SGB II-Eingliederungstitel 2022: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2022 insgesamt 67,5 Millionen Euro (85,9 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 78,6 Millionen Euro ausgegeben, 2,9 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021. (1) Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2022 insgesamt 16,6 Millionen Euro (83,0 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 20,0 Millionen Euro ausgegeben, 0,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021. (1)
Bei Berücksichtigung der im Vorjahresvergleich gesunkenen Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in 2022 insgesamt 2,7 Millionen Euro mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben und vom Jobcenter Bremerhaven 0,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021.
Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 18. Januar 2023: Download_BIAJ20230118 (PDF: vier Seiten)
(1) Die genannten zugeteilten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ konnten auch für Mehrausgaben bei den „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) ausgegeben werden. Abrechnungsergebnisse zum Bundesanteil an den Verwaltungskosten lagen den BIAJ bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (Hartz IV): hier1
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema "SGB II (Hartz IV)": hier2
Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2022 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2022 wurden von den 301 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,080 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 80,3 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,836 Milliarden Euro. (2021: 81,3 Prozent) Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurde von den Jobcentern gE nominal 24,5 Millionen Euro (0,8 Prozent) weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich (2022/2021) von +9,5 Prozent in Hamburg (HH) bis -14,4 Prozent in Brandenburg (BB).
Die Minderausgaben in Höhe von 24,5 Millionen Euro reduzieren sich auf 18,2 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 5,2 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Mehrausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 1,0 Millionen Euro berücksichtigt werden. (Rundungsdifferenz wg. Rundung auf 100.000 Euro)
Die BIAJ-Materialien vom 15. Januar 2023 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20230115. (PDF: 19 Seiten) Auszug (eine Tabelle von 19):
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (Hartz IV): hier1
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema "SGB II (Hartz IV)": hier2
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Dezember 2022
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(BIAJ) 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,226 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ 16,991 Milliarden Euro weniger ausgegeben, im Vergleich zum veranschlagten Soll im BA-Haushalt 2022 (2,260 Milliarden Euro) wurden 966 Millionen Euro mehr ausgegeben. (1) Im BA-Haushalt 2023 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ 1,325 Milliarden Euro veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)
(1) Das bisherige 12-Monats-Maximum für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“: 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema "Finanzierung SGB III" siehe hier.
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Dezember 2022
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(BIAJ) 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,588 Milliarden Euro ausgegeben (1). Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden 2,872 Milliarden Euro weniger ausgegeben, im Vergleich zum veranschlagten Soll im BA-Haushalt 2022 (15,8775 Milliarden Euro) wurden 711 Millionen Euro mehr ausgegeben.
Im BA-Haushalt 2023 sind für Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro veranschlagt. Im Dezember 2022 wurde erstmals seit Mai 2021 wieder mehr ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat.
Nachrichtlich: 2022 wurden für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung 1,129 Milliarden Euro ausgegeben, 178 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2021 und 291 Millionen Euro weniger als die im BA-Haushalt 2022 veranschlagten 1,420 Milliarden Euro. (Soll 2023: 1,354 Milliarden Euro)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Während die „Gesamtschutzquote“ im Verlauf des Jahres 2022 von 39,9 Prozent auf 56,2 Prozent stieg, sank die „Anerkennungsquote“ von 21,4 Prozent auf 17,9 Prozent. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
2022 wurden insgesamt 244.132 Asylanträge gestellt, darunter 217.774 Erstanträge – 69.541 (46,9 Prozent) mehr Erstanträge als 2021. 24.791 (11,4 Prozent) der 217.774 gestellten Asylerstanträge in 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (2021: 25.879 bzw. 17,5 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2022 insgesamt 228.673 Asylanträge, darunter 196.341 Erstanträge. 56,2 Prozent (128.463) der 228.673 Entscheidungen in 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.911 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Dezember 2022 insgesamt 136.448, 28.384 (26,3 Prozent) mehr als Ende Dezember 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Januar 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230112 (PDF: fünf Seiten)
(1) Anteil der Summe der Fälle, in denen die Rechtsstellung als Flüchtling (gem. Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen wurde (2022: 40.911), an den Asylentscheidungen (Erst- und Folgeanträge) insgesamt (2022: 228.673) (in Prozent).
(2) Anteil der Summe der Fälle, in denen die Rechtsstellung als Flüchtling (gem. Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen wurde, der Fälle, in denen subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG gewährt wurde, und der Fälle, in denen ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festgestellt wurde (2022: 128.463), an den Asylentscheidungen (Erst- und Folgeanträge) insgesamt (228.673) (in Prozent).
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier