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Sozialhilfeausgaben 2019 - 2022 - einschl. Grundsicherung im Alter und Eingliederungshilfe (netto)

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Erstellt: 03. September 2023

(BIAJ) Die Nettoausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde­rung und Eingliederungshilfe, stiegen in 2022 um 2,1 Prozent (790,5 Millionen Euro) auf insgesamt 38,139 Milliarden Euro – darunter 8,800 Milliarden Euro für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (8,3 Prozent mehr als 2021) und 23,214 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe (5,4 Prozent mehr als 2021). (siehe dazu die BIAJ-Tabelle, Seite 3 im PDF-Download hier bzw. unten) Der relativ geringe nominale Anstieg der Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe in 2022 resultiert aus den um 1,230 Milliarden Euro (26,0 Prozent) gesunkenen Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“. „Grund dafür ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, wonach die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zu­schlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst werden.“ (Destatis, Pressemit­teilung Nr. 321 vom 15. August 2023).

In den Ländern reichte die Veränderung der Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe (hier immer die Ausgaben einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe) in 2022 im Vorjahres­vergleich von +5,4 Prozent in Brandenburg (BB) bis -3,4 Prozent im Saarland (SL). (siehe BIAJ-Abbildung 1, Seite 1)

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Weiterlesen: Sozialhilfeausgaben 2019 - 2022 - einschl. Grundsicherung im Alter und Eingliederungshilfe (netto)

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2023 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. August 2023

(BIAJ) August 2023 (Stichtag 14.08.) 4,467 Millionen Arbeitsuchende – 181.000 (4,2 Prozent) mehr als im August 2022. Darunter: 2,696 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 910.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,786 Millionen bei den Jobcentern. 148.000 (5,8 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im August 2022 – 83.000 (10,0 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 66.000 (3,8 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 105.000 (7,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 44.000 (3,6 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im August 2022. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +9,4 Prozent in Sachsen (SN). (Land Bremen: +3,0 Prozent; Stadt Bremen: +2,2 Prozent; Bremerhaven: +6,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,957 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,9 Prozent (110.000) mehr als im August 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,6 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +6,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2023 und August 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. August 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230831 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


Frage zur berichteten Zielzahl „Kindergrundsicherung“: Erkennen Sie den Unterschied?

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Erstellt: 30. August 2023

(BIAJ) Erkennen Sie den Unterschied?
A Bundesregierung: „Bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder …“
B Bundesfamilienministerin: „Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder und ihre Familien …“
siehe dazu hier: BIAJ_20230830 (PDF: eine Seite; ein Rechtschreibfehler - fehlendes r in "bedroht" wurde am 02.09.2023 korrigiert)


Nationaler Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“: 3,5 Millionen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohe Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren

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Erstellt: 29. August 2023

(BIAJ) 3,495 Millionen bzw. 24,0 Prozent der Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren galten 2022 laut Eurostat in der Bundesrepublik Deutschland als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht – insgesamt etwa 20 Millionen (24,7 Prozent) in der Europäischen Union (EU-27). (siehe dazu die Spalten 8 und 10 in der BIAJ-Tabelle auf Seite 2*) Die Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen ist gemäß Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 14. Juni 2021 zur „Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder“ Hauptindikator für die Überwachung der EU-Strategien zur Reduzierung der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder bis 2030 („Armutsziel“). Im Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP), der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde (1), wird im Unterkapitel 2.1 des Kapitels „Ausgangssituation“ die „Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern in Deutschland“ beschrieben.
* In der BIAJ-Tabelle vom 29. August 2023 mit kurzem Textteil auf Seite 1 (PDF, DIN A4 quer) werden die beiden in der Tabelle „Relevante Indikatoren zu Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland …“ (NAP, Seite 13) genannten Quoten (hier immer die Altersruppe 0 bis unter 18 Jahre) mit den entsprechenden Quoten in den anderen 26 EU-Mitgliedstaaten verglichen. Bremen, 29.08.2023

Weiterlesen: Nationaler Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“: 3,5 Millionen von Armut oder...

Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2023

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Erstellt: 24. August 2023

(BIAJ) Von Januar bis Juli 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 15,310 Milliarden Euro ausgegeben, 2,477 Milliarden Euro (19,3 Prozent) mehr als die 12,833 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten sieben Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,500 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 442.000 mehr (8,7 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,058 Millionen RLB von Januar bis Juli 2022. (2)

Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten sieben Monaten 2023 auf 24,753 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 (3), 3,513 Milliarden (16,5 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von August 2021 bis Juli 2022 (21,240 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 993 Millionen Euro (siehe BIAJ-Abbildung unten) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 453 Millionen Euro.

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Gemessen an den durchschnittlich 5,458 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 377,93 Euro pro RLB ausgegeben. (4) Ein Jahr zuvor, von August 2021 bis Juli 2022 wurden für die durchschnittlich 5,069 Millionen RLB durchschnittlich 349,19 Euro pro Monat ausgegeben. (5)

(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Siehe dazu auch Fußnoten 3 und 5.
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten sieben Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Die 12-Monatssumme war bis Juni 2023 auf 25,049 Milliarden Euro gestiegen. Das Sinken im Folgemonat Juli 2023 auf 24,753 Milliarden Euro (August 2022 bis Juli 2023) resultiert aus den Einmalzahlungen im Juli 2022, die im Juli 2023 nicht mehr in die 12 Monatssumme von August 2022 bis Juli 2023 eingingen.
(4) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(5) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)


 

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