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BA-Haushalt 2025: Entwicklung der Finanzierungssalden bis Mai 2025 - mit Blick in den Bundeshaushalt 2025

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Erstellt: 26. Juni 2025

(BIAJ) In den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 45,917 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 38,835 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 48,238 Milliarden Euro – darunter 23,954 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeits­losengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 ergibt sich ein negativer Finanzierungssaldo von 2,322 Milliarden Euro, der gegenwärtig von Monat zu Monat wächst. (siehe BIAJ-Abbildungen 1 bis 3 auf Seite 2 bis 4)

Der „Ausblick auf das Jahresende 2025 …“ auf Grundlage der aktuellen Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in den ersten vier Monaten im „Finanzbericht der BA an den Haushaltsausschuss (über BMAS)“ vom 16. Mai 2025 (Seite 7): „Das Defizit könnte von ursprünglich erwarteten 1,33 Milliarden Euro auf 5,27 Milliarden Euro ansteigen. Damit würde nicht nur die Rücklage der BA in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro vollständig aufgebraucht werden, sondern es wären zusätzlich Liquiditätshilfen des Bundes in Form von Darlehen in Höhe von knapp 2,35 Milliarden Euro erforderlich, um den Haushalt ausgleichen zu können.“ (Hervorhebung durch BIAJ)

Im zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (24.06.2025) wurden jetzt, anders als im ersten Regierungsentwurf (16.08.2024), bei Haushaltsstelle 1101/856 22 mit der Zweckbestimmung „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ nicht 0 sondern 2,347 Milliarden Euro veranschlagt.

Anmerkung: Die bisher aus Steuermitteln des Bundes finanzierten Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) und „Teilhabeleistungen berufliche Rehabilitation“ (Reha) der Jobcenter werden ab Januar 2025 aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert. Dies trägt zum erwarteten Defizit der BA mit insgesamt etwa 900 Millionen Euro bei. n

Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 26. Juni 2025 hier: Download_BIAJ20250626 (PDF: eine Textseite und drei weitere Seiten mit BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von 2005 bzw. 2023 bis Mai 2025 – Auszug unten)

Weiterlesen: BA-Haushalt 2025: Entwicklung der Finanzierungssalden bis Mai 2025 - mit Blick in den...

Kinder, Jugendliche und Hartz IV (Bürgergeld): Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2024

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Erstellt: 25. Juni 2025

(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d. Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung auf Bais des Zensus 2022 bis Ende 2024 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld - Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2024 im Kreisvergleich von 36,4 Prozent in Gelsenkirchen und 33,2 Prozent in Bremerhaven bis 2,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm, im Großstadtvergleich von 30,2 Prozent in Essen und 29,7 Prozent in Dortmund bis 10,2 Prozent in München und im Ländervergleich von 28,2 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,3 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 15,4 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,4 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,8 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2024, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2024) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2024 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 25. Juni 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20250625 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.

Weiterlesen: Kinder, Jugendliche und Hartz IV (Bürgergeld): Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2024

Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Mai 2025

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Erstellt: 20. Juni 2025

(BIAJ) Von Januar bis Mai 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 12,674 Milliarden Euro ausgegeben (1), Nominal 41 Millionen Euro (0,3 Prozent) mehr als die 12,633 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben in den ersten Monaten 2025 mit den ersten fünf Monaten des Vorjahres (2024) zeigt: Während von Januar bis März 2025 vom Bund für das „Bürgergeld“ noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im entsprechenden Monat des Vorjahres (etwa 50 Millionen Euro im Januar, 5 Millionen Euro im Februar und 8 Millionen im März) wurde im April und Mai etwa 22 Millionen Euro weniger ausgegeben als im April und Mai des Vorjahres 2024 (etwa 17 Millionen Euro im April und 5 Millionen Euro im Mai).

Die Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 41 Millionen Euro von Januar bis Mai 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Mai 2025 etwa 220 Millionen Euro (9,8 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis Mai 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten fünf Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis Mai 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,414 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 127.000 (2,3 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,541 Millionen RLB von Januar bis Mai 2024. (2)

In den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,192 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 1,750 Milliarden Euro (6,4 Prozent) mehr als die 27,442 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juni 2023 bis Mai 2024). (3) Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,192 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,192 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 ausgegeben wurden. Ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 soll laut „Aufstellungsrundschreiben“ des BMF vom 19. Mai 2025 am kommenden Mittwoch (25. Juni 2025) vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,448 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 446,52 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Juni 2023 bis Mai 2024 wurden für die durchschnittlich 5,504 Millionen RLB durchschnittlich 415,48 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250620 (eine Seite).

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Sanktions- und Leistungsminderungsverlaufsquoten 2021 bis 2024: Bund und Länder (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld)

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Erstellt: 19. Juni 2025

(BIAJ) 37 von 1.000 (3,7 Prozent) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die 2024 mindestens in einem Monat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld), wurde 2024 einmal oder öfter das Existenzminimum gekürzt (im Durchschnitt in 2024 nahezu zweimal). In den Ländern reichte diese sog. Leistungsminderungsverlaufsquote (Sanktionsverlaufsquote) in 2024 von 5,5 Prozent in Berlin (BE) und 4,9 Prozent in Hamburg (HH) bis 2,8 Prozent in Bayern (BY) und 2,5 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Ein Jahr zuvor (2023) reichte die Leistungsminderungsquote von 4,1 Prozent in Berlin bis 1,8 Prozent in Baden-Württemberg. In 2021 reichte die Sanktionsverlaufsquote von 5,1 Prozent in Brandenburg (BB) bis 2,3 Prozent im Land Bremen (HB). Die Sanktionsverlaufsquote betrug 2021 in Berlin, „Sanktionshauptstadt“ der Jahre 2023 und 2024 (1), 2,9 Prozent (Rang 11 Im Ländervergleich 2021).
Zur Entwicklung der Sanktionsverlaufsquote/Leistungsminderungsverlaufsquote von 2021 bis 2024 siehe die BIAJ-Abbildung (unten und in PDF auf Seite 1) und die Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in BIAJ-Tabelle 1. BIAJ-Materialien vom 19.06.2025: Download_BIAJ20250619 (drei Seiten)

Weiterlesen: Sanktions- und Leistungsminderungsverlaufsquoten 2021 bis 2024: Bund und Länder (SGB II – Hartz IV...

Alleinerziehende: SGB-II-Zahlungsansprüche und Haushaltsbudgets – Bund und Großstädte im Dezember 2024

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Erstellt: 14. Juni 2025

(BIAJ) Im Dezember 2024 lebten in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 531.480 Alleinerziehende, die auf Lei­stungen zur Sicherung ihrer Lebensunterhalts gemäß SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) angewiesen waren und diese nach Antrag und Bewilligung durch die Jobcenter erhielten. (12/2023: 545.807) In diesen 531.480 sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende (BG_AE) lebten 890.958 (unverheiratete) Kinder im Alter von unter 18 Jahren (12/2023: 909.962), durchschnittlich 1,68 Kinder pro BG_AE. (Tabelle 1, Spalten 1 bis 3)
143.523 (27,0 Prozent) dieser 531.480 Alleinerziehenden lebten mit 245.095 (27,5 Prozent) der 890.958 Kinder in den 15 Großstädten mit einer Bevölkerung von über 400.000 (einschließlich Region Hannover) - durchschnittlich 1,71 Kinder pro BG_AE. Die Zahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren pro BG_AE reichte von maximal 1,86 Kinder pro BG_AE in der Stadt Bremen (HB) bis 1,59 Kinder pro BG_AE in Dresden (DD). (Tabelle 1, Spalte 3)
Zum anerkannten Bedarf, dem verfügbaren angerechneten und nicht angerechneten Einkommen, dem Zahlungsanspruch, dem Haushaltsbudget und davon den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG_AE) siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Juni 2025 hier: Download_BIAJ20250614 (PDF: vier Seiten; Auszug: nur Tabellen ohne Textteil siehe unten)

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