Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Januar 2025
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(BIAJ) Im Januar 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 2,803 Milliarden Euro ausgegeben (1), 50 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr als die 2,753 Milliarden Euro im Januar 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 50 Millionen Euro im Vergleich zum Januar 2024 resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. (2) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Januar 2025 ein Bestand von 5,443 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 79.000 (1,4 Prozent) weniger die 5,522 Millionen RLB im Januar 2024.
In den 12 Monaten von Februar 2024 bis Januar 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,201 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,024 Milliarden Euro (11,6 Prozent) mehr als die 26,177 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Februar 2023 bis Januar 2024). Im (bisherigen) Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,151 Milliarden Euro (14,2 Prozent) weniger als die 29,151 Milliarden Euro, die im Haushaltsjahr 2024 ausgegeben wurden.** Gemessen an den durchschnittlich 5,496 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Februar 2024 bis Januar 2025 für „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 442,78 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von Februar 2023 bis Januar 2024 wurden für die durchschnittlich 5,491 Millionen RLB durchschnittlich 397,30 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder der PDF hier: Download_BIAJ20250225 (eine Seite - ** unterstrichener Satzteil korrigiert am 26.03.2025).
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Arbeits- und Wohnorten Berlin, Hamburg und Bremen - darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit (30.06.2024)
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(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf die in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen (Land) arbeitenden bzw. die in diesen Ländern wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. Juni 2024 - insgesamt und darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zwei BIAJ-Abbildungen - unten und Download_BIAJ20250220 (PDF: eine Seite). Kurze Lesehilfe mit Blick auf das Land Bremen: Bei Betrachtung des Landes Bremen als Arbeitort (AO) hatten am 30. Juni 2024 von den insgesamt 345.317 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 14,8 Prozent (51.173) keine deutsche Staatsangehörigkeit. Bei Betrachtung des Landes Bremen als Wohnort (WO) hatten am 30. Juni 2024 von der insgesamt 263.181 im Land Bremen wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 20,4 Prozent (53.791) keine deutsche Staatsangehörigkeit. Bremen, 20. Februar 2025
Zu einem Fehler im Weser-Kurier-Artikel zur Altersarmut in Bremen
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(BIAJ) Im Weser-Kurier-Artikel „Ein Viertel der Bremer Senioren ist arm“ (04.02.2025, Seite 7) hieß es: „Diese und weitere Faktoren ließen die Armutsquote bei den Über-65-Jährigen im Land Bremen von 22,7 Prozent im Jahr 2021 auf 24,3 Prozent im Jahr 2023 steigen. Bezugsgröße ist die für Bremen in 2023 berechnete Armutsgefährdungsschwelle von 1070 Euro monatlich für eine Alleinstehende.“ (Hervorhebung durch BIAJ)
Quelle für diesen Fehler sind die Antworten des Senats auf Frage 11 und 13 in der Mitteilung des Senats zur „Entwicklung der Altersarmut in Bremen und Bremerhaven“ (Bremische Bürgerschaft - Landtag, Drucksache 21/988)
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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im Januar 2025 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Der erste Monat der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen (könnten), und auf die Ausgaben im Januar 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250215 (PDF, neun Seiten – Auszug unten - insbesondere Fußnote 2 beachten!).
Gender-Pay-Gap 2022 bis 2024 - Bund, Länder und die Agenda-2030-Zielverfehlung
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den Unterschieden der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer in den Jahren 2022 (April) bis 2024 (April). In 2024 verdienten Frauen pro Stunde (brutto) durchschnittlich 22,24 Euro (BIAJ-Tabelle 1), 4,10 Euro weniger als Männer (BIAJ-Tabelle 2). Dieser durchschnittliche Verdienstunterschied pro Stunde reicht 2024 im Ländervergleich von 5,54 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 0,33 Euro in Brandenburg (BB). (BIAJ-Tabelle 2) Gemessen in Prozent verdienten Frauen durchschnittlich (gerundete) 16 Prozent weniger als Männer. Im Ländervergleich reicht dieser sog. Gender-Pay-Gap (GPG) von 19 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 2 Prozent in Brandenburg (BB) (BIAJ-Tabelle 2).
Anders betrachtet: In Bezug auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Frauen verdienten Männer 2024 durchschnittlich (gerundete) 18 Prozent mehr als Frauen. (siehe die BIAJ-Abbildung „Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern nach Alter im Jahr 2024 (in Prozent)“, Seite 3)
Ein Blick auf das Land Bremen: Der Gender-Pay-Gap sank im Land Bremen in 2024, bei dem im Ländervergleich geringsten nominalen Anstieg der Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern im Vergleich zum Vorjahr 2023 (Frauen: + 3,4 Prozent; Männer: + 1,8 Prozent) - von 19 auf 17 Prozent.
Und zur Erinnerung ein Blick in die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ (DNS), die von der CDU im Wahlkampf vergessene (1) „Agenda 2030“: „Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind in modernen Erwerbsgesellschaften ein Zeichen für soziale Ungleichheit. Die Verringerung der Lohnunterschiede ist ein Indikator für Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung. Die Bundesregierung verfolgte daher das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Verdienstabstand auf 10 % zu verringern und dieses bis 2030 beizubehalten.“ (Hervorhebung durch BIAJ; siehe in den BIAJ-Materialien Seite 3)
Die BIAJ-Materialen vom 13. Februar 2025 mit vier Tabellen, einer Abbildung und einem Auszug aus den DNS-Indikatoren: Download_BIAJ20250213 (PDF, vier Seiten)
(1) BIAJ-Kurzmitteilung vom 17.01.2025: Angela Merkel und die „Agenda 2030“