Jobcenter 2023: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,200 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2023 - Haushaltsstelle 1101/685 11), 609 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2022. Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11 dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 600 Millionen Euro (wie im Bundeshaushalt 2022) in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2023 sind 5,050 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13 - 2022: 5,1014 Milliarden Euro).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (301 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2023 (im Vergleich zu 2022) voraussichtlich sein werden (3) und wie sich dies im Vergleich zur korrigierten (4) Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2022 (Stand 28.06.2022) darstellt - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2023 haben werden, ist noch nicht bekannt.
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 15. Juli 2022 mit allen 405 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20220715_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20220715_2 (PDF: 8 Seiten)
Hinweis auf einen aktualisierten Ausblick vom 16. November 2022 (weiterhin vorläufig; Quelle: BMAS):
Jobcenter 2023: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- aktualisierter Ausblick: Download_BIAJ20221116
(1) Bundesministerium der Finanzen, 29. Juni 2022
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2023) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) Stand: 28. Juni 2022 - nach beschlossenem Bundeshaushalt 2022 Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 vom 01. Juli 2022; ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2022: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."
(4) nach beschlossenem Bundeshaushalt 2022 und erfolgter Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 vom 01. Juli 2022 (Veröffentlicht am Dienstag, 5. Juli 2022 - BAnz AT 05.07.2022 V1)
Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2021 - neu berechnet
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(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2021 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2021im Kreisvergleich von 40,1 Prozent in Gelsenkirchen und 33,3 Prozent in Bremerhaven bis 1,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,6 Prozent in Essen und 30,3 Prozent in Duisburg bis 10,1 Prozent in München und im Ländervergleich von 30,0 Prozent im Land Bremen bis 5,9 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 12,7 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,2 Prozent; Ostdeutschland 14,9 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,6 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 10,9 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2021, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2021) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2021 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juli 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220708 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis Dezember 2021 - Bund und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Januar 2014 bis Dezember 2021 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 01.07.2022) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE14-21). Schleswig-Holstein (SH14-21), Hamburg (HH14-21), Niedersachsen (NI14-21), Land Bremen (HB14-21), Nordrhein-Westfalen (NW14-21), Hessen (HE14-21), Rheinland-Pfalz (RP14-21), Baden-Württemberg (BW14-21), Bayern (BY14-21), Saarland (SL14-21), Berlin (BE14-21), Brandenburg (BB14-21), Mecklenburg-Vorpommern (MV14-21), Sachsen (SN14-21), Sachsen-Anhalt (ST14-21), Thüringen (TH14-21).
15.01.2023: Bis Juni 2022 aktualisierte Datenblätter - siehe insbesondere die Veränderung der Anzahl und des Anteils der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden insgesamt und aus den Asylherkunftsländern am aktuellen Rand (Seite 3, Spalten 5 bis 7 und 12 bis 14): DE14-0622, SH14-062022, HH14-0622, NI14-0622, HB14-0622, NW14-0622, HE14-0622, RP14-062022, BW14-0622, BY14-0622, SL14-06222, BE14-0622, BB14-0622, MV14-0622, SN14-0622, ST2014-0622, TH14-0622 . (Tabelle mit Ende-Juni-Vergleich 2014 bis 2022 am 16.01.2023 unten angefügt)
Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): Dezember 2018 bis 2021 und Juni 2018 bis 2021
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2021 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,29 Prozent in Duisburg (DU), 5,11 Prozent in Dortmund (DO) und 4,75 Prozent in Essen (E) bis 3,16 Prozent in München (M), 3,11 Prozent in Berlin und 3,01 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,67 Prozent – die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis 2021 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2021 mit einer Ausbildungsquote von 4,69 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2018 bis Ende 2021 und (nachrichtlich) von Juni 2018 bis Juni 2021* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 04. Juli 2022 dargestellt: Download_BIAJ20220704_2 (PDF: drei Seiten mit Tabelle) oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-12/2021
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(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende, Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2013 bis Dezember 2021 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. Dezember 2021 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 04. Juli 2022: Download_BIAJ20220704.* (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.*