Von „Markus Lanz“ bis „Die Anstalt“: Grafik „Der Impfeffekt“ mit „alternativer Impfquote“
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(BaSta) In der am 10.11.2021 bei "Markus Lanz" (ZDF) gezeigten Grafik "Der Impfeffekt" wird eine Impfquote von 91 Prozent in der Altersgruppe 60+ genannt. Quellenangabe: keine. Am 07.12.2021 wurde die Grafik „Der Impfeffekt“ auch in „Die Anstalt“ (ZDF) gezeigt, mit der offensichtlich „alternativen Impfquote“. (1)
Die in „Der Impfeffekt“ unter der Impfquote (91 "Geimpft", 9 "Ungeimpft") genannten Daten zu „Infektionen", "Infektionen mit Hospitalisierung" u.s.w. stammen alle ganz offensichtlich aus Tabelle 3 im RKI-Wochenbericht vom 04.11.2021, bei "Markus Lanz" auf ganze Prozentzahlen gerundet. (siehe Spalten Altersgruppe 60 Jahre und älter, KW 40-43: hier)
In dieser Tabelle 3 ("Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Impfquote nach Altersgruppe (Datenstand 03.11.2021))“ des Robert Koch Institut wird aber eine Impfquote von 84,9 Prozent in der Altersgruppe 60 Jahre und älter genannt, die bis zum Ende der Kalenderwoche 43-2021 (31.10.2021 24:00 Uhr) erreicht wurde – rechnerisch und gerundet also 85 Prozent „Geimpfte“ und 15 Prozent „Ungeimpfte“ und nicht „9 Prozent Ungeimpfte“.
Unbeantwortet blieb bisher die Frage: „Aus welcher Quelle stammt die alternative (bis heute unerreichte) Impfquote von 91 Prozent in der Altersgruppe 60+?“ Es heißt, sie stamme vom Ressortleiter für Wirtschaft, Finanzen und Immobilien der „Welt“ (Olaf Gersemann). (BaSta, 08.12.2021)
Erwerbstätige in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen 2000 bis 2020
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(BIAJ) Drei unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit in den drei Stadtstaaten Berlin (BE), Hamburg (HH) und Bremen in den Jahren 2000 bis 2020:
1. Erwerbstätige von 2000 bis 2020 am Arbeitsort (Jahresdurchschnitt in 1.000)
2. Veränderung der Anzahl der Erwerbstätigen von 2001 bis 2020 im Vorjahresvergleich (Prozent)
3. Veränderung der Anzahl der Erwerbstätigen seit 2000 bis 2020 (Jahresdurchschnitt 2000 = 100)
Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder” (AK ETR), Berechnungsstand August 2021 (Näheres zur Quelle: siehe unter den BIAJ-Abbildungen)
Hinweis: Aktualisierrung bis 2021 hier.
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November 2021 (Stichtag 11.11.): 2,317 Millionen registrierte Arbeitslose - 382.000 (14,2 Prozent) weniger als im November 2020 – 363.000 (31,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 20.000 (1,3 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (Rundungsdifferenz 1000; siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 234.000 (15,5 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 148.000 (12,4 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im November 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑20,1 Prozent in Bayern (BY) bis -10,9 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -12,6 Prozent; Stadt Bremen: -13,9 Prozent; Bremerhaven: -7,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,636 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 4,6 Prozent (176.000) weniger als im November 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –7,5 Prozent in Thüringen (TH) und Sachsen-Anhalt (ST) bis -3,6 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2021 und November 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. November 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20211130 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Anhang (nicht Teil der PDF): Ein Blick zurück bis 2016/17 auf die Entwicklung des Bestandes der Erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland (drei BIAJ-Abbildungen)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Oktober 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2020 bis Oktober 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,764 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis Oktober 2021 wurde dann (nominal) 102 Millionen Euro (1,2 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis Oktober 2020. Rechnerische Ausgaben in diesen jeweils fünf Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 8,757 Milliarden Euro von Juni bis Oktober 2020, 8,859 Milliarden Euro von Juni bis Oktober 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von November 2020 bis Oktober 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,764 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den Monaten November und Dezember 2021 insgesamt 5,086 Milliarden ausgegeben würde, 61,5 Prozent (1,936 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (3,150 Milliarden Euro).
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Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2020
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2020 weiter gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download und unten) In den BIAJ-Materialien vom 19. November 2021 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2020 entwickelt hat. Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2020 rechnerisch auf 521 Euro statt lediglich auf 432 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. November 2021 finden Sie hier: Download_BIAJ20211119_2 (PDF: eine Seite).*
* Aktualisierung bis 2021 hier.