Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis September 2017
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis September 2017 - aus aktuellem Anlass mit besonderer Beachtung der Entwicklung nach der Bundestagswahl 2013. Ein ähnliches Szenario könnte sich nach der Bundestagswahl 2017 wiederholen. Das Sinken der Ausgaben nach Juli 2017 (gleitende Jahressummen bis zuletzt 2,613 Milliarden Euro von Oktober 2016-September 2017) wird sich in den nächsten Monaten fortsetzen. Siehe die BIAJ-Abbildung vom 16. Oktober 2017 mit Erläuterungen (Lesehilfen):
Hartz IV: Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Ländervergleich
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(BIAJ) Von Juli 2016 bis Juni 2017 (der bisher aktuellste Berichtsmonat) wurden von den Jobcentern insgesamt 957.428 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - Arbeitslosengeld II) neu festgestellt. (siehe Tabelle unten, Spalte 7) 14,9 Prozent dieser 957.428 Kürzungen des „menschenwürdigen Existenzminimums“ (BVerfG) erfolgten in Berlin (BE: Spalte 8) - ein bisher noch nie erreichter Hauptstadt-Anteil an den Hartz-IV-Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland.
Gemessen am jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (Spalte 3) wurden von Juli 2016 bis Juni 2017 durchschnittlich 22,0 Sanktionen pro 100 ELB (im Bestand) neu festgestellt. In den Ländern reicht diese Kennzahl (Sanktionenquote) von 36,1 (pro 100) in Berlin (Rang 1 im Negativ-Ranking) und 27,1 in Sachsen (SN: Rang 2) bis 15,2 im Saarland (SL: Rang 16). (Spalten 11 und 12) Siehe dazu, zu den anderen Ländern und zum Vorjahresvergleich (Juli 2015 bis Juni 2016) die folgende nicht weiter kommentierte BIAJ-Tabelle vom 13. Oktober 2017:
Weiterlesen: Hartz IV: Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Ländervergleich
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis September 2017
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(BIAJ) Oktober 2016 bis September 2017: 748.154 Entscheidungen über Asylanträge, darunter nur noch 49,0 Prozent (366.721) "positive Entscheidungen". Von den 366.721 "positiven Entscheidungen" in den letzten 12 Monaten entfielen 54,7 Prozent (200.757) auf den eingeschränkten "subsidiären Schutz" und das "Abschiebungsverbot". In lediglich 45,3 Prozent (165.964) der Fälle („positive Entscheidungen“) wurde vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die "Rechtsstellung als Flüchtling“ festgestellt. Zwei Jahre zuvor, von Oktober 2014 bis September 2015, entfielen von den 83.216 "positiven Entscheidungen" 95,6 Prozent (79.590) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling".
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20171012 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier)
Koalitionsverhandlungen ohne Obergrenze: CSU bringt 916.000 AfD-Wähler mit
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(BaSta) Die zweiseitigen BaSta- und BIAJ-Informationen vom 11. Oktober 2017 zu den nach der Bundestagswahl vom 24. September 2017 bevorstehenden "Koalitionsverhandlungen ohne Obergrenze" ("Jamaika" - "Sachsen") finden Sie hier: Download_BaSta_BIAJ_20171011 (PDF: zwei Seiten)
Jobcenter 2018: Fiktive Verteilung der Bundesmittel für „Verwaltungskosten" und „SGB II-Eingliederungsleistungen"
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(BIAJ) Zur (fiktiven) Verteilung der im Bundeshaushalt 2018 (Regierungsentwurf vom 28. Juni 2017) veranschlagten Mittel für die „Verwaltungskosten“ der Jobcenter (Bundesanteil) und „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ auf die einzelnen Jobcenter im Vergleich zu 2017 siehe die folgenden BIAJ-Tabellen und dort insbesondere auch die Berechnungsgrundlagen auf Seite 1 und Erläuterungen und Hinweise (und Links) auf Seite 10:
Tabelle 1: Anteil an den SGB II-Verwaltungsmitteln und Veränderung des Anteils (ohne sog. Flüchtlingsmittel): Download_BIAJ20171002_1 (PDF: 10 Seiten)
Tabelle 2: Anteil an den SGB II-Eingliederungsmitteln und Veränderung des Anteils (ohne sog. Flüchtlingsmittel): Download_BIAJ20171002_2 (PDF: 10 Seiten)
Ob, was und wann sich mit einer möglichen „Jamaika-Koalition“ (alias „Sachsen-Koalition“) an den veranschlagten Bundesmitteln und den Verteilungsmaßstäben ändern wird, ist zur Zeit (02. Oktober 2017) noch nicht bekannt. (weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II – Hartz IV – siehe hier)
Aktualisierung vom 21. Oktober 2017. Eine BIAJ-Auswertung der "Orientierungsgrößen" 2018 (BMAS, 18.10.2017) finden Sie hier: BIAJ20171021.