BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis November 2020
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(BIAJ) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab in den vergangenen 12 Monaten bis einschließlich November 2020 im Rechtkreis SGB III insgesamt 58,426 Milliarden Euro aus, davon 55,605 Milliarden Euro von Januar bis November 2020. Diesen Ausgaben standen in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 Einnahmen in Höhe von insgesamt 33,755 Milliarden Euro gegenüber, davon 30,737 Milliarden Euro von Januar bis November 2020. Der Anteil der Beiträge zu Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) an diesen Einnahmen: insgesamt 28,363 Milliarden Euro, darunter 25,823 Milliarden Euro von Januar bis November 2020 (jeweils 84,0 Prozent der Einnahmen).
Der negative Finanzierungssaldo, der sich aus den genannten Einnahmen und Ausgaben ergibt: 24,671 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 bzw. 24,867 Milliarden Euro von Januar bis November 2020. Im BA-Haushalt 2020 war in „Vor-Corona-Zeiten“ veranschlagt worden: Ausgaben in Höhe von 36,573 Milliarden Euro, Einnahmen in Höhe von 35,231 Milliarden Euro, Finanzierungssaldo -1,342 Milliarden Euro. (Erinnerung: Finanzierungssaldo 2009: -13,804 Milliarden Euro; siehe BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: BIAJ20201215, eine Seite DIN A4 quer)
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Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben bis November 2020 (SGB II)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 493,0 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“) Im vergangenen Haushaltsjahr 2019 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 565,5 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben und in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 insgesamt 567,9 Millionen Euro. Das heißt, in den acht Monaten nach März 2020 wurden im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 74,9 Millionen Euro weniger für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (1)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis November 2020
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 20,039 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) ausgegeben - erstmals seit den 12 Monaten von Mai 2006 bis April 2007 (nominal) mehr als 20 Milliarden Euro in einem 12-Monatszeitraum.
In den sieben Monaten von Mai bis November 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 4,332 Milliarden Euro auf 20,039 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis November 2020 (12,856 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 4,332 Milliarden Euro (50,8 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis November 2019 (8,525 Milliarden Euro).**
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
** Rundungsdifferenz. Der Anstieg wurde aus nicht gerundeten Ausgaben in den jeweils sieben Monaten berechnet.
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis November 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2020
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(BIAJ) Von Januar bis November 2020 wurden insgesamt 108.884 Asylanträge gestellt, darunter 93.758 Erstanträge. Dies waren 46.172 (29,8 Prozent) Asylanträge bzw. 39.566 (29,7 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis November 2019. 24.588 bzw. 26,2 Prozent der von Januar bis November 2020 gestellten 93.758 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis November 2019: 29.325 bzw. 22,0 Prozent der 133.324 Asylerstanträge) „Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 69.170 Erstanträge gestellt.“ (BAMF) Dies waren 33,5 Prozent (34.829) weniger als die 103.999 Asylerstanträge ohne die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder von Januar bis November 2019.
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November 2020 insgesamt 135.584 Asylanträge, 37.045 (21,5 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 04. Dezember 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20201204 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November 2020 (Stichtag 11.11.): 2,699 Millionen registrierte Arbeitslose - 519.000 (23,8 Prozent) mehr als im November 2019 – 299.000 (24,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 221.000 (22,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +9,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +36,0 Prozent in Berlin (BY). (Land Bremen: +18,0 Prozent; Stadt Bremen: +19,3 Prozent; Bremerhaven: +12,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,51 Prozentpunkte, Hamburg +1,73 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,57 Prozentpunkte. (Bund: +1,10 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,793 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 0,9 Prozent (34.000) mehr als im November 2019 und (vorläufig) 23.000 weniger (!) als im März 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +5,4 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) im Vorjahresvergleich auf (vorläufig) etwa 97.000 im November 2020. (November 2019: 64.362) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2020 und November 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Dezember 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20201201 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)