Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis November 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2020 bis November 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,766 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis November 2021 wurde dann (nominal) lediglich 104 Millionen Euro (1,0 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis November 2020. Rechnerische Ausgaben in diesen jeweils sechs Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 10,437 Milliarden Euro von Juni bis November 2020, 10,541 Milliarden Euro von Juni bis November 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von Dezember 2020 bis November 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,766 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Höhe von 23,7 Milliarden Euro.
Anmerkung zu den im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2022 vom 06.08.2021 veranschlagten 22,4 Milliarden Euro für "Arbeitslosengeld II und Sozialgeld": „Bürgergeld - Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), Seite 75) Wie sich dies im endgültigen Bundeshaushalt 2022 darstellen wird, ist z.Zt. noch nicht bekannt. Hinweise des BMAS zur „vorläufigen Haushaltsführung 2022“ siehe hier.
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Zu den "Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete) sowie ergänzende Regelungen (Loseblattsammlung)" siehe "Weisung 202112026 vom 20.12.2021 – Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutzpaketen" hier2.
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis November 2021
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(BIAJ) Von Mai bis November 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 9,355 Milliarden Euro ausgegeben, 10,267 Milliarden Euro (52,3 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis November 2020: 19,623 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den sieben Monaten von Mai bis November 2021 um 10,267 Milliarden Euro auf 21,640 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2020 bis November 2021 - davon 12,961 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,679 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Im BA-Haushalt 2022* sind lediglich 1,710 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ veranschlagt, davon 1,168 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 542 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. Anmerkung: „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.“ (BA-Presseinfo Nr. 44 vom 16.12.2021)
* Stand: 12.11.2021 - noch nicht genehmigt durch Bundesregierung
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Weiterlesen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis November 2021
BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis November 2021
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(BIAJ) In den In den sieben Monaten von Mai bis November 2021 sank die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit um 13,0 Milliarden Euro auf 59,6 Milliarden Euro in den zwölf Monaten vom Dezember 2020 bis November 2021. M.a.W., in den Monaten Mai bis November 2021 wurde 13,0 Milliarden Euro weniger ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres 2020. Die Einnahmen stiegen im entsprechenden Zeitraum um 1,4 Milliarden Euro auf 35,6 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 29,4 Milliarden Euro, 0,9 Milliarden Euro mehr als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Der negative Finanzierungssaldo sank in den sieben Monaten nach April 2021 um 14,3 Milliarden Euro* auf 24,0 Milliarden Euro*. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)
Bis April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den bisher absolut höchsten Stand gestiegen: Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus – nach 33,2 Milliarden Euro in 2019 und 61,0 Milliarden in 2020. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand.
Nachrichtlich: Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo von 9,649 Milliarden Euro veranschlagt, im Haushalt 2022 ein negativer Finanzierungssaldo von 786 Millionen Euro.
Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung unten (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20211214 - unterstrichene Beträge im ersten Absatz korrigiert am 14.01.2022 (in der ersten Fassung wurde eine nachträglich erstellte Korrektur der BA-Abrechnungsergebnisse für den Monat Juni 2021 am 04.08.2021 nicht berücksichtigt.)
BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2021
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(BIAJ) Von Januar bis November 2021 wurden 132.666 Asylerstanträge und 39.704 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 38.908 (41,5 Prozent) mehr Asylerstanträge und 24.578 (162,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis November 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 23.865 (18,0 Prozent) der von Januar bis November 2021 gestellten 132.666 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November 2021 insgesamt 96.983 Asylerstanträge und 40.137 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
53.975 (39,4 Prozent) der insgesamt 137.120 Entscheidungen von Januar bis November 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 29.100 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 51.580 (37,6 Prozent) der 137.120 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende November 2021 102.031, 54.443 (114,4 Prozent) mehr als im November 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Dezember 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211209 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Von „Markus Lanz“ bis „Die Anstalt“: Grafik „Der Impfeffekt“ mit „alternativer Impfquote“
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(BaSta) In der am 10.11.2021 bei "Markus Lanz" (ZDF) gezeigten Grafik "Der Impfeffekt" wird eine Impfquote von 91 Prozent in der Altersgruppe 60+ genannt. Quellenangabe: keine. Am 07.12.2021 wurde die Grafik „Der Impfeffekt“ auch in „Die Anstalt“ (ZDF) gezeigt, mit der offensichtlich „alternativen Impfquote“. (1)
Die in „Der Impfeffekt“ unter der Impfquote (91 "Geimpft", 9 "Ungeimpft") genannten Daten zu „Infektionen", "Infektionen mit Hospitalisierung" u.s.w. stammen alle ganz offensichtlich aus Tabelle 3 im RKI-Wochenbericht vom 04.11.2021, bei "Markus Lanz" auf ganze Prozentzahlen gerundet. (siehe Spalten Altersgruppe 60 Jahre und älter, KW 40-43: hier)
In dieser Tabelle 3 ("Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Impfquote nach Altersgruppe (Datenstand 03.11.2021))“ des Robert Koch Institut wird aber eine Impfquote von 84,9 Prozent in der Altersgruppe 60 Jahre und älter genannt, die bis zum Ende der Kalenderwoche 43-2021 (31.10.2021 24:00 Uhr) erreicht wurde – rechnerisch und gerundet also 85 Prozent „Geimpfte“ und 15 Prozent „Ungeimpfte“ und nicht „9 Prozent Ungeimpfte“.
Unbeantwortet blieb bisher die Frage: „Aus welcher Quelle stammt die alternative (bis heute unerreichte) Impfquote von 91 Prozent in der Altersgruppe 60+?“ Es heißt, sie stamme vom Ressortleiter für Wirtschaft, Finanzen und Immobilien der „Welt“ (Olaf Gersemann). (BaSta, 08.12.2021)