Jobcenter 2024: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,200 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2024 - Haushaltsstelle 1101/685 11 – 2023: 4,400 Milliarden Euro). Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11 dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 600 Millionen Euro (wie im Bundeshaushalt 2023) in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2024 sind 5,050 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13 - 2023: 5,250 Milliarden Euro). Nicht mehr im veranschlagt sind die 100 Millionen Euro (3) zur „einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten“ (2023: Haushaltsvermerk zu 1101/685 11).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (301 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2024 (im Vergleich zu 2023) voraussichtlich sein werden (4) und wie sich dies im Vergleich zur Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2023 (Stand 23.02.2023) darstellt - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2024 geändert werden.
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 17. Juli 2023 mit allen 405 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20230717_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20230717_2 (PDF: 8 Seiten) - siehe dazu auch die am 20.07.2023 angefügte BIAJ-Tabelle 2a.
Am 20. Juli 2023 angefügt:
BIAJ-Tabelle 2a vom 20. Juli 2023 (nach der in einem Schreiben des BMAS vom 17. Juli 2023 für 2023 angekündigten voraussichtlichen Zuteilung von ergänzenden 200 Millionen Euro für die (anteilige) Finanzierung der (möglichen) steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Beschäftigten der Jobcenter: Download_BIAJ20230720. (5)
(1) Regierungsentwurf (Bundesministerium der Finanzen), 05. Juli 2023 - siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 06.07.2023: „Jobcenter 2024: 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“: hier
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2024) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) Im Bundeshaushalt 2023 veranschlagt bei Haushaltsstelle 6002/971 12.
(4) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2022: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."
(5) Aus diesen am 17.07.2023 vom BMAS angekündigten zusätzlich 200 Millionen Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter im Haushaltsjahr 2023 resultiert die Differenz zwischen der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für 2024 angekündigten Kürzung um 500 Millionen Euro (Videoboschaft vom 13.07.2023) und der von der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, genannten Kürzung um 700 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 (Handelsblatt Online 17.07.2023).
SGB II-Eingliederungstitel 2023: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Juni 2023
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis Juni 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 36,695 Millionen Euro ausgegeben, 2,947 Millionen Euro mehr als von Januar bis Juni 2022 (33,748 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 33,449 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (73,200 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 45,7 Prozent (33,449 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (im ersten Halbjahr 2022: 40,1 Prozent)
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 8,387 Millionen Euro ausgegeben, 1,203 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2022 (7,184 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 8,230 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (19,512 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 42,2 Prozent (8,230 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (im ersten Halbjahr 2022: 34,5 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2023 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 (und 2022) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2023: Download_BIAJ20230713 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten - eine falsche Monatsangabe - Juli statt Juni - am 12.10.2023 korrigiert)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2023 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,541 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 130,7 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*) wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,410 Milliarden Euro (39,2 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 39,2 Prozent) von 54,5 Prozent in Hamburg (HH) bis 31,1 Prozent in Bayern (BY).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 12. Juli 2023: Download_BIAJ20230712 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“
Insolvenzgeld-Ausgaben 2023: 647 Millionen Euro im ersten Halbjahr
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(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 647,0 Millionen Euro ausgegeben, 365,2 Millionen Euro (129,6 Prozent) mehr als im ersten Halbjahr 2022 (281,8 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten Halbjahren der weiteren Vorjahre. Die Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 113,0 Millionen Euro.
Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 899,2 Millionen Euro in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Juni 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 07.07.2023
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,404 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,529 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 573,48 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro.
In den sieben Monaten von Dezember 2022 bis Juni 2023 wurden dann etwa 861 Millionen Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023, 152 Millionen Euro im April 2023, 160 Millionen Euro im Mai 2023 und 201 Millionen Euro im Juni 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt. (Bremen, 07.07.2023)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 756.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser* Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld hat.
Anmerkung: Im Textteil unterstrichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.