Jobcenter 2019: Mittelzuteilung des Bundes an die 406 Jobcenter für SGB-II-Eingliederungsleistungen
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(BIAJ) Den seit dem 1. Januar 2019 noch 406 Jobcentern werden bzw. wurden insgesamt 4,819 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") in 2019* zugeteilt (zugewiesen). Die Mittelverteilung auf die einzelnen Jobcenter ergibt sich 2019 aus drei (!) Verteilungsschlüsseln (drei Teilbeträge). Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 03. Januar 2019 mit allen (seit dem 1. Januar 2019 noch) 406 Jobcentern: Download_BIAJ20190103 (PDF: 10 Seiten) Bei den einzelnen Jobcentern kann im Rahmen der Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz) erfragt werden, für welche „Leistungen“ wieviel der in Spalte 1 genannten Bundesmittel in 2019 ausgegeben werden sollen (örtliches „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm“ 2019).
* ohne die Mittel für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) Für diese Ausfinanzierung sind 40 Millionen Euro reserviert.
Hinweis vom 07. März 2019: Zur Verteilung der Bundesmittel an die einzelnen 406 Jobcenter insgesamt - für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II a.F. (13. Mai 2011) und für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" - siehe die BIAJ-Materialien vom 07. März 2019: Download_BIAJ20190307 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)
Mindestlohn Niederlande seit 1. Januar 2019: 1.615,80 Euro plus 129,26 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Januar 2019 wurde der in den Niederlanden vor 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.615,80 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 22 Jahren und älter) und das den Mindestlohn ergänzende Mindesturlaubsgeld auf 129,26 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.
Näheres und Neueres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 28. Juli 2019 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier !
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
Helfer, Fachkraft: Beschäftigte aus acht „Asylherkunftsländern“ – Daten zu einer Antwort der Bundesregierung
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(BIAJ) Welche Daten der amtlichen Beschäftigungsstatistik (Bundesagentur für Arbeit) liegen der folgenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der AfD zu Grunde (und welche nicht): „Im März 2018 gab es 220 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer. Davon waren 104 000 oder 47 Prozent in einer Tätigkeit als Helfer beschäftigt, 92 000 oder 42 Prozent in einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit beschäftigt, 7 000 oder drei Prozent waren als Spezialisten und 16 000 oder sieben Prozent als Experten tätig.“? (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/6369 vom 10.12.2018) Die BIAJ-Materialien vom 02. Januar 2019 mit einem erweiterten Blick auf die amtliche Beschäftigungsstatistik finden Sie hier: Download_BIAJ20190102 (PDF: drei Seiten) Und die in den BIAJ-Materialien in Fußnote 2 genannten ergänzenden neun einseitigen Tabellen finden Sie hier: Asylherkunftsländer insgesamt (HKL; aktualisiert bis Juni 2018: HKL062018), Afghanistan (AFG; akt.: AFG062018), Eritrea (ER; akt.: ER062018), Irak (IRQ; akt.: IRQ062018), Iran (IR; akt.: IR062018), Nigeria (NGR;akt.: NGR062018), Pakistan (PK; akt.: PK062018), Somalia (SO; akt.: SO062018), und Syrien (SYR; akt.: SYR062018).
Hartz-IV-Sanktionen: Von Sanktionen betroffene erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Jobcentervergleich 08/2018
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(BIAJ) 931.293 neu festgestellte Sanktionen von September 2017 bis August 2018* gegen 412.620 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). 1,4 Prozent weniger neu festgestellte Sanktionen als ein Jahr zuvor (von September 2016 bis August 2017). Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate (Spalte 3 in der BIAJ-Tabelle im Download) von -49,7 Prozent (nahezu Halbierung) bis +95,8 Prozent (nahezu Verdoppelung)! 0,9 Prozent weniger ELB, die von September 2017 bis August 2018 von (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion betroffen waren, als ein Jahr zuvor. Auf Jobcenterebene reicht diese Veränderungsrate von -32,2 Prozent bis +54,8 Prozent! (Spalte 6) Durchschnittlich 2,26 neu festgestellte Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer von September 2017 bis August 2018 neu festgestellten Sanktion. Auf Jobcenterebene reicht diese durchschnittliche Anzahl neu festgestellter Sanktionen pro ELB mit (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion im 12-Monatszeitraum September 2017 bis August 2018 von 1,08 bis 3,55. (Spalte 8) Ein Jahr zuvor (Spalte 7): von 1,28 bis 4,36 (bei durchschnittlich 2,27). Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 20. Dezember 2018 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20181220 (PDF: 10 Seiten)
* der aktuellste 12-Monatszeitraum mit am 20. Dezember 2018 veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Hinweis: Eine entsprechende BIAJ-Tabelle für den Zeitraum September 2018 bis August 2019 finden Sie hier. BIAJ20191228 (PDF: 10 Seiten)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis November 2018: 808 Millionen Euro weniger als in den ersten elf Monaten 2017
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(BIAJ) In den ersten elf Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) 808 Millionen Euro (4,1 Prozent) weniger ausgegeben als in den ersten elf Monaten des Vorjahres 2017. (Hinweis: Weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.)
In den zwölf Monaten von Dezember 2017 bis November 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,615 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben.
Da bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2018 die für „Arbeitslosengeld II“ geplanten Ausgaben von 21,5 Milliarden Euro (1. Regierungsentwurf vor der Bundestagswahl 2017) über 20,9 Milliarden Euro (2. Regierungsentwurf vom 02.05.2018) auf 20,4 Milliarden Euro (Bundeshaushalt 2018) gekürzt wurden, entstehen 2018 sogenannte „Mehrausgaben“ bei Haushaltsstelle 1101/681 12. „Mehrausgaben“ bei wesentlich geringeren Ausgaben als 2017! Nachrichtlich: Im Bundeshaushalt 2019 sind für „Arbeitslosengeld II“ 20,6 Milliarden Euro veranschlagt.