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Mindestlohn Niederlande seit 1. Juli 2018: 1.594,20 Euro plus 127,54 Euro Urlaubsgeld

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Erstellt: 06. Juli 2018

(BIAJ) Zum 1. Juli 2018 wurde der in den Niederlanden vor nahezu 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.594,20 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 22 Jahren und älter) und das den Mindestlohn ergänzende Mindesturlaubsgeld auf 127,54 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht. (ab 1. Januar 2019: 1.615,80 Euro plus 129,26 Euro) Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 30. Juni 2018 und 30. Dezember 2018 aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier. * Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.


Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2018 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 29. Juni 2018

(BIAJ) Juni 2018: 4,371 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,276 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 735.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,541 Millionen bei den Jobcentern registriert. 4,206 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2018 und Juni 2017 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Juni 2018 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20180629 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)


Bundeshaushalt: Mittel für Arbeitslosengeld II in 2018 um weitere 500 Millionen Euro gekürzt

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Erstellt: 28. Juni 2018

(BIAJ) Am 27. Juni 2018 (!) wurde in der „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsauschusses der im Entwurf des Bundeshaushalts 2018 (2.RegE vom 02. Mai 2018) veranschlagte Betrag für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich Sozialversicherung) um 500 Millionen Euro gekürzt. Mit 20,4 Milliarden Euro sind im Bundeshaushalt 2018 jetzt 1,1 Milliarden Euro weniger veranschlagt als im 1.RegE vom 28. Juni 2017 und etwa eine Milliarde Euro weniger als im Haushaltsjahr 2017 für diesen Zweck ausgegeben wurden. 2018 wurden in den ersten fünf Monaten 264 Millionen Euro weniger ausgegeben als in den ersten fünf Monaten 2017. (Abbildung unten) Welcher geheime „Masterplan“ der Erwartung der GroKo zugrunde liegt, dass von Juni bis Dezember 2018 etwa 759 Millionen Euro weniger für das „Arbeitslosengeld II“ ausgegeben werden als von Juni bis Dezember 2017, ist dem BIAJ bisher nicht bekannt. ("Passiv-Aktiv-Transfer" oder doch eher die "Hau-ab-Stimmungsmache"?) (Stand: 28. Juni 2018)
2018 06 28 biaj abb sgb2 alg2 ausgaben 2013 bis 052018 und soll 2018


Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“, darunter Auszubildende – Oktober 2013 bis Oktober 2017

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Erstellt: 23. Juni 2018

(BIAJ) 0,62 Prozent (202.714) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland kamen aus acht nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“ (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) - 0,97 Prozent in Hamburg bis 0,28 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Von den Auszubildenden unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Oktober 2017 kamen 1,79 Prozent (28.871) aus den acht nichteuropäischen „Asylherkunftsländern“ - 3,04 Prozent in Hamburg bis 0,99 Prozent in Sachsen. Die Ausbildungsquote betrug im Oktober 2017 nur noch 4,9 Prozent - 5,8 Prozent in Schleswig-Holstein bis 3,3 Prozent in Berlin. Unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" im Oktober 2017 betrug die Ausbildungsquote 14,2 Prozent - 19,2 Prozent in Schleswig-Holstein bis 8,8 Prozent in Berlin.
Zur Entwicklung von Oktober 2013 bis Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern siehe die BIAJ-Materialien vom 23. Juni 2018: Download_BIAJ20180623 (PDF: vier Seiten)


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2018 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 21. Juni 2018

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von Juni 2017 bis Mai 2018 nur noch insgesamt 129.263 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot). Ein Jahr zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017: 459.569 positive Entscheidungen. Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von Juni 2017 bis Mai 2018 nur noch 37,9 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 50,6 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von Juni 2017 bis Mai 2018 wie folgt dar: In lediglich 18,6 Prozent (63.452) der Fälle (341.274 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 21. Juni 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180621 (PDF: fünf Seiten) Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.


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