF-Monatsbericht Januar 2021 (Rundungsdifferenzen möglich)
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis 2020 (SGB II)
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(BIAJ) 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 484,7 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“) Im Vorjahr 2019 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 565,5 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben und in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 insgesamt 567,9 Millionen Euro. (1)
Ausgaben der BA 1986-2021: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2021 (Ist bis 2020 und Soll 2021)*:
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,370 Milliarden Euro in 2021 ist nominal 50 Millionen Euro höher als das Soll im Haushaltsjahr 2020. Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)