Insolvenzgeld-Ausgaben 2023: 375,8 Millionen Euro im ersten Quartal
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(BIAJ) Von Januar bis März 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 375,8 Millionen Euro ausgegeben, 240,7 Millionen Euro mehr als von Januar bis März 2022 – wesentlich mehr als im ersten Quartal der weiteren Vorjahre und nahezu so viel wie in den ersten drei Quartalen des Vorjahres 2022 (388,7 Millionen Euro). Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 774,7 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis März 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 16.04.2023
Wie der Arbeitsort Bremerhaven 13 Prozent seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verlor
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(BIAJ) Bisher hieß es, in der Stadt Bremerhaven (Arbeitsort) waren am 30. September 2021 insgesamt 53.560 und am 31. Dezember 2021 insgesamt 53.557 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies trifft so nicht mehr zu. Der neu berechnete Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt Bremerhaven (Arbeitsort) betrug am 31.12.2021 nur noch 46.412, und das heißt, 7.145 (13,3 Prozent) weniger als nach der bisherigen Zähllogik. (siehe oben in der BIAJ-Tabelle unten)
Die Erklärung: „Beschäftigungsbetriebe in Gewerbegebieten, die sich über mehrere Gemeinden erstrecken, und die dort Beschäftigten (Arbeitsort) werden ab Stichtag August 2022 regional exakt zugeordnet.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Und die weitere, Bremerhaven betreffende Erläuterung in der Hintergrundinformation „Beschäftigungsstatistik – Verbesserte Ermittlung des Arbeitsortes“: „Nennenswert ist im Besonderen, dass die Abgrenzung der Gewerbeflächen zwischen Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven nun exakt erfolgt. Das Stadtbremische Überseehafengebiet liegt als Enklave inmitten des Gebietes der Stadt Bremerhaven, politisch-administrativ gehört es zur Stadt Bremen. Bisher konnte das Stadtbremische Überseehafengebiet nur der Stadt Bremerhaven zugeordnet werden. Mit der neuen Ermittlungslogik wird es nun formell richtig bei der Stadt Bremen ausgewiesen.“ (1)
Ein Vorjahresvergleich des Bestandes der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. September 2022 gemäß der neuen Zähllogik mit dem Bestand am 30. September 2021 gemäß der bisherigen Zähllogik deutet an: Die Änderung der Zähllogik reduziert in der Stadt Bremerhaven (Arbeitsort) insbesondere den Bestand der sozialversicherungspflichtigen Männer, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit anerkanntem Berufsabschluss. (siehe Spalten 2, 4, 6 und 10 in BIAJ-Tabelle unten)
Anmerkung: Die in Bremerhaven „verloren gegangenen Beschäftigten“ sind nach der neuen Zähllogik sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im etwa 60 Kilometer von Bremerhaven entfernten Arbeitsort Stadt Bremen geworden.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und Auszubildende insgesamt - Ländervergleich 2022v
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(BIAJ) Die vorläufigen Ergebnisse der amtlichen Berufsbildungsstatistik 2022 (Destatis) zeigen: In 2022 wurden insgesamt 468.943 Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) neu abgeschlossen, 0,6 Prozent (2.767) mehr als im Vorjahr 2021. (siehe Fußnote 1 in Tabelle unten) Die Zahl der Auszubildenden insgesamt sank im Verlauf des Jahres 2022 – vom 31.12.2021 bis zum 31.12.2022 – um 3,1 Prozent (39.470) auf etwa 1,216 Millionen.
Die entsprechenden Veränderungsraten in den Ländern reichen bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen von +3,8 Prozent in Sachsen (SN) bis ‑6,0 Prozent in Bremen (HB) und bei den Auszubildenden insgesamt von +0,8 Prozent in Thüringen bis ‑7,8 Prozent in Bremen (HB). (siehe BIAJ-Abbildungen und Tabelle unten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2023
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(BIAJ) Vorbemerkung: Im ersten Quartal 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 33,4 Prozent im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 8,6 Prozent! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis März 2023 (April 2022 bis März 2023) auf 56,8 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis März 2023 (April 2022 bis März 2023) auf 16,3 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden im ersten Quartal 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO! n
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Grundsicherung im Alter: Bund und Länder 12/2021-12/2022 - Geschlecht, Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Ein unkommentierter, nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenzierter Blick auf die heute (05.04.2023) vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Daten zur Grundsicherung im Alter (SGB XII) im Bund und in den Ländern (Dezember 2022 im Vergleich zu Dezember 2021). PDF-Download hier: BIAJ_20230405 (zwei Seiten) und unten.