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Insolvenzgeld-Ausgaben 2024 – so hoch wie im Krisenjahr 2009 (nominal)

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Erstellt: 13. Januar 2025

(BIAJ) In 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,613 Milliarden Euro ausgegeben. Rückblickend bis 2007 wurden von der BA im Haushaltsjahr 2024 (nominal) nahezu exakt so viel für das Insolvenzgeld ausgegeben wie im Krisenjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den (nominal) bisher höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben - 1,617 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung)

2025 01 13 insolvenzgeld ausgaben gjs 2007 122024 biaj abb

Im BA-Haushalt 2024 waren für das Insolvenzgeld 1,100 Milliarden Euro veranschlagt, 136 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2023 ausgegeben wurden. 2024 wurden 376 Millionen Euro mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als 2023 und 513 Millionen Euro mehr als im BA-Haushalt 2024 veranschlagt. Im vom Verwaltungsrat der BA am 15. November 2024 festgestellten und am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung ohne Auflagen genehmigten Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das Insolvenzgeld 1,300 Milliarden Euro veranschlagt.

Weiterlesen: Insolvenzgeld-Ausgaben 2024 – so hoch wie im Krisenjahr 2009 (nominal)

Arbeitslosengeld-Ausgaben 2024: 22,2 Milliarden Euro – 5,6 Milliarden mehr als 2022

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Erstellt: 13. Januar 2025

(BIAJ) 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 22,197 Milliarden Euro ausgegeben. (1) Dies waren 2,367 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2024 veranschlagten 19,830 Milliarden Euro (2). Und dies waren 3,399 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr 2023, 5,609 Milliarden Euro mehr als 2022 und 5,654 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022, den 12 Monaten bevor der jüngste Anstieg der Ausgaben (12-Monatssumme) für das Arbeitslosengeld begann. (siehe BIAJ-Abbildung*) Im vom Verwaltungsrat der BA am 15. November 2024 festgestellten und am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung ohne Auflagen genehmigten Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind 22,185 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld veranschlagt. Dies entspricht (nominal) den Ausgaben in 2024. (siehe oben)

2025 01 13 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 122024 biaj abb

Gemessen an den 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,787 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (2023: 2,609 Millionen) wurden rechnerisch etwa 664 Euro pro Monat (2023: etwa 601 Euro) ausgegeben, gemessen an den 980.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (2023: 875.000) rechnerisch etwa 1.887 Euro pro Monat (2023: etwa 1.791 Euro). (3)

* Veränderungen berechnet aus nicht gerundeten Beträgen (Euro).
(1) a) hier immer einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ – b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).

(2) 19,780 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
(3) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 842.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 52.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) haben.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2024

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Erstellt: 10. Januar 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2024 insgesamt 301.350 Asylanträge (darunter 275.058 Erstanträge) entschieden, 39.749 (15,2 Prozent) mehr als im Vorjahr 2023. Von den insgesamt 301.350 Asylentscheidungen in 2024 waren 44,4 Prozent (133.710) „positive Entscheidungen“. (2023: 51,7% der 261.601 Entscheidungen) Von den 133.710 „positiven Entscheidungen“ waren lediglich 37.795 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). (2023: 42.525) Die anderen 95.915 „positiven Entscheidungen“ in 2024 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (75.092) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (20.823).

2025 01 10 bamf entscheidungen 2016 2024 biaj tabelle auszug

Aus aktuellem Anlass (Spalte 5: „BAMF: Auf dem Weg zu 0 Prozent“) ...

2025 01 10 biaj tab syrien bamf asylentscheidungen jan dez 2019 2024

Gestellt wurden in 2024 insgesamt 250.945 Asylanträge (darunter 229.751 Erstanträge), 100.970 (28,7 Prozent) weniger Asylanträge als im Vorjahr 2023 – 99.369 (30,2 Prozent) weniger Asylerstanträge und 1.601 (7,0 Prozent) weniger Asylfolgeanträge. In 2024 waren „21.270 der 229.751 Asylerstantragstellenden (9,3%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (2023: 22.603 bzw. 6,9 Prozent der 329.120 Asylerstanträge)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Januar 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Dezember 2022: Download_BIAJ20250110 (PDF: sechs Seiten - weitere Auszüge unten)

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2024

Renten wegen Alters 2013 und 2023: Rentenzahlbeträge differenziert nach Geschlecht und Alter

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Erstellt: 09. Januar 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den nach Geschlecht und Alter (Geburtsjahr) differenzierten durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrag der Rentnerinnen (w) und Rentner (m) mit einer Rente wegen Alters am 31.12.2013 und 31.12.2023 (Rentenbestand) und auf die Lücke zwischen den Rentenzahlbeträgen (w < m in den Altersjahren und insgesamt). (1) Vier BIAJ-Abbildungen mit kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20250109 (PDF: vier Seiten und/oder unten)
(1) Zum Beispiel: Ende 2023 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Frauen im Alter von 67 Jahren (977 Euro) 25,4 Prozent (332 Euro) unter dem der Männer im gleichen Alter (1.309 Euro). (Ende 2013: 40,2 Prozent) Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Frauen im Alter von 75 Jahren (850 Euro) lag 32,7 Prozent (413 Euro) unter dem der Männer im gleichen Alter (1.263 Euro). (Ende 2013: 45,3 Prozent) Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Frauen im Alter von 85 Jahren (862 Euro) lag 40,0 Prozent (575 Euro) unter dem der Männer im gleichen Alter (1.437 Euro). (Ende 2013: 53,1 Prozent) Und der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Frauen im Alter von 95 Jahren (795 Euro) lag 47,2 Prozent (711 Euro) unter dem der Männer im gleichen Alter (1.505 Euro). (Ende 2013: 55,5 Prozent) (Lücken errechnet aus nicht gerundeten Beträgen) (BIAJ-Abbildung 1 und 2 von 4)

Weiterlesen: Renten wegen Alters 2013 und 2023: Rentenzahlbeträge differenziert nach Geschlecht und Alter

Anteil der Großstädte an den registrierten Arbeitslosen 2012 bis 2024 - 16 BIAJ-Abbildungen

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Erstellt: 07. Januar 2025

(BIAJ) 2024 lebten 25,86 Prozent (720.825) der durchschnittlich 2.787.112 registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland in den 15 Großstädten mit mehr als 400.000 EW (incl. Region Hannover). (2012: 24,11 Prozent; 2023: 25,64 Prozent) Ende 2023 lebte 18,29 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in diesen 15 Großstädten (incl. Region Hannover). (Ende 2011: 17,52 Prozent) (1) Zur Entwicklung seit 2012 siehe BIAJ-Abbildung 1.
Zur Entwicklung des Anteils der in den einzelnen Großstädten lebenden Arbeitslosen an den in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) registrierten Arbeitslosen siehe die BIAJ-Abbildungen 2 bis 16 (von Berlin bis Duisburg; sortiert nach Bevölkerungsstand Ende 2023).
Alle 16 BIAJ-Abbildungen mit kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20250107 (PDF: 8 Seiten) und unten ohne Lesehilfen.
(1) hier immer noch die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Der auf Basis des Zensus 2022 fortgeschriebene Bevölkerungsstand am 31.12.2023 lag dem BIAJ bei Redaktionsschluss noch nicht für die Kommunen vor.

2025 01 07 biaj abb 1 von 16 anteil grossstaedte an registrierten arbeitslosen 2012 2024

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