Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2021 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2021 insgesamt 2,367 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (einschließlich von 134,2 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 2,233 Milliarden Euro (58,5 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,817 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2021 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2020 und 2021 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 12. Oktober 2021: Download_BIAJ20211012 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis September 2021 (SGB II)
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(BIAJ) Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 496,2 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2020 bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,974 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2021
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis September 2021
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(BIAJ) Von Mai bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 8,148 Milliarden Euro ausgegeben, 7,826 Milliarden Euro (49,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis September 2020: 15,974 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den fünf Monaten von Mai bis September 2021 um 7,826 Milliarden Euro auf 24,081 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Oktober 2020 bis September 2021 - davon 14,336 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 9,745 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2
Anhang vom 30.10.2021: Ein Blick zurück bis 2016/17 auf die Entwicklung des Bestandes der Erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland (drei BIAJ-Abbildungen)
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2021
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(BIAJ) Von Januar bis September 2021 wurden 100.278 Asylerstanträge und 31.454 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 26.105 (35,2 Prozent) mehr Asylerstanträge und 19.469 (162,4 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis September 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 19.554 (19,5 Prozent) der von Januar bis September 2021 gestellten 100.278 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September 2021 insgesamt 77.776 Asylerstanträge und 35.447 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
43.857 (38,7 Prozent) der insgesamt 113.223 Entscheidungen von Januar bis September 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 23.471 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 44.572 (39,4 Prozent) der 113.223 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 55,9 Prozent mehr als von Januar bis September 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende September 2021 84.247, 8.668 (11,5 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 38.877 (85,7 Prozent) mehr als im September 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 06. Oktober 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211006 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier