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Meldungen zum Schulbedarf: „1.006.163 Kinder“ – weder „genau“ noch "exakt“ (28.08.2018)

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Erstellt: 28. August 2018

(BIAJ) 1.006.163: Diese am 27. August 2018 in diversen Medien verbreitete Anzahl der Kinder, die Leistungen zum persönlichen Schulbedarf (als Leistung für „Bildung- und Teilhabe“ - BuT) erhielten (Berichtsmonat Februar 2018), ist weder „genau“ noch “exakt“, wie es in den ungezählten Online-Meldungen heißt (PNP und andere). In dieser Zahl 1.006.163 (aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Berichtsmonat Februar 2018) fehlen zum einen die Kinder in den Städten Hamburg, Bremen, Bochum, Dortmund, Wiesbaden, Mainz und Hof, im Regionalverband Saarbrücken und im Kreis Neumarkt i.d.OPf.. Zum anderen fehlen die Kinder, deren Eltern Anspruch auf diesen persönlichen Schulbedarf (in Höhe von i.d.R. 70 Euro im August und 30 Euro im Februar) auf Grundlage des SGB XII – Sozialhilfe - (§ 34 Absatz 3), Bundeskindergeldgesetz (§ 6b) oder Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3 Absatz 3) haben. Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden lediglich die Leistungsberechtigten gemäß SGB II (Hartz IV) erfasst und die, wegen „nicht verfügbarer“ Daten der oben genannten Städte und Kreise, nicht vollständig. Das einzig genaue an den "1.006.163"-Meldungen ist: 100 Euro (in zwei Raten) für den persönlichen Schulbedarf in einem Schuljahr sind zu wenig. (Bremen, 28. August 2018) Ergänzende Informationen des Statistischen Bundesamtes zum "Schulbedarf von Schülerinen und Schülern" (29. August 2018):

1. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII - Schulbedarf - Februar 2018: 11.544
2. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 4. Kapitel SGB XII - Schulbedarf: aufgrund geringer Fallzahlen nicht veröffentlicht
3. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Schulbedarf - Februar 2018: 52.864
4. Daten zu Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (§ 6b) liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor.*
* Die Familienkasse teilte auf Anfrage mit: Leistungen zu Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG werden nicht durch die Familienkasse administriert. Entsprechend liegen der Familienkasse keine Daten vor.

Schätzung BIAJ (30. August 2018): Zudem fehlen in den 1.006.163 etwa 90.000 Schülerinnen und Schüler in den oben genannten neun Städten und Kreisen ohne "verfügbare Daten" in der Statistik der BA (SGB II - BuT).

Nachrichtlicher Blick auf die Stadt Bremen 2017: In der Haushaltsrechnung der Stadtgemeinde Bremen werden folgende Ausgaben (Ist) für "Leistungen für den Schulbedarf" (als Leistung für "Bildung und Teihabe") genannt: 1.549.153,64 Euro nach SGB II (Hartz IV), 206.215,00 Euro nach BKGG, 64.185,96 Euro nach AsylbLG, 8.674,83 Euro nach SGB XII Kapitel 3 und 30,00 Euro nach SGB XII Kapitel 4. Zusammen: 1.828.259,43 Euro. Bei einer Leistung von 100 Euro pro Jahr entspricht dies rechnerisch 18.283 Empfängerinnen und Empfänger (Schülerinnen und Schüler) in 2017**. (BIAJ, 30. August 2018)
** sofern nicht ein durchschnittlich höherer Betrag für den "Schulbedarf" in 2017 bewilligt, ausgezahlt und bei den einschlägigen Haushaltsstellen gebucht wurde.


Wirtschaftswachstum 2010 bzw. 2009 bis 2017 im Ländervergleich – mit besonderem Blick auf Bremen

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Erstellt: 28. August 2018

(BIAJ) Von 2010, dem Referenzjahr in den aktuellen Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, bis 2017 stieg das Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt, verkettet = „Wirtschaftswachstum“) in der Bundesrepublik Deutschland (DE) um 13,1 Prozent - in den Ländern zwischen 18,3 Prozent in Bayern und 4,2 Prozent im Saarland, im Land Bremen um 12,0 Prozent. Von 2009, dem (bisher) letzten Krisenjahr, bis 2017 stellt sich das Wirtschaftswachstum im Ländervergleich wie folgt dar: 17,8 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland (DE) - in den Ländern zwischen 24,3 Prozent in Baden-Württemberg und 6,9 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, im Land Bremen um 17,2 Prozent.
Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 28. August 2018 mit einem kurzen Blick in zwei „bremische Veröffentlichungen“: Download_20180828 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis vom 13. April 2019: Eine Aktualisierung des in den BIAJ-Materialien vom 28. August 2018 berichteten Berechnungsstandes des Wirtschaftswachstums bis 2018: Download_BIAJ20190413 (PDF: eine Tabellenseite)


Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2010 bis 2017

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Erstellt: 27. August 2018

(BIAJ) Ausbildungsquote 4,9 Prozent (Ende 2017): 1,587 Millionen sozialversicherungspflichtige Auszubildende (einschließlich sozialversicherungspflichtiger Einstiegsqualifizierung) unter den insgesamt 32,609 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sank von 5,9 Prozent Ende 2010 auf 4,9 Prozent Ende 2017 (Tabelle 1). Dem Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 15,3 Prozent (Ende 2010 bis Ende 2017: Tabelle 3) stand ein Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden um 5,4 Prozent gegenüber – trotz eines leichten Anstiegs (ausschließlich bei den männlichen Auszubildenden) in den Jahren 2016 und 2017. (Ende 2010 bis Ende 2017: Tabelle 2). Noch deutlicher sank die Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik: von Ende 2010 (1,508 Millionen) bis Ende 2017 (1,324 Millionen) um 12,2 Prozent – trotz eines geringen Anstiegs in 2017. (Ende 2010 bis Ende 2017: Tabelle 4)
In der Bundeshauptstadt Berlin (BE) stand im Beobachtungszeitraum Ende 2010 bis Ende 2017 dem Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 27,0 Prozent (Tabelle 3) ein Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden um 12,1 Prozent (Tabelle 2) und ein Rückgang der Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik um 22,1 Prozent (Tabelle 4) gegenüber.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 27. August 2018 mit den Bundes- und Länderdaten zu den Ausbildungsquoten (am Arbeitsort), den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt (Ende 2010 bis Ende 2017), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Download_BIAJ20180827 (PDF: 6 Seiten - eine Text- und 5 Tabellen-Seiten)


BMF-Sollbericht 2018: "höchste Ausgabensteigerung ... im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik" - eine Anmerkung

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Erstellt: 25. August 2018

(BIAJ) Aus dem „Sollbericht 2018“ des BMF: „Die höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr ist im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verzeichnen: rund 0,8 Mrd. € beziehungsweise 19,8 %.“ Was verbirgt sich hinter diesem Satz aus dem „Sollbericht 2018 – Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“ im BMF-Monatsbericht August 2018 (Seite 20)? (BMF: Bundesministerium der Finanzen) Im Bundeshaushalt 2018 sind für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) insgesamt 4,873 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Im Bundeshaushalt des Vorjahres (2017) waren für die „aktive Arbeitsmarktpolitik“ insgesamt 5,120 Milliarden Euro veranschlagt. M.a.W., im Bundeshaushalt 2018 sind 4,8% (248 Millionen Euro) weniger für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagt als im Bundeshaushalt 2017. (Soll-Soll-Vergleich) Die im BMF-Monatsbericht berichtete „höchste Ausgabensteigerung gegenüber dem vergangenen Jahr“ – 0,8 Milliarden Euro bzw. 19,8 Prozent gegenüber 2017– ergibt sich wie folgt:

Weiterlesen: BMF-Sollbericht 2018: "höchste Ausgabensteigerung... im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik"...

Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2017

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Erstellt: 24. August 2018

(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download) ist auch 2017 weiter gewachsen. In den BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2017 entwickelt hat. Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2017 rechnerisch auf 462 Euro statt lediglich auf 409 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 24. August 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180824 (PDF: eine Seite)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "'Existenzminimum' Alleinstehender in den 'Existenzminimumberichten' der Bundesregierung und 'Amutsgefährdungsschwellen' 2005 bis 2017 (Tabelle)" vom 04. November 2018 hier.
Hinweis vom 20. August 2019: Eine Aktualisierung dieser BIAJ-Materialien bis 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20190820 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.


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