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Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2023 – Bund und Länder

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Erstellt: 12. Juli 2023

(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,541 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 130,7 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*) wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,410 Milliarden Euro (39,2 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 39,2 Prozent) von 54,5 Prozent in Hamburg (HH) bis 31,1 Prozent in Bayern (BY).

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Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 12. Juli 2023: Download_BIAJ20230712 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“


Insolvenzgeld-Ausgaben 2023: 647 Millionen Euro im ersten Halbjahr

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Erstellt: 07. Juli 2023

(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 647,0 Millionen Euro ausgegeben, 365,2 Millionen Euro (129,6 Prozent) mehr als im ersten Halbjahr 2022 (281,8 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten Halbjahren der weiteren Vorjahre. Die Ausgaben im ersten Halbjahr 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 113,0 Millionen Euro.

Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 899,2 Millionen Euro in den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Juni 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 07.07.2023

2023 07 07 insolvenzgeld ausgaben gjs 2016 062023 biaj abb


Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2023

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Erstellt: 07. Juli 2023

(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,404 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,529 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 573,48 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro.
In den sieben Monaten von Dezember 2022 bis Juni 2023 wurden dann etwa 861 Millionen Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023, 152 Millionen Euro im April 2023, 160 Millionen Euro im Mai 2023 und 201 Millionen Euro im Juni 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt. (Bremen, 07.07.2023)

2023 07 06 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 062023 biaj abb

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 756.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser* Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld hat.
Anmerkung: Im Textteil unterstrichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.


Jobcenter 2024: 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“

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Erstellt: 06. Juli 2023

(BIAJ) 9,85 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“ der Jobcenter - 500 Millionen Euro (bzw. 700 Millionen Euro; siehe ergänzenden Hinweis vom 20./21.07.2023) weniger als im Bundeshaushalt 2023. Das sieht der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vor – einschließlich der Inanspruchnahme von Ausgaberesten. (Bremen, 06.07.2023; mit Nachtrag vom 13.07.2023 zu weiteren Kürzungen ab 2025 und u25-Leistungen - Videobotschaft des Bundesminsters Hubertur Heil)
Ergänzender Hinweis vom 17.07. und 20./21.07.2023 mit der voraussichtlichen ergänzenden Mittelzuteilung (für die "steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro" für die Beschäftigten der Jobcenter) in Höhe von 200 Millionen Euro für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter im laufenden Haushaltsjahr 2023 (!), die bei unverändertem Bundeshaushaltsentwurf 2024 zu der von Andrea Nahles, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, genannten Kürzung um 700 Millionen Euro (Handelsblatt online, 17.07.2022) führen würde: Wie sich diese Kürzungen auf Jobcenterebene (405 Jobcenter) darstellen könnten, siehe hier: BIAJ_20230717.

Weiterlesen: Jobcenter 2024: 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“

Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2022 (m/w)

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Erstellt: 05. Juli 2023

(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und elf Monate (Regelaltersgrenze Ende 2022) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2022. Zu den Empfängerquoten (LE-Quote) und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle (TOP 50) unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze). Die BIAJ-Tabelle mit allen 400 Kreisen: BIAJ20230705 (PDF: acht Seiten)
In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,73 Prozent (658.540 von 17.658.104) - unter den Männern 3,66 Prozent (282.780 von 7.725.879) und unter den Frauen 3,78 Prozent (375.760 von 9.932.225).
Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt.
Im Kreisvergleich des BIAJ reicht der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger Ende 2022 von 9,83 Prozent in Offenbach am Main bis 0,68 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt. (Männer: von 11,11 Prozent in Frankfurt am Main bis 0,84 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt; Frauen: von 10,72 Prozent in Offenbach am Main bis 0,57 Prozent in Saalfeld-Rudolstadt)
Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme.

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