Katar (Qatar): LNG-Exporte ... und die FIFA-WM 2022 - eine unkommentierte BaSta-Abbildung
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(BaSta) Eine unkommentierte BaSta-Abbildung: "Katar (Qatar): LNG-Exporte 2000 bis 2021 (in Milliarden Kubikmeter) ... und die FIFA-WM 2022" - 14.11.2022, aktualisiert und ergänzt (BaSta-Abb.2) am 16.12.2022:
Bremen, 14.11.2022 - aktualisiert und ergänzt am 16.12.2022
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis Oktober 2022 wurden insgesamt 181.612 Asylanträge gestellt, darunter 159.669 Erstanträge – 44.703 (38,9 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Oktober 2021. 20.894 (13,1 Prozent) der 159.669 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Oktober 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Oktober 2021: 21.695 bzw. 18,9 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober insgesamt 190.692 Asylanträge, darunter 162.929 Erstanträge. 55,8 Prozent (106.403) der 190.692 Entscheidungen von Januar bis Oktober 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 34.311 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
In den letzten 12 Monaten, von November 2021 bis Oktober 2022, wurden vom BAMF 216.132 Asylanträge entschieden, darunter 183.446 Erstanträge. Von den 216.132 Entscheidungen in den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 waren 54,3 Prozent (117.423 „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.170 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Oktober 2022 insgesamt 110.385, 18.327 (19,9 Prozent) mehr als Ende Oktober 2021).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221112 (PDF: fünf Seiten; zwei Zahlen auf Seite 1 und eine Zahl in Fußnote auf Seite 3 - jeweils unterstrichen - wurden am 09.12.2022 korrigiert)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2022
Hartz IV: Entwicklung des Anteils der arbeitslosen ELB (w, m) an den ELB - Bund, Länder, bremische Städte von 01/2007 bis 07/2022
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(BIAJ) Arbeitslos oder nicht arbeitslos gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - Hartz IV)? BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Anteils der (gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit) arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) an den ELB insgesamt (differenziert nach Geschlecht) von Januar 2007 bis Juli 2022 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (insgesamt 19 Abbildungen) und ein Blick auf den Zeitraum Dezember 2020 bis Dezember 2021 in der BIAJ-Tabelle: BIAJ20221108_1 und BIAJ20211108_2 (PDF: aus technischen Gründen in zwei Teilen).
Auszug (eine Abbildung und Tabelle) unten.
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Oktober 2022
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(BIAJ) In den ersten zehn Monaten 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,151 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben, 15,896 Milliarden Euro weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres (Ausgaben Januar bis Oktober 2021: 19,047 Milliarden Euro), aber schon deutlich mehr als die im BA-Haushalt für das gesamte Haushaltsjahr 2022 veranschlagten 2,260 Milliarden Euro.
In den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 wurden von der BA für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 4,321 Milliarden Euro ausgegeben, davon 2,892 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,430 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben (12-Montssumme) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 18 Monate um 27,586 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Hinweis zu einigen BA-Informationen zum Kurzarbeitergeld:
1. „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“
2. „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“
3. „Corona-Krise: Kurzarbeitergeld für Unternehmen“
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2022
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,562 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,898 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,880 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Rechnerisch würde das Soll erreicht, wenn in den letzten zwei Monaten des Haushaltsjahres etwa 684 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten zeigt, dass das Soll in 2022 überschritten wird – und dass die 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten nominal nicht weiter sinken, sondern wieder steigen wird. Im Juni 2022 wurden noch etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli 2022 noch etwa 196 Millionen Euro weniger als im Juli 2021, im August 2022 etwa 121 Millionen Euro weniger als im August 2021, im September 2022 noch 73 Millionen Euro weniger als im September 2021 und im Oktober 2022 nur noch 39 Millionen Euro weniger als im Oktober 2021.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden (Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis Oktober 2022: 937,6 Millionen Euro).
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.