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Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2020

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Erstellt: 20. Mai 2020

(BIAJ) Den Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) in Höhe von insgesamt 2,178 Milliarden Euro (Bundesanteil: 871,2 Millionen Euro) standen im Haushaltsjahr 2019 Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 360,4 Millionen Euro (Bundesanteil: 144,2 Millionen Euro) gegenüber. Im Bundeshaushalt 2020 sind für den Bundesanteil an den Ausgaben für diese Unterhaltsleistungen 943 Millionen Euro veranschlagt (148 Millionen Euro mehr als im ersten Regierungsentwurf vom 26. Juni 2019) und Einnahmen in Höhe von 179 Millionen Euro (wie im ersten Regierungsentwurf). (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten, ist dem BIAJ nicht bekannt.)

Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder, vor 2000 50 Prozent. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen.

Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und PDF hier: BIAJ20200520) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2019 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2020 gemäß Bundeshaushalt 2020 erwartet wird bzw. vor „Corona“ erwartet wurde. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier)

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2020

B… zeigt der DFL am ersten Werder-Geisterspieltag (18.05.2020) den „Stinkefinger“ (Arbeitstitel)

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Erstellt: 20. Mai 2020

(BaSta) "B… zeigt der DFL am ersten Werder-Geisterspieltag (18.05.2020) den „Stinkefinger“ (siehe Abb. 1 von 2)" (Arbeitstitel) (siehe unten oder hier; PDF: eine Seite)

Weiterlesen: B… zeigt der DFL am ersten Werder-Geisterspieltag (18.05.2020) den „Stinkefinger“ (Arbeitstitel)

EU-Eigenmittel: Abweichungen zwischen den Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020

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Erstellt: 15. Mai 2020

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zu den EU-Eigenmitteln in den Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020 (Bundesrepublik Deutschland):
eu eigenmittel steuerschätzungen okt 2019 und Mai 2020 biaj tabelle

Siehe in diesem Zusammenhang auch die BIAJ-Materialien vom 24. Mai 2018 (Beitrag der EU zur schwarzen Null 2017' - 7,4 Milliarden Euro weniger für BNE-Eigenmittel der EU: hier1) und vom 31. Januar 2020 („Beitrag der EU-28“ zum Überschuss von 13,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt: hier2).


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2020

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Erstellt: 14. Mai 2020

(BIAJ) Von Januar bis April 2020 wurden insgesamt 43.065 Asylanträge gestellt, darunter 37.440 Erstanträge. Dies waren 16.824 (28,1 Prozent) Asylanträge bzw. 13.930 (27,1 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis April 2019. 8.308 bzw. 22,2 Prozent der von Januar bis April 2020 gestellten Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis April 2019: 10.407 bzw. 20,3 Prozent der 51.370 Asylerstanträge)

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2020 insgesamt 47.576 Asylanträge, 26.832 (36,1 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der beim BAMF anhängigen Verfahren stieg bis Ende April 2020 auf 58.744.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Mai 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20200514 (PDF: fünf Seiten)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


11.05.2020: Falsche Kreis-Daten senken gemeldeten Anstieg der COVID-19-Fälle

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Erstellt: 11. Mai 2020

(BIAJ) Warum der heute (11.05.2020) in diversen Medien (Deutschlandfunk, FAZ, tagesschau.de, Bundespresseamt u.s.w.) berichtete Anstieg der COVID-19-Fälle um 357 falsch ist: Die Daten des RKI (Robert Koch Institut) wurden nicht genau gelesen. In der Fußnote zu den Daten (11.05.2020 0:00 Uhr) des RKI heißt es: ""* Aus einem Landkreis in Baden-Württemberg wurden ca. 150 Fälle weniger als gestern übermittelt. Die Ursachen werden derzeit geprüft. " BIAJ-Recherchen zeigen: Es handelt sich um den Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg. Die für diesen Kreis vom RKI in den vergangenen Tagen gemeldete Anzahl der insgesamt (kumuliert) gemeldeten COVID-19-Fälle lautete (jeweils Stand um 0:00 Uhr): 370 (04. und 05.05.), 371 (06.05.), 376 (07.und 08.05.), 377 (09.05.) und 382 (10.05). Und dann am 11.05.: nur noch 234 - 148 weniger als am Vortag ... und genau so viele, wie am 06.04.2020 (0:00 Uhr) gemeldet wurden. (Anm.: Auf der Seite des Kreises werden 389 COVID-19-Fälle genannt.) Auch die Zahl der gemeldeten COVID-19-Todesfälle sank von 8 (10.05. 0:00 Uhr) auf 4 am 11.05. (0:00 Uhr). Der sonntägliche Anstieg der gemeldeten COVID-19 Fälle zwischen dem 10.05. und 11.05.2020 (jeweils 0:00 Uhr) dürfte bei Beachtung des Fehlers bei den Daten für den Main-Tauber-Kreis statt der gemeldeten 357 deutlich über 500 betragen haben.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema COVID-19 (Corona), u.a. auch zu den Bundesländern: hier.


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