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Die Haushaltstrickser: Bundesregierung will einen Teil der an die BA gewährten Zuschüsse zurück

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Erstellt: 16. Dezember 2023

(BIAJ) „Nach Informationen aus Regierungskreisen erwartet die Bundesregierung im Rahmen der Etat-Einigung von der Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro in 2024 und 2025 und von 1,1 Milliarden Euro in 2026 und 2027. Insgesamt sind dies über vier Jahre hinweg 5,2 Milliarden Euro. Die BA solle damit einen Teil der Mittel zurückzahlen, die sie während der Corona-Pandemie als Zuschüsse, zum Beispiel für Kurzarbeitergeld, erhalten hatte.“ (1)

Dies wäre die rückwirkende Umwandlung von Teilen eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt 2021 oder eines Darlehens aus dem Bundeshaushalt 2020, das auf gesetzlicher Grundlage zu einem Zuschuss wurde. Sie soll in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 zu beitragsfinanzierten Einnahmen des Bundes führen. Gesetzliche Grundlage dieser rückwirkenden Um­wandlung von Zuschüssen aus abgeschlossenen Haushaltsjahren in Darlehen und des damit verbundenen oder direkten Entzugs von Beitragseinnahmen zu Lasten der BA - bisher unbekannt.* Am Rande, ein Blick ins Grundgesetz: „Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe.“ (2) (Weiter unten oder PDF hier: Download_BIAJ20231216 - PDF mit Nachtrag (Seite 2) vom 19.12.2023, u.a. zur Berechnung der oben genannten 5,2 Milliarden Euro)
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte dem BIAJ am 22.12.2023 (E-Mail, Eingang 15:48 Uhr) mit: "Die gesetzliche Grundlage für den Konsolidierungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit an den Bund in Höhe von insgesamt 5,2 Mrd. Euro für die Jahre 2024 bis 2027 wird derzeit erarbeitet." ... Weiter auf Seite 2 in PDF. (Anmerkung: siehe Artikel 120 GG)
Nachtrag vom 02.01.2024: In § 363 SGB III mit der Überschrift „Finanzierung aus Bundesmitteln“) soll laut Referentenentwurf eines Zweiten Haushaltsgesetzes 2024 (Bearbeitungsstand: 28.12.2023; siehe hier) folgender Absatz 3 angefügt werden: „(3) Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den Jahren 2020 und 2021 leistet die Bundesagentur zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund.“ Mit dieser Änderung des § 363 SGB III sollen aus Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 5,2 Milliarden Euro in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 Einnahmen des Bundes werden.

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Bundeshaushalt 2023 und 2024 und "Deutschlands größter Gashändler und Gasspeicherbetreiber" Uniper SE

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Erstellt: 13. Dezember 2023

(BIAJ) Ein anregender Blick auf "Deutschlands größten Gashändler und Gasspeicherbetreiber" Uniper SE, deren Anteile zu 99,12 Prozent von der bundeseigenen UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH gehalten werden, im Bundeshaushalt 2023 (vor und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts) und im Bundeshaushalt 2024 (erster Regierungsentwurf) - mit vielen offenen Fragen. Siehe BIAJ-Abbildung unten oder hier: Download_BIAJ20231213 (PDF: eine Seite DIN A4 quer). Bremen, 13. Dezember 2023.

2023 12 12 uniper se bundeshaushalt 2023 2024


Alleinerziehende im Ländervergleich 2022: Erwerbspersonen, Erwerbstätige, Arbeitslose, Hartz IV, Armut

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Erstellt: 13. Dezember 2023

(BIAJ) 1,567 Millionen Alleinerziehende mit Kind(ern) im Alter von unter 18 Jahren in 2022 (Jahresdurchschnitt) (1): Erwerbsquote: 78,2 Prozent (782 von 1.000 Alleinerziehenden sind entweder erwerbstätig oder erwerbslos) - in den Ländern reicht die Erwerbsquote von 84,8 Prozent in Thüringen (TH) bis 69,2 Prozent im Land Bremen (HB). Erwerbstätigenquote: 73,9 Prozent (739 von 1.000 Alleinerziehenden sind erwerbstätig) - in den Ländern reicht die Erwerbstätigenquoten von 81,3 Prozent in Thüringen (TH) bis 65,1 Prozent im Land Bremen (HB). SGB-II-Quote (Hartz IV)*: 35,1 Prozent (351 von 1.000 Haushalten Alleinerziehender waren Haushalte mit Leitungsberechtigten nach dem SGB II) - in den Ländern reicht die SGB-II-Quote von 53,2 Prozent im Land Bremen (HB) bis 27,1 Prozent in Bayern (BY). Armutsgefährdungsquote (gemessen am Bundesmedian – Erstergebnisse 2022): 42,9 Prozent – in den Ländern reicht die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender von 60,6 Prozent im Land Bremen (HB) bis 32,5 Prozent in Bayern (BY) Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 13. Dezember 2023 unten oder PDF hier.

2023 12 13 alleinerziehende mit kind u18 erwerbstaetige sgb2 armut laender 2022 biaj tabelle

* siehe dazu die Anmerkung unter der BIAJ-Tabelle.
(1) Die vom Statistischen Bundesamt auch genannte Gesamtzahl Alleinerziehender – insgesamt 2,756 Millionen in 2022 (vorläufig) – umfasst auch die 1,189 Millionen Alleinerziehenden, deren jüngstes im Hauptwohnsitzhaushalt lebende Kind 18 Jahre und älter ist. Genannt werden 634.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 18 bis unter 27 Jahre alt ist, und 555.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 27 Jahre und älter ist. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Genesis-Online, Tabelle 12211-0422 - Familien in Hauptwohnsitzhaushalten: Deutschland, Jahre, Familienformen, Alter des jüngsten Kindes)


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis November 2023

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Erstellt: 11. Dezember 2023

(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Asylentscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stieg in den vergangenen 12 Monaten von 221.988 (Dezember 2021 bis November 2022) um 39.716 (17,9 Prozent) auf 261.704 in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 16) Die 12-Monatssumme der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dagegen nur um 2.902 (7,2 Prozent) auf 43.275 (16,5 Prozent der Asylentscheidungen insgesamt) in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Spalte 4)
Die 12-Monatssumme der Asylanträge stieg von 232.699 (darunter 205.565 Asylerstanträge) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 um 122.981 (52,8 Prozent) auf 355.680 in den 12 Monaten von Dezember 2022 bis November 2023 - darunter 332.357 Asylerstanträge – 126.792 bzw. 61,7 Prozent Asylerstanträge mehr als ein Jahr zuvor). (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalten 10 und 11)
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende November 2023 insgesamt 232.810, 107.474 (85,7 Prozent) mehr als Ende November 2022. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Dezember 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20231211 (PDF: fünf Seiten mit drei kleinen Korrekturen - unterstrichen - vom 09.01.2024 – Auszug – drei BIAJ-Abbildungen - siehe unten)

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis November 2023

Bremer Stadtteile: Personen in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) – differenziert nach Alter und Geschlecht Ende 2022

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Erstellt: 09. Dezember 2023

(BIAJ) In der Stadt Bremen lebten im Dezember 2022 insgesamt 78.870 Menschen in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften. In 18 Abbildungen ist dargestellt, wie sich der Anteil der Personen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der Bevölkerung differenziert nach Altersgruppen bis zur Regelaltersgrenze (65 Jahre und 11 Monate) und Geschlecht (weiblich, männlich) in der Stadt Bremen (in der Stadt Bremerhaven) und in Bremer Stadtteilen darstellt. In den Bremer Stadtteilen reichte dieser Anteil von 4,2 Prozent im Stadtteil Oberneuland bis 32,9 Prozent im Stadtteil Gröpelingen. Unter der weiblichen Bevölkerung (hier immer nur bis zur Regelaltersgrenze 65 Jahr und 11 Monate in 2022) reichte dieser Anteil von 3,8 Prozent im Stadtteil Oberneuland bis 35,7 Prozent im Stadtteil Gröpelingen, unter der männlichen Bevölkerung von 4,6 Prozent im Stadtteil Oberneuland bis 30,4 Prozent im Stadtteil Gröpelingen. Siehe dazu die Tabelle auf Seite 12 und die Berechnungsgrundlagen in den Tabellen auf Seite 13 und 14 in den BIAJ-Materialien vom 09. Dezember 2023 - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20231209_1 (PDF: Seite 1 bis 9) und Download_BIAJ20231209_2 (PDF: Seite 10 bis 14).
Drei Auszüge (BIAJ-Abbildungen) unten:

Weiterlesen: Bremer Stadtteile: Personen in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) – differenziert nach...

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