Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2011 bis 2021
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(BIAJ) Von Ende 2011 bis Ende 2021 stieg die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) um 5,238 Millionen (18,0 Prozent) auf 34,284 Millionen. In den Ländern reichte die Veränderungsrate von +4,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +37,1 Prozent in Berlin (BE). Die Zahl der Auszubildenden (gemäß Beschäftigungsstatistik) unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sank im entsprechenden Zeitraum um etwa 29.300 (-1,8 Prozent – Frauen: -5,3 Prozent; Männer: +0,9 Prozent) auf 1,602 Millionen (933.000 Männer, 669.000 Frauen). Die deutlich kleinere Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik sank im entsprechenden Zeitraum um etwa 205.000 (-14,0 Prozent – Frauen: -24,6 Prozent; Männer -7,2 Prozent) auf 1,255 Millionen (822.000 Männer, 433.000 Frauen).
In den Ländern reichte die Veränderungsrate (Ende 2011 – Ende 2021) der Zahl der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik von +7,6 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis ‑13,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST). (Frauen: +4,4 Prozent in BW bis ‑17,6 Prozent in ST; Männer: +10,2 Prozent in BW bis -11,2 Prozent in ST) (siehe BIAJ-Tabelle 2)
Die Veränderungsrate (Ende 2011 – Ende 2021) der Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik reichte in den Ländern von -10,6 Prozent in Sachsen (SN) bis ‑25,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST). (Frauen: -21,1 Prozent in BY bis ‑36,5 Prozent in ST; Männer: -1,6 Prozent in SN bis -18,8 Prozent in ST) (siehe BIAJ-Tabelle 3)
Die Ausbildungsquote gemäß Beschäftigungsstatistik sank von 5,6 Prozent (Ende 2011) auf 4,7 Prozent Ende 2021 (Frauen: 4,2 Prozent, Männer: 5,1 Prozent). In den Ländern reichte diese Ausbildungsquote Ende 2021 von 5,3 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) und Rheinland-Pfalz (RP) bis 3,1 Prozent in Berlin (BE). (Frauen: von 4,8 Prozent in NW bis 2,9 Prozent in BE; Männer: von 6,0 Prozent in SH bis 3,3 Prozent in BE). (siehe BIAJ-Tabelle 4)
Die deutlich geringere rechnerische Ausbildungsquote gemäß Berufsbildungsstatistik sank von 5,0 Prozent (Ende 2011) auf 3,7 Prozent Ende 2021 (Frauen: 2,7 Prozent, Männer: 4,5 Prozent). In den Ländern reichte diese Ausbildungsquote Ende 2021 von 4,4 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) bis 2,2 Prozent in Berlin (BE). (Frauen: von 3,3 Prozent in HB bis 1,8 Prozent in BE; Männer: von 5,5 Prozent in SH bis 2,7 Prozent in BE). (siehe BIAJ-Tabelle 5)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 30. August 2022 mit den Bundes- und Länderdaten (Arbeitsort) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt, den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den Ausbildungsquoten gemäß Beschäftigungsstatistik und gemäß Berufsbildungsstatistik (Ende 2011 bis Ende 2021), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Download_BIAJ20220830 (PDF: 8 Seiten - zwei Text- und 6 Tabellen-Seiten)
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Sozialhilfeausgaben 2019 - 2021 - einschl. Grundsicherung im Alter und Eingliederungshilfe (netto)
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(BIAJ) Die Nettoausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe stiegen in 2021 um 6,1 Prozent (2,136 Milliarden Euro) auf insgesamt 37,349 Milliarden Euro (448,94 Euro pro EW) – darunter 8,130 Milliarden Euro für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (7,6 Prozent mehr als 2020) und 22,020 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe (5,7 Prozent mehr als 2020). (siehe dazu die BIAJ-Tabelle, Seite 1)
In den Ländern reichten die Veränderungsraten der Nettoausgaben für Sozialhilfe in 2021 (Vorjahresvergleich) +16,8 Prozent im Land Bremen (HB)* und +9,4 Prozent in Thüringen (TH) bis +4,3 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW) und +3,2 Prozent in Schleswig-Holstein (SH). Ein Jahr zuvor, in 2020, reichten die Veränderungsraten der Nettoausgaben für Sozialhilfe im Vorjahresvergleich (nach aktualisiertem Datenstand) von +12,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und +12,3 Prozent in Sachsen (SN) bis +3,9 Prozent in Thüringen (TH) und -3,9 Prozent im Land Bremen (HB)*.
Die Nettoausgaben für Sozialhilfe einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe pro EW (durchschnittliche Bevölkerung 2021) reichen 2021 in den Ländern von 684,93 Euro (im Jahr) in Hamburg (HH) und 684,75 Euro im Land Bremen (HB) bis 327,44 Euro in Thüringen (TH) und 272,26 Euro in Sachsen (SN). (siehe Anhang vom 23.08.2022 auf Seite 4 im PDF-Download)
Auszug aus BIAJ-Tabelle - Download_BIAJ20220822 (PDF: vier Seiten; mit Anhang vom 23.08.2022 - ohne die in der amtlichen Statistik unberücksichtigt gebliebenen Korrektur durch das Land Bremen; siehe Hinweis vom 02.09.2022)
Hinweis vom 02.09.2022: Zur entsprechenden BIAJ-Tabelle nach Berücksichtigung der Korrekturmeldung zur Eingliederungshilfe im Land Bremen, die in der amtlichen Statistik (Destatis) (bisher) nicht berücksichtigt wurde, siehe hier: Download_BIAJ_BIAJ20220902 (PDF: vier Seiten)
* Die extremen Veränderungsraten in 2020 und 2021 im Land Bremen (-3,9 Prozent in 2020 und +16,8 Prozent in 2021) resultieren im Wesentlichen aus den (in der amtlichen Statistik erfassten) Ausgaben für Eingliederungshilfe (für behinderte Menschen), die im Land Bremen 2020 gegenüber dem Vorjahr 2019 um 13,8 Prozent sanken – bei einem Anstieg im Bundesdurchschnitt um 7,8 Prozent - und 2021 gegenüber dem Vorjahr 2020 dann um 23,8 Prozent stiegen – bei einem Anstieg im Bundesdurchschnitt um 5,7 Prozent. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 2)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2022
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 12,833 Milliarden Euro ausgegeben, 508 Millionen Euro (3,8 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,240 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro „für den Monat Juli“, die offensichtlich zum größten Teil nicht Ende Juni (§ 42 Absatz 1 SGB II) sondern erst im Juli 2022 erfolgt ist und gebucht wurde, führte, zusammen mit dem deutlichen Anstieg der Regelleistungsberechtigten im Juni und Juli 2022 (1), zu einem deutlichen Anstieg der 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes. (2) Im Bundeshaushalt 2022 sind 21,085 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (3).
Gemessen an den durchschnittlich 5,056 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 350,10 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von August 2020 bis Juli 2021, wurden für die durchschnittlich 5,379 Millionen RLB durchschnittlich 335,00 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 SGB II). (4)
(1) insbesondere aufgrund des Rechtskreiswechsels von Personen aus der Ukraine aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich des SGB II
(2) „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“)
(3) Der Bundeshaushalt 2022 wurde am 03.06.2022 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Bundehaushalt 2022 am 10. Juni 2022 zu. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 22. Juni 2022 (Teil I, Nr. 20) trat das Haushaltsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
(4) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin – Berichtsjahr 2020/21 und Vorjahre
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(BIAJ) Ein Blick auf ausgewählte Ergebnisse der Kombination der Statistik der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen mit der Beschäftigungsstatistik durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung: Insgesamt und Ländervergleich Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin – Berichtsjahr 2020/21 und Vorjahre“, BIAJ-Materialien vom 19.08.2022: Download: BIAJ_20220819, PDF 22 Seiten mit 14 BIAJ-Abbildungen und 15 Tabellen zum Beschäftigungsstatus): … 49,4 Prozent der bei Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen (w) und Bewerber (m) am Ende des Berichtsjahres 2019/20 (30.09.2020) waren 12 Monate nach Ende des Berichtsjahres in sozialversicherungspflichtiger Ausbildung (w 46,9 Prozent; m 50,9 Prozent) … 59,4 Prozent in Bayern (w 56,1 Prozent; m 61,6 Prozent) … 43,0 Prozent im Land Bremen (w 39,6 Prozent; m 45,2 Prozent) … 45,2 Prozent in Hamburg (w 42,4 Prozent; m 46,9 Prozent) … 33,4 Prozent in Berlin (w 32,1 Prozent; m 34,2 Prozent) ... (Datenstand der Statistik der BA: 28.07.2022).
Hinweis vom 16. August 2023: Siehe dazu auch die Aktualisierung bis zum Berichtsjahr 2021/22 (Datenstand 26.07.2023) hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die BIAJ-Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis Juli 2022 wurden insgesamt 113.171 Asylanträge gestellt, darunter 98.395 Erstanträge – 26.098 (36,1 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Juli 2021. 14.879 (15,1 Prozent) der 98.395 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Juli 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juli 2021: 15.244 bzw. 21,1 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2022 insgesamt 130.688 Asylanträge, darunter 111.434 Erstanträge. 54,5 Prozent (71.255) der 130.688 Entscheidungen von Januar bis Juli 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 24.126 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von August 2021 bis Juli 2022, wurden vom BAMF 189.423 Asylanträge entschieden, darunter 158.527 Erstanträge. Von den 189.423 Entscheidungen in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 waren 51,7 Prozent (97.933) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 38.775 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. August 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220813 (wie Link unter "PDF-Download" in Vorbemerkung: PDF: fünf Seiten)