Weser-Kurier schweigt zu fehlerhafter Anzeige des Bundesarbeitsministeriums (Rente 67)
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"Die Rente mit 67 kommt - aber erst 2029: ... und wer heute 47 Jahre oder älter ist, muss gar nicht oder nur wenige Monate länger arbeiten".
Dies konnte man am vergangenen Donnerstag (25.11.2010) u.a. auf Seite 1 des Weser-Kurier lesen - in einer Anzeige zur "Rente mit 67" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Bundesministerin: Dr. Ursula von der Leyen).
Wer heute 47 Jahre alt ist, muss 22 Monate, wer heute 48 Jahre alt ist muss 20 Monate, wer heute 49 Jahre alt ist muss 18 Monate, wer heute 50 Jahre alt ist muss 16 Monate länger arbeiten ... (siehe bmas-47-jahre-rente-67.pdf und den Anhang bmas-Anzeige-25112010.pdf)
Der Weser-Kurier hat an dieser "fehlerhaften Anzeige" (Süddeutsche Zeitung; siehe unten) verdient, hat seine (zahlenden) Leserinnen und Leser aber nach unserem Kenntnisstand bisher nicht über den "Fehler", die Irreführung durch die Anzeige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), informiert - obwohl spätestens seit dem 26.11.2010 darüber informiert (u.a. durch eMail des BIAJ).
Die Süddeutsche Zeitung vom 27./28.11.2010 schrieb:
"Fehlerhafte Anzeige - Berlin - Ein Irrtum ist dem Bundesarbeitsministerium in einer Anzeige zur Rente mit 67 unterlaufen. Dort hieß es fälschlicherweise: 'Wer heute 47 Jahre oder älter ist, muss gar nicht oder nur wenige Monate länger arbeiten.' Tatsächlich müssen heute 47-Jährige aber 22 Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten, wenn sie später die volle Rente haben wollen. Im Ministerium hieß es am Freitag: 'Da hat leider der Fehlerteufel in der Druckfassung zugeschlagen. Statt einer vier hätte dort eher eine fünf stehen sollen.' Die verunglückte Anzeige wurde diese Woche in Regionalzeitungen geschaltet und war beim Korrekturlesen im Ministerium nicht aufgefallen."
(27.11.2010 05:00 27.11.2010 05:00; http://www.sueddeutsche.de/m5r38Z/3747644/Fehlerhafte-Anzeige.html)
"Statt einer vier hätte dort eine fünf stehen sollen." (Bundesministerium für Arbeit und Soziales; keine BaSta-Erfindung)
Weitere Korrekturmeldungen finden sich nach Eintrag der Suchworte >anzeige rente ministerium "47 Jahre"< (mit Anführungszeichen)
Vielleicht bewegt sich der Weser-Kurier ja doch noch?
Bremen-Bremerhaven: SGB II-Eingliederungsmittel 2008-2011
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SGB II-Eingliederungsmittel und -leistungen in den beiden bremischen Städten: Zuweisungen, Rückeinnahmen, Umschichtungen, Ist-Ausgaben 2008 bis 2011
Die BIAJ-Kurzmitteilung informiert über die SGB II-Eingliederungsmittel und -leistungen in Städten Bremen und Bremerhaven (2008 bis 2011) und insbesondere die Kürzungen dieser Mittel durch den Bund. Stadt Bremen: von 69,4 auf 54,0 Mio. Euro; Stadt Bremerhaven: von 23,3 auf 17,1 Mio. Euro.
Warnung: Sollten an anderer Stelle (Medien, Behörden u.s.w.) erheblich andere Zahlen zu den SGB II-Eingliederungsmitteln 2010 und 2011 genannt werden, prüfen Sie, was sich hinter den genannten Zahlen tatsächlich verbirgt. (z.B. "Überplanung", Land statt Stadt Bremen, "verfügbare" statt "zugewiesene" Mittel, Mittelumschichtungen - von SGB II- Eingliederungstitel in Verwaltungskostenbudget oder, sehr selten, umgekehrt - Rechenfehler u.s.w.)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 23. November 2010 finden Sie hier: Download
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Der Verein "Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe" (e.V.) wurde am 06. Juni 1997 gegründet und am 22. Juli 1997 unter der Nummer 5515 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen. (Kürzel: BIAJ) Vorsitzende: Elisabeth Mahlberg-Wilson, Bremen.
Das Institut (BIAJ) ist erreichbar unter der Adresse:
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ)
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Telefon: 0421 - 30 15 68 22 (besser per eMail)
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