Bürgerschaftswahl 2019: SPD, GRÜNE, LINKE und CDU, GRÜNE, FDP im Ortsteilvergleich in Bremen und Bremerhaven
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(BIAJ) Wo erhielten SPD, GRÜNE und LINKE und wo erhielten CDU, GRÜNE und FDP bei den Bürgerschaftswahlen (Landtag) im Land Bremen am 26. Mai 2019 zusammen 50 Prozent oder mehr Prozent der gültigen Simmen? Ein Blick auf die Ortsteile in den beiden bremischen Städten, Bremen und Bremerhaven: BIAJ-Tabellen (PDF: vier Seiten; Download hier)
Zwei ausgewählte (vorläufige) Ergebnisse: In der Stadt Bremen wohnen 59,94 Prozent (235.414) und in der Stadt Bremerhaven 58,58 Prozent (47.668) der Wahlberechtigten in Bremen (392.733) bzw. Bremerhaven (81.370) in Ortsteilen, in denen SPD, GRÜNE und LINKE zusammen 50 oder mehr Prozent der gültigen Stimmen erhielten. (1) (siehe Spalten 2 und 3 in Tabelle 1a und 1b, Seite 1 und 2) Und: In der Stadt Bremen wohnen 35,78 Prozent (140.504) (2) und in der Stadt Bremerhaven 10,57 Prozent (8.602) der Wahlberechtigten in Bremen bzw. Bremerhaven in Ortsteilen in denen CDU, GRÜNE und FDP zusammen 50 oder mehr Prozent der gültigen Stimmen erhielten. (2) (siehe Spalten 2 und 3 in Tabelle 2a und 2b, Seite 3 und 4)
(1) nachrichtlich: In diesen Ortsteilen in der Stadt Bremen wohnten Ende 2017 insgesamt 65,8 Prozent der etwa 83.000 Bremerinnen und Bremer, die Ende 2017 in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) lebten. (3)
(2) nachrichtlich: In diesen Ortsteilen in der Stadt Bremen wohnten Ende 2017 insgesamt 13,9 Prozent der etwa 83.000 Bremerinnen und Bremer, die Ende 2017 in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) lebten. (3)
(3) Statistisches Landesamt Bremen, Tabelle 22811-02-02: Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Geschlecht, Nationalität, Altersgruppen und Erwerbsfähigkeit des Leistungsberechtigten (SGB II); eigene Berechnungen (BIAJ)
Kinder im Alter von unter 18 in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - differenziert nach Leistungsberechtigten (NEF, ELB, SLB) und nicht Leistungsberechtigten (KOL und AUS) - 2018
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(BIAJ) Im Dezember 2018 galten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 127.623 (6,5 Prozent) der 1,953 Millionen minderjährigen, unverheirateten Kinder in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) als nicht Leistungsberechtigte (NLB). (Dezember 2017: 114.496 bzw. 5,6 Prozent) Der Anteil der gemäß SGB II (Hartz IV) nicht leistungsberechtigten minderjährigen, unverheirateten Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften reichte in den Ländern im Dezember 2018 von 2,6 Prozent in Berlin bis 12,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
Zu den Kindern im Alter von unter 18 Jahren (unverheiratet) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Dezember 2017 und 2018), differenziert nach Leistungsberechtigten (NEF, ELB, SLB) und nicht Leistungsberechtigten (KOL und AUS) siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 1. Juni 2019 unten bzw. im PDF-Download (BIAJ_20190601).
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2019 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2019: 4,224 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,236 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 772.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,464 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -10,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +2,5 Prozent im Land Bremen (Bund: -3,4 Prozent; Stadt Bremen: +4.1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)*
3,979 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -9,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -2,6 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,3 Prozent; Stadt Bremen: -2,0 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2019 und Mai 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Mai 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190529 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* siehe dazu auch die am 26. März 2019 ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.
Europawahl: Wahlbeteiligung junger Menschen in den 28 EU-Mitgliedstaaten 2014
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Wahlbeteiligung junger Menschen (unter 25 Jahre) an den Europawahlen 2014 (Abb. 1, unten) und ein Vergleich mit der Wahlbeteiligung insgesamt (BIAJ-Abb. 2, unten). Nur in drei der 28 EU-Mitgliedstaaten lag die Wahlbeteiligung junger Menschen über der Wahlbeteiligung im jeweiligen EU-Mitgliedstaat insgesamt - sehr geringfügig in Belgien (BE) und Luxemburg (LU), zwei Länder mit Wahlpflicht, und sehr deutlich in Schweden. (SE: Wahlbeteiligung insgesamt 51,07 Prozent, Wahlbeteiligung der unter 25-Jährigen 65,5 Prozent) In allen anderen Ländern lag die Wahlbeteiligung junger Menschen i.d.R. noch deutlich unter der in den meisten EU-Mitgliedstaaten niedrigen Wahlbeteiligung aller Wahlberechtigten, am deutlichsten in Irland (IE: Wahlbeteiligung insgesamt 52,44 Prozent, Wahlbeteiligung der unter 25-Jährigen 21,4 Prozent). (Abb. 2, unten)
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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis April 2019: 216 Millionen Euro weniger als in den ersten vier Monaten 2018
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(BIAJ) In den ersten vier Monaten 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) 216 Millionen Euro (3,0 Prozent) weniger ausgegeben als in den ersten vier Monaten des Vorjahres 2018 bzw. 420 Millionen Euro (5,6 Prozent) weniger als in den ersten vier Monaten 2017.
In den zwölf Monaten von Mai 2018 bis April 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,327 Milliarden Euro ausgegeben, weniger als im Haushaltsjahr 2016. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten)
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.