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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2022

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Erstellt: 13. August 2022

(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die BIAJ-Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n

Von Januar bis Juli 2022 wurden insgesamt 113.171 Asylanträge gestellt, darunter 98.395 Erstanträge – 26.098 (36,1 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Juli 2021. 14.879 (15,1 Prozent) der 98.395 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Juli 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juli 2021: 15.244 bzw. 21,1 Prozent der Asylerstanträge)

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2022 insgesamt 130.688 Asylanträge, darunter 111.434 Erstanträge. 54,5 Prozent (71.255) der 130.688 Entscheidungen von Januar bis Juli 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 24.126 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von August 2021 bis Juli 2022, wurden vom BAMF 189.423 Asylanträge entschieden, darunter 158.527 Erstanträge. Von den 189.423 Entscheidungen in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 waren 51,7 Prozent (97.933) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 38.775 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.

2022 08 13 abbildung 3 aus biaj materialien vom 13082022

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. August 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220813 (wie Link unter "PDF-Download" in Vorbemerkung: PDF: fünf Seiten)


Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Juli 2022

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Erstellt: 12. August 2022

(BIAJ) Von August 2021 bis Juli 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 6,677 Milliarden Euro ausgegeben, davon 4,243 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 2,434 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)

Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben (12-Monatssumme) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 15 Monate um 25,230 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung) Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt sank im entsprechenden Zeitraum um 34,349 Milliarden Euro. (siehe hier)

Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,260 Milliarden Euro veranschlagt, davon 1,482 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 778 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“.

2022 08 13 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis juli 2022 biaj abb


Hinweis zu einigen BA-Informationen zum Kurzarbeitergeld:
1. „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“
2. „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“
3. „Corona-Krise: Kurzarbeitergeld für Unternehmen“
(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.

 Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)


 

BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis Juli 2022

Details
Erstellt: 12. August 2022

(BIAJ) Der negative Finanzierungssaldo (12-Monatssumme) im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sank bis Ende Juli 2022 auf 4,0 Milliarden Euro. In den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 standen den Einnahmen in Höhe von 37,1 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 41,1 Milliarden Euro gegenüber. 15 Monate zuvor, von Mai 2020 bis April 2021, betrug der negative Finanzierungssaldo 38,4 Milliarden Euro, sieben Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2021, noch 21,7 Milliarden Euro.

2022 08 13 ba haushalt einnahmen ausgaben finanzierungssaldo 2005 072022

Bis April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf den bisher absolut höchsten Stand gestiegen: Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)

In den folgenden 15 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 34,3 Milliarden Euro auf 4,0 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022.* Die Ausgaben sanken um 31,5 Milliarden Euro auf 41,1 Milliarden Euro, darunter 6,7 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 25,2 Milliarden Euro weniger als 15 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen in im entsprechenden Zeitraum um 2,8 Milliarden Euro auf 37,1 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,9 Milliarden Euro.

Im BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.

Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung oben (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220813)
* Aufgrund der Rundungen auf 0,1 Milliarden Euro können im Folgenden kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere BIAJ
-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier


Junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - Dezember 2019 bis Dezember 2021

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Erstellt: 11. August 2022

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle: "Personen im Alter von 18 bis unter 25 Jahre in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - Anzahl und Anzahl pro 100 EW im entsprechenden Alter - Dez 2019 bis 2021". Download: BIAJ_20220811 (PDF, sieben Seiten) Von der Stadt Gelsenkirchen (NW) - im Dezember 2021 lebten dort 21,3 Prozent (4.314) von 20.232 jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 25 Jahre in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Rang 1 von 400 Kreisen) - bis zum Landkreis Unterallgäu (BY) - im Dezember 2021 lebten dort 0,9 Prozent (98) von 11.129 jungen Erwachsenen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Rang 400). Zum Vergleich mit dem Dezember in den beiden Vorjahren und zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt und den 400 Kreisen (Stadt Eisenach und Wartburgkreis hier auch schon 2019 als ein Kreis betrachtet - insgesamt 400 Kreise) siehe die BIAJ-Tabelle vom 11. August 2022. (12. August = Internationaler Tag der Jugend)
Hinweis: BIAJ-Informationen zum Thema Kinder und Jugendliche: hier01 und hier02


Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2022 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 29. Juli 2022

(BIAJ) Juli 2022 (Stichtag 12.07.): 2,470 Millionen registrierte Arbeitslose - 120.000 (4,6 Prozent) weniger als im Juli 2021 – 155.000 (16,2 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 35.000 (2,1 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 122.000 (8,5 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 2.000 (0,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juli 2021. (1) (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑8,8 Prozent in Berlin (BE) bis +0,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV). (Land Bremen: -2,4 Prozent; Stadt Bremen: -4,4 Prozent; Bremerhaven: +5,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,780 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 0,8 Prozent (29.000) weniger als im Juli 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,1 Prozent in Berlin (BE) bis +7,7 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 6) (2)

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2022 und Juli 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Juli 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220729 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

Weiterlesen: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2022 (mit...

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