Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2010 bis 2019
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(BIAJ) Von Ende 2010 bis Ende 2019 stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) um 5,448 Millionen (19,3 Prozent) auf 33,740 Millionen. In den Ländern reichte die Veränderungsrate von +5,0 Prozent in Sachsen-Anhalt bis +35,8 Prozent in Berlin. Die Zahl der Auszubildenden unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sank im entsprechenden Zeitraum um 42.581 (2,5 Prozent – Frauen: -52.637 bzw. -7,2 Prozent; Männer: +10.056 bzw. +1,1 Prozent) auf 1,634 Millionen. (Auszubildende gemäß Beschäftigungsstatistik – Ausbildungsquote 4,8 Prozent – Frauen: 4,3 Prozent; Männer: 5,3 Prozent). In den Ländern reichte die Veränderungsrate der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik von +8,9 Prozent in Baden-Württemberg bis ‑25,7 Prozent in Sachsen-Anhalt. (Frauen: +4,0 Prozent in Baden-Württemberg bis -30,1 Prozent in Sachsen-Anhalt; Männer: +12,7 Prozent in Baden-Württemberg bis -22,7 Prozent in Sachsen-Anhalt) Deutlich kleiner als die Zahl der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik ist die Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik („Duales Ausbildungssystem“). Ende 2019: 1,329 Millionen Auszubildende, 179.364 (11,9 Prozent) weniger als Ende 2010. (Frauen: -129.792 bzw. -21,6 Prozent; Männer: -49.572 bzw. -5,5 Prozent) In den Ländern reichte die Veränderungsrate (Ende 2010 bis Ende 2019) der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik von ‑6,6 Prozent in Bayern bis ‑33,1 Prozent in Sachsen-Anhalt. (Frauen: -16,0 Prozent in Bayern bis -42,0 Prozent in Brandenburg; Männer: +0,1 Prozent in Bremen bis -28,4 Prozent in Sachsen-Anhalt)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. August 2020 mit den Bundes- und Länderdaten (Arbeitsort) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt, den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den Ausbildungsquoten gemäß Beschäftigungsstatistik (Ende 2010 bis Ende 2019), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Downlad_BIAJ20200819 (PDF: 7 Seiten - zwei Text- und 5 Tabellen-Seiten)
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2019 weiter gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download bzw. unten) In den BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2019 entwickelt hat.
Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2019 rechnerisch auf 497 Euro statt lediglich auf 424 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200815 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.

Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2019 (vier Abbildungen)
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten (Mikrozensus) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin in den Jahren 2005 bis 2019: insgesamt (Abbildung 1), Kinder im Alter von unter 18 Jahren (Abbildung 2), Alleinerziehende (Abbildung 3) und Altersgruppe 65 Jahren und älter (Abbildung 4). Unter den vier Abbildungen eine Warnung, die bei der Interpretation von (jährlichen) Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten beachtet werden sollte.

Weiterlesen: Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2019 (vier Abbildungen)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2020
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2020 wurden insgesamt 64.790 Asylanträge gestellt, darunter 55.756 Erstanträge. Dies waren 35.443 (35,4 Prozent) Asylanträge bzw. 30.594 (35,4 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis Juli 2019. 14.891 bzw. 26,7 Prozent der von Januar bis Juli 2020 gestellten 55.756 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis Juli 2019: 18.608 bzw. 21,5 Prozent der 86.350 Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2020 insgesamt 91.988 Asylanträge, 27.102 (22,8 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. August 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen):
Download_BIAJ20200812 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juli 2020
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(BIAJ) In den drei Monaten von Mai bis Juli 2020 stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 1,670 Milliarden Euro auf 17,377 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2019 bis Juli 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis Juli 2020 (5,236 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 1,670 Milliarden Euro (46,8 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis Juli 2019 (3,567 Milliarden Euro). (kleine Rundungsdifferenz)
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
*d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben um bisher begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Juli 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)