Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2022 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2022 insgesamt 2,389 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 140,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,836 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2022 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2022 insgesamt 2,249 Milliarden Euro (58,6 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2021 und 2022 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 14. Oktober 2022: Download_BIAJ20221014 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
* nach dem zum 1. Januar 2022 erfolgten Zusammenschluss von zwei Jobcentern (Wartburgkreis und Stadt Eisenach)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2022
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,600 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,860 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,842 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Das Soll würde erreicht, wenn in den letzten drei Monaten des Haushaltsjahres etwa 723 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten deutet darauf hin, dass das Soll in 2022 überschritten wird. Im Juni 2022 wurden noch etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli noch etwa 196 Millionen Euro weniger als im Juli 2021, im August etwa 121 Millionen Euro weniger als im August 2021 und im September nur noch 73 Millionen Euro weniger als im September 2021.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden (Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis September 2022: 850,4 Millionen Euro).
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis September 2022 siehe hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis September 2022 wurden insgesamt 154.557 Asylanträge gestellt, darunter 134.908 Erstanträge – 34.639 (34,5 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis September 2021. 19.055 (14,1 Prozent) der 134.908 gestellten Asylerstanträge von Januar bis September 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis September 2021: 19.554 bzw. 19,5 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September insgesamt 172.314 Asylanträge, darunter 147.141 Erstanträge. 55,7 Prozent (95.949) der 172.314 Entscheidungen von Januar bis September 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 31.253 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2021 bis September 2022, wurden vom BAMF 209.045 Asylanträge entschieden, darunter 176.450 Erstanträge. Von den 209.045 Entscheidungen in den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 waren 53,5 Prozent (111.940) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 39.847 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende September 2022 insgesamt 101.380, 17.133 (20,3 Prozent) mehr als Ende September 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221012 (PDF: fünf Seiten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2022
BA-Haushalt 2022: Auf dem Weg zur "schwarzen Null"
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(BIAJ) Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden in den letzten vier Monaten, von Juni bis September 2022, mehr Einnahmen als Ausgaben gebucht. Zuvor geschah dies letztmals im Dezember 2019. (BIAJ-Abbildung 1 von 3) Der Jahresfortschrittswert des Finanzierungssaldos, der von Anfang Januar bis Ende Mai 2022 auf 2,229 Milliarden gestiegen war, sank in den folgenden vier Monaten um 1,119 Milliarden Euro auf 1,110 Milliarden Euro. (BIAJ-Abbildung 2 von 3) Die Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben deutet darauf hin, dass das Haushaltsjahr 2022 für die BA nahe der „schwarzen Null“ enden könnte – nach einem Finanzierungsdefizit von 27,3 Milliarden Euro in 2020 und 21,7 Milliarden Euro in 2021. Veranschlagt ist im Haushalt 2022 der BA ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 1,336 Milliarden Euro. (1), Bremen, 10.08.2022 (Aktualisierung bis Oktober 2022 am 05.11.2022, Text und - in Kürze - BIAJ-Abbildungen 1 und 2 unten)
Aktualisierung: Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden in den letzten fünf Monaten, von Juni bis Oktober 2022, mehr Einnahmen als Ausgaben gebucht. Zuvor geschah dies letztmals im Dezember 2019. (BIAJ-Abbildung 1 von 3) Der Jahresfortschrittswert des Finanzierungssaldos, der von Anfang Januar bis Ende Mai 2022 auf 2,229 Milliarden gestiegen war, sank in den folgenden fünf Monaten um 1,477 Milliarden Euro auf 752 Millionen Euro. (BIAJ-Abbildung 2 von 3) Die Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben deutet darauf hin, dass das Haushaltsjahr 2022 für die BA nahe der „schwarzen Null“ enden könnte – nach einem Finanzierungsdefizit von 27,3 Milliarden Euro in 2020 und 21,7 Milliarden Euro in 2021. Veranschlagt ist im Haushalt 2022 der BA ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 1,336 Milliarden Euro. (1), Bremen, 05.11.2022
Drei am 09.12.2022 aktualisierte BIAJ-Abbildungen (ohne weitere Erläuterungen): Download_BIAJ20221209
Weiterlesen: BA-Haushalt 2022: Auf dem Weg zur "schwarzen Null"
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis September 2022
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(BIAJ) In den ersten neun Monaten 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,118 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben, 15,322 Milliarden Euro weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres (Ausgaben Januar bis September 2021: 18,440 Milliarden Euro), aber schon deutlich mehr als die im BA-Haushalt für das gesamte Haushaltsjahr 2022 veranschlagten 2,260 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 wurden von der BA für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 4,895 Milliarden Euro ausgegeben, davon 3,222 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,673 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“.
Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben (12-Montssumme) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 17 Monate um 27,012 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Hinweis zu einigen BA-Informationen zum Kurzarbeitergeld:
1. „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“
2. „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“
3. „Corona-Krise: Kurzarbeitergeld für Unternehmen“
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)