Ländervergleich 1990-2014: Zahl der Geburten in den Stadtstaaten steigt auf höchsten Stand
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(BIAJ) Im Jahr 2014, 50 Jahre nach den 1.357.304 im heutigen Bundesgebiet (BRD und DDR zusammen) lebend geborenen Kindern, wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 714.927 Kinder lebend geboren. Dies waren 32.858 mehr als im Vorjahr 2013, aber 642.377 weniger (!) als 1964, dem geburtenstärksten Jahr nach 1945. Und dies waren 190.748 weniger als 1990.
In den Flächenländern (13 Länder zusammen) wurden 2014 insgesamt 192.182 weniger Kinder lebend geboren als 1990. Anders in den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg und Bremen zusammen): Hier wurden 2014 erstmals wieder mehr Kinder lebend geboren als 1990. Der Anteil der Stadtstaaten an den in der Bundesrepublik Deutschland lebend geborenen Kindern erreichte 2014 mit 8,76 Prozent den bisher höchsten Stand.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 21. Dezember 2015 zum Ländervergleich der Geburten in den 25 Jahren von 1990 bis 2014, mit drei Abbildungen und drei Tabellen, finden Sie hier: Download
Jobcenter Bremen und Bremerhaven: Eine nicht ganz korrekte Radio-Bremen-Meldung
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(BIAJ) Unter der Überschrift "Für Flüchtlinge: Jobcenter bekommen Geld" meldet Radio Bremen: „Die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven bekommen im nächsten Jahr mehr Geld. ... Etwa 9 Millionen Euro zusätzlich bekommt Bremen, etwa 1,1 Millionen Euro gehen nach Bremerhaven, ..." (11. Dezember 2015) Dies ist so nicht ganz korrekt.
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BAMF verkündet Zahl zum "Wort des Jahres": 106.520 Flüchtlinge
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(BIAJ) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilt zum heute von der Gesellschaft für deutsche Sprache bekannt gemachten Wort des Jahres 2015 „Flüchtlinge" mit: „Im bisherigen Berichtsjahr wurde insgesamt 106.520 Personen die Rechtsstellung als Flüchtling (gemäß Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen ...". (BAMF, Asylgeschäftsstatistik für den Monat November 2015, Seite 6)
Zudem gewährte das BAMF in den ersten elf Monaten des laufenden Jahres 1.507 Asylsuchenden „subsidiären Schutz" (§ 4 Abs.1 AsylG) und stellte für 1.878 Asylsuchende „Abschiebungsverbote" (§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG) fest. Insgesamt: „109.905 positive Entscheidungen" (BAMF) im Verlauf der ersten elf Monate 2015.
„Von Januar bis November 2015 wurden im EASY-System 964.574 Zugänge von Asylsuchenden registriert." (BAMF-Pressemitteilung vom 7. Dezember 2015) In welchem Zeitraum das BAMF einer ähnlich hohen Zahl (etwa eine Million) die "Rechtsstellung als Flüchtling" zugesprochen haben wird, ist unbekannt.
BA und BAMF: zwei abweichende Auffassungen zu „mit guter Bleibeperspektive" (421 SGB III)
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(BIAJ) Warum (und auf welcher rechtlichen Grundlage) wird der Kreis der „Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive" für beitragsfinanzierte „Einstiegskurse" (Sprachkurse) der Bundesagentur für Arbeit (BA) anders (enger) abgegrenzt als für steuerfinanzierte „Integrationskurse" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)? Liegt es an den weisungsbefugten Bundesministerien, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die BA und dem Bundesinnenministerium (BMI) für das BAMF oder an fehlender Abstimmung?
Jobcenter: Verteilung zusätzlicher Mittel für "flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe" (BMAS)
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(BIAJ) Aufgrund „flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe" (BMAS) wurden im Bundeshaushalt 2016 zusätzliche Mittel für die insgesamt 408 Jobcenter veranschlagt. Die erste Tranche (60 Prozent) soll zum Jahresanfang 2016 verteilt werden, die zweite Tranche erst im zweiten Quartal 2016.
Die Zuteilungen der ersten Tranche für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (150 Millionen Euro) und „Verwaltungskosten" (Bundesanteil) (195 Millionen Euro) reichen auf Jobcenterebene von 900 Euro (!) und 1.170 Euro (!) im Saale-Holzland-Kreis (TH) bis 5,959 Millionen Euro und 7,747 Millionen Euro in der Freien und Hansestadt Hamburg.
In der BIAJ-Tabelle (10 Seiten) ist die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel (erste Tranche) auf die einzelnen Jobcenter, die 303 „gemeinsamen Einrichtungen" und 105 „zugelassenen kommunalen Träger" und die 16 Länder dargestellt (mit ergänzenden Informationen). Die BIAJ-Tabelle vom 7. Dezember 2015 finden Sie hier: Download (siehe dort auch die erläuternden Fußnoten auf Seite 10!) Ergänzender Hinweis vom 5. Juni 2016 : Zur Verteilung der "zweiten Tranche" siehe BIAJ20160605.
Anmerkung: Der in der BIAJ-Tabelle genannte "Königsteiner Schlüssel" für 2015 wurde der BAMF-Seite entnommen. Für die Verteilung Asylsuchender auf die Länder gilt in 2015 der "Königsteiner Schlüssel 2014". (BAMF-Seite) Der "Königsteiner Schlüssel 2015" (hier) gilt gemäß § 45 Absatz 1 Asylgesetz dann für die Verteilung in 2016.