Jobcenter gE: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und Umschichtungen 2021, "Verwaltungskosten" 2018 bis 2021
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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel wurden den einzelnen Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2021 vom Bund zugewiesen (zugeteilt) und wieviel wurde dafür im Haushaltsjahr 2021 ausgegeben, umgeschichtet oder nicht ausgegeben? (BIAJ-Tabelle 1) Und wie haben sich die "Gesamtverwaltungskosten" gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021 nominal entwickelt, insgesamt und pro ELB ("erwerbsfähige Leistungsberechtigte")? (BIAJ-Tabelle 2)
Zum Großstadt-Vergleich (Seite 4 und 15) und zum Vergleich aller 302 Jobcenter gE (BIAJ-Tabelle 1, Seite 4 bis 14 und BIAJ-Tabelle 2, Seite 15 bis 25 im Download) mit einem kurzen einleitenden Text (Seite 1 bis 3) siehe die BIAJ-Materialien vom 04. Juni 2022: Download_BIAJ20220604 (PDF: 3 Text- und 22 Tabellenseiten)
Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2018 - 12/2021
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(BIAJ) Im Dezember 2021 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.226,50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (624,10 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.069,00 Euro in Leipzig (L) bis 1.431,80 Euro in München (M). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 347,70 Euro verblieb im Dezember 2021 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 878,80 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (447,20 Euro pro Person). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft von 772,60 Euro in Leipzig (darunter 350,70 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.021,30 Euro in München (darunter 600,90 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4, 6 und 7, Seite 7, 9 und 10)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juni 2022 finden sie hier: Download_BIAJ20220601 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2022 (Stichtag 12.05.): 2,260 Millionen registrierte Arbeitslose (bei den Agenturen für Arbeit 771.000; bei den Jobcentern 1,489 Millionen). 428.000 (15,9 Prozent) registrierte Arbeitslose weniger als im Mai 2021 – 250.000 (24,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 178.000 (10,7 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 242.000 (16,2 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 186.000 (15,6 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Mai 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,1 Prozent in Bayern (BY) bis -10,9 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -12,3 Prozent; Bremerhaven: -5,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,542 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,2 Prozent (358.000) weniger als im Mai 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –12,0 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2022 und Mai 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Mai 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220531 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis April 2022 und Bundeshaushalt 2022
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(BIAJ) Von Januar bis April 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 6,864 Milliarden Euro ausgegeben, 8,4 Prozent (631 Millionen Euro) weniger als im entsprechenden Vorjahrszeitraum. Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 um 631 Millionen Euro auf 21,117 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind nach der Bereinigungssitzung am 19./20.05.2022 21,085 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt, 100 Millionen Euro mehr als vor der „Bereinigung“ und 1,315 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung. (1)
Gemessen an den durchschnittlich 5,106 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 344,63 Euro pro RLB ausgegeben. (2) Ein Jahr zuvor, von Mai 2020 bis April 2021, wurden für die durchschnittlich 5,443 Millionen RLB durchschnittlich 324,62 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III).
(1) siehe dazu die BIAJ-Materialien „Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022“ vom 22. März 2022 hier.
(2) einschließlich der Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2022
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(BIAJ) Von Januar bis April 2022 wurden insgesamt 65.707 Asylanträge gestellt, darunter 57.180 Erstanträge – 19.854 (53,2 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis April 2021. 8.405 (14,7 Prozent) der 57.180 gestellten Asylerstanträge von Januar bis April 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis April 2021: 8.486 bzw. 22,7 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2022 insgesamt 67.367 Asylanträge, darunter 57.174 Erstanträge. 47,1 Prozent (31.710) der 67.367 Entscheidungen von Januar bis April 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 14.170 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Mai 2021 bis April 2022, wurden vom BAMF 157.046 Asylanträge entschieden, darunter 127.854 Erstanträge. Von den 157.046 Entscheidungen in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022 waren 46,3 Prozent (72.707) „positive Entscheidungen“, darunter 36.679 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende April 2022 insgesamt 114.748, 56.647 (97,5 Prozent) mehr als Ende April 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Mai 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220529 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier