„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis August 2019
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(BIAJ) Im August 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 24.767 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 7.840 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 8.973 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* von Januar bis August 2019 insgesamt 121,3 Millionen Euro aus, davon 90,6 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 30,7 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in den ersten acht Monaten 2019 (etwa 66,6 Prozent des Haushaltsjahres) insgesamt 1,805 Milliarden Euro ausgegeben (ohne die 30,7 Millionen Euro aus dem PAT), 49,0 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel).
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) siehe die BIAJ-Materialien vom 25. September 2019: Download_BIAJ20190925 (PDF: drei Seiten) (Hinweis vom 31.10.2019: aktualisierte BIAJ-Tabellen zum TN-Bestand: Download_BIAJ20191031)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT
Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2000-2018: Bund und Hinweis zu Baden-Württemberg 2016
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(BIAJ) Die u.a. in Tabelle 22211-0001 (Genesis-Online) von Destatis berichteten Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) waren im Bund in 2016 auf übererfasste* etwa 9,416 Milliarden Euro gestiegen. Nach 2016 sanken die Bruttoausgaben nach dem AsylbLG im Bund auf etwa 4,867 Milliarden Euro in 2018. (BIAJ20190918**)
Hinweis: Am 16./18. September 2019 hat das BIAJ das Statistische Bundesamt (Destatis) auf einen offensichtlichen Fehler bei den veröffentlichten Bruttoausgaben nach dem AsylbLG in 2016 in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht. Für 15 der 16 Länder wird in Tabelle 22211-0010 (Genesis-Online) für die Jahre 2014 bis 2018 eine ähnliche Entwicklung der Bruttoausgaben nach dem AsylbLG wie im Bund berichtet. Ausnahme: Baden-Württemberg. In der Tabelle 22211-010 (und in einigen weiteren Tabellen) wurden in 2016 (und werden auch am 21.09.2019 noch) wesentlich geringere Ausgaben als in 2015 genannt, etwa 481 Millionen Euro in 2015 und dann lediglich etwa 238 Millionen Euro in 2016 (statt vermuteter etwa 838 Millionen Euro), und eine Ländersumme kleiner als die genannten etwa 9,416 Milliarden Euro im Bund. Siehe dazu die Entwicklung der Bruttoausgaben nach dem AsylbLG von 2000 bis 2018 im Bund und in Baden-Württemberg und die gestellte Frage, die sich daraus ergab hier: BIAJ20190918** (PDF: eine Seite) Die Erklärung (Destatis, 18.09.2019): Anscheinend wurde in einem der Datenquader ein Feld mit einem falschen Wert bestückt. Dieses Feld wird für Baden-Württemberg für das Berichtsjahr 2016 in den GENESIS-Tabellen 22211-0010 bis -0014 eingesetzt. Wir werden uns bemühen, den Wert in dem ersten Datenquader voraussichtlich am Freitag (20.09.2019) auszutauschen. Dies ist nicht gelungen (FFF) und wird wahrscheinlich erst in der Woche ab dem 22. September 2019 erfolgen. (BIAJ, 21.09.2019 - inzwischen am 24./25.09.2019 korrigiert; siehe Seite 2 in der PDF BIAJ20190918**)
* „Die hohe Zunahme von Schutzsuchenden im Zeitraum August 2015 bis März 2016 und die damit verbundene Arbeitsbelastung in den Berichtsstellen ließen keine zeitgerechte Buchung von Ausgaben zu. Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG ist somit für das Jahr 2015 untererfasst und für 2016 übererfasst.“ Destatis.
** ergänzt mit der am 24./25.09.2019 in Genesis-Online-korrigierten Tabelle 22211-010 (Baden-Wprttemberg)
Abiturprüfungen und -noten: Bundesrepublik Deutschland und Bremen (Land) - 2008 bis 2018
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(BIAJ) Am 17. September 2019 berichtete der Weser-Kurier (Seite 1) unter der Überschrift "Bessere Abinoten sorgen für Kritik" über die Ergebnisse einer Umfrage der Rheinischen Post (RP) zum Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit "Einserschnitt" (Noten 1,0 bis 1,9). Der "Anteil der Einser-Abiturienten" im Land Bremen sei von 24,7 Prozent in 2008 auf 27,4 Prozent in 2018 gestiegen.* Der im Weser-Kurier- Artikel unter Berufung auf das Bremer Bildungsressort genannte "Durchschnitt über alle zehn Jahre" von 21,47 Prozent wurde am 20. September 2019 (Seite 2) korrigiert auf 21,47 Prozent in 2017. Anders als die anderen im Weser-Kurier-Artikel genannten Anteile in den Bundesländern, bezieht sich dieser Anteil von 21,47 Prozent (gerundet: 21,5 Prozent) nicht auf die bestandenen Abiturprüfungen sondern auf die Abiturprüfungen insgesamt. Zur Entwicklung der Zahl der bestandenen und nicht bestandenen Abiturprüfungen, dem Notendurchschnitt der bestandenen Abiturprüfungen und dem Anteil der mit Note 1,0 bis 1,9 bestandenen Abiturprüfungen an den Abiturprüfungen insgesamt bzw. an den bestandenen Abiturprüfungen seit 2008 in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen siehe die BIAJ-Tabelle unten, insbesondere die Spalte 9 im Bund und in Bremen und dazu die Spalte 10.
* Dies wäre der bei weitem höchste Anteil seit 2008 (bisheriges Maximum im Land Bremen: 25,1 Prozent) und laut RP-Umfrage Rang 7 im Ländervergleich (und Rang 2 in Westdeutschland). Welche Stelle im Land Bremen der Rheinischen Post welche Daten über die Abiturnoten 2018 zur Verfügung gestellt hat, konnte bisher (21.09.2019) nicht geklärt werden.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis August 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Von Januar bis August 2019 wurden insgesamt 114.165 Asylanträge gestellt, darunter 98.428 Erstanträge. 21.332 bzw. 21,7 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (September 2018 bis August 2019: 148.674) lag 81,6 Prozent (661.513) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis August 2019 insgesamt 133.745 Asylanträge, darunter 115.147 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von September 2018 bis August 2019, wurden vom BAMF 196.361 Asylanträge entschieden, darunter 169.178 Erstanträge.
49.940 (37,3 Prozent) der 133.745 Entscheidungen von Januar bis August 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 32.032 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. September 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20190918 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Hartz IV: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundeshaushalt 2018, 2019 und 2020
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(BIAJ) Im ergänzten* Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 sind für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ Bundesmittel in Höhe von insgesamt 36,550 Milliarden Euro veranschlagt, 768 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2019. In der unkommentierten BIAJ-Tabelle vom 12. September 2019 finden Sie einen Überblick über die Titelgruppe 01 in Kapitel 1101 mit allen Titeln der Titelgruppe („Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) und weiteren ausgewählten Haushaltsstellen in Kapitel 1101 („Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen“) Die BIAJ-Tabelle zeigt die Entwicklung des Solls in den Bundeshaushalten von 2018 bis zum ergänzten* Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020, einen Ist-Soll-Vergleich 2018 und den gegenwärtigen Stand des Soll-Soll-Vergleichs 2019/20. BIAJ-Tabelle vom 12. September 2019: Download_BIAJ20190912 (PDF: eine Seite DIN A4 quer; Hinweis: Alle Downloads des BIAJ.de sind kostenlos. Spenden sind willkommen.) Bitte auch Fußnoten in der Tabelle beachten!
* siehe hier: Bundeshaushalt 2020: Was verbirgt sich alles hinter der kleinen Differenz von 0,1 Milliarden Euro? „359,9 Milliarden Euro“ (DPA), „359,8 Milliarden Euro“ (Bundesregierung)?(BIAJ20190911)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema "Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II / Hartz IV): hier