(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis Oktober 2022 wurden insgesamt 181.612 Asylanträge gestellt, darunter 159.669 Erstanträge – 44.703 (38,9 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Oktober 2021. 20.894 (13,1 Prozent) der 159.669 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Oktober 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Oktober 2021: 21.695 bzw. 18,9 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober insgesamt 190.692 Asylanträge, darunter 162.929 Erstanträge. 55,8 Prozent (106.403) der 190.692 Entscheidungen von Januar bis Oktober 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 34.311 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
In den letzten 12 Monaten, von November 2021 bis Oktober 2022, wurden vom BAMF 216.132 Asylanträge entschieden, darunter 183.446 Erstanträge. Von den 216.132 Entscheidungen in den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 waren 54,3 Prozent (117.423 „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.170 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Oktober 2022 insgesamt 110.385, 18.327 (19,9 Prozent) mehr als Ende Oktober 2021).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221112 (PDF: fünf Seiten; zwei Zahlen auf Seite 1 und eine Zahl in Fußnote auf Seite 3 - jeweils unterstrichen - wurden am 09.12.2022 korrigiert)
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