Hartz IV (SGB II): Bundesregierung verabschiedet sich mit Mittelkürzung und realer Leistungskürzung
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 („Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.“) (1) sind für „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ insgesamt 42,4 Milliarden Euro veranschlagt (Soll), 2,6 Milliarden Euro weniger als im Bundeshaushalt 2021 (Soll 2021: 45,0 Milliarden Euro).
Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ wurden 200 Millionen Euro weniger, für die „Beteiligung des Bundes an Leistungen für Unterkunft und Heizung“ (einschließlich der „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ nach § 28 SGB II) wurden 1,1 Milliarden Euro weniger, und für das „Arbeitslosengeld II“ (einschließlich Sozialgeld) wurden 1,3 Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2021. (siehe BIAJ-Tabelle)
Mit der von der scheidenden Bundesregierung geplanten Kürzung des Solls für das „Arbeitslosengeld II“ (und Sozialgeld) einher geht der „Entwurf“ einer realen Leistungskürzung für alle nach dem SGB II Leistungsberechtigten Kinder, Jugendliche und Erwachsenen. § 1 der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022“ (2) lautet: „Die Regelbedarfsstufen nach § 8 Absatz 1 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 0,76 Prozent erhöht und die Ergebnisse nach § 28 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf volle Euro gerundet.“ Um „0,76 Prozent erhöht“ und dann auf „volle“ drei Euro mehr (pro Monat) in den „Regelbedarfsstufen“ 1 bis 4 bzw. „volle“ zwei Euro mehr (pro Monat) in den Regelbedarfsstufen 5 und 6 gerundet. (3) Ein Armutszeugnis der scheidenden Bundesregierung. Ob sich nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 zumindest etwas an dieser realen Leistungskürzung (4) ändert, ist dem BIAJ nicht bekannt. (BIAJ, 06.09.2021)
Hospitalisierungs-Inzidenz (Hospitalisierungsrate) COVID-19 - drei BIAJ-Abbildungen
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Eingefügt am 02.01.2022: Ein Blick auf die jüngste Entwicklung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Bund und den Bundesländern - seit dem 01.07.2021 fixiert bis 02.01.2022 (heute) und adjustiert bis 30.12.2021: Download_20220102 (PDF: drei Seiten)
Eingefügt am 06.12.2021 und u.a. Abb. 1 und 2 am 15.01.2022 aktualisiert (BIAJ-Abbildungen mit der "fixierten" und "adjustierten" Hospitalisierungsinzidenz seit dem 01.07.2021 in der Bundesrepublik Deutschland, im Land Bremen, in Sachsen und in Bayern - nachrichtlich:intensivmedizinisch behandelte COVID-19-Fälle pro 100.000 EW. In ergänzter Abb. 1b zudem "ITS-Erstaufnahmen von COVID-Fällen".)
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) August 2021 (Stichtag 12.08.): 2,578 Millionen registrierte Arbeitslose - 377.000 (12,8 Prozent) weniger als im August 2020 – 362.000 weniger bei den Agenturen für Arbeit und 15.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 241.000 (14,6 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 136.000 (10,4 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im August 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -17,8 Prozent in Bayern (BY) bis -8,5 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -11,6 Prozent; Stadt Bremen: -11,6 Prozent; Bremerhaven: -11,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,802 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 4,2 Prozent (166.000) weniger als im August 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑8,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis -2,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2021 und August 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. August 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210831 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzender Hinweis:
Zu den Veränderungen der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Vergleich August 2019, August 2020 und August 2021 siehe auch die BIAJ-Materialien „Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im August 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte“ hier
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im August 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
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(BIAJ) Im August 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.046.369 Langzeitarbeitslose registriert – 183.759 mehr als im August 2020 bzw. 322.430 mehr als im August 2019. Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, betrug im August 2021 40,6 Prozent.
Im August 2021 lebten 27,36 Prozent (286.259) der 1.046.369 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 18,49 Prozent (24.743 von 133.841) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,66 Prozent (261.516 von 912.528).
Nachrichtlich: Ende 2020 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,23 Prozent (15,160 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,155 Millionen).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im August 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die zwei unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die PDF hier: BIAJ20210831_LZA.
Weiterlesen: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im August 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von August 2020 bis Juli 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,624 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Im Juni und Juli 2021 wurde dann (zusammen) geringfügig weniger ausgegeben als im Juni und Juli 2020. Rechnerische Ausgaben in zwei Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 38 Millionen Euro weniger - 3,624 Milliarden Euro im Juni und Juli 2020, 3,586 Milliarden Euro im Juni und Juli 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von August 2020 bis Juli 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,624 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den fünf Monaten von August bis Dezember 2021 insgesamt 10,359 Milliarden ausgegeben würde, 25,1 Prozent (2,076 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (8,283 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2)