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Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2002 bis 2022)

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Erstellt: 03. Juli 2023

(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2002 bis 2022 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 03. Juli 2023 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2002 bis 31.12.2022) finden Sie hier: Download_BIAJ20230703 (PDF: 10 Seiten - eine - unterstrichene - Prozentangabe am 19.06.2024 korrigiert; Aktualisierung bis Ende 2023: hier)


Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2022 - neu berechnet

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Erstellt: 01. Juli 2023

(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Duisburg bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2022 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2022 im Kreisvergleich von 39,9 Prozent in Gelsenkirchen und 34,3 Prozent in Bremerhaven bis 2,8 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,4 Prozent in Duisburg und 30,1 Prozent in Essen bis 10,4 Prozent in München und im Ländervergleich von 30,3 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,6 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,1 Prozent; Ostdeutschland 15,6 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,8 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 12,0 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2022, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2022) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2022 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juli 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230701 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.

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Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in der Außenhandelsstatistik 2021 bis April 2023 - Terajoule und Wert

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Erstellt: 30. Juni 2023

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand (Menge und Wert/Preis insgesamt und pro kWh) von Januar 2021 bis April 2023 in der Außenhandelsstatistik (Statistisches Bundesamt). BIAJ-Abbildung und BIAJ-Tabelle unten. Bremen, 30.06.2023
Zum Vergleich der Kalenderjahre 2022 und 2021 siehe auch den kurzen Textteil hier.

2023 06 24 einfuhr ausfuhr erdgas aussenhandelsstatistik 012021 042022 biaj abb

Weiterlesen: Einfuhr und Ausfuhr von Erdgas in der Außenhandelsstatistik 2021 bis April 2023 - Terajoule und Wert

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2023 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 30. Juni 2023

(BIAJ) Juni 2023* (Stichtag 13.06.) 4,403 Millionen Arbeitsuchende – 235.000 (5,6 Prozent) mehr als im Juni 2022. Darunter: 2,555 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 833.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,722 Millionen bei den Jobcentern. 192.000 (8,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juni 2022 – 72.000 (9,4 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 120.000 (7,5 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 111.000 (8,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 81.000 (7,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juni 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +4,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +12,4 Prozent in Hessen (HE). (Land Bremen: +7,5 Prozent; Stadt Bremen: +8,1 Prozent; Bremerhaven: +5,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,921 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (123.000) mehr als im Juni 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,1 Prozent in Berlin (BE) bis +8,6 Prozent in Thüringen (TH).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2023 und Juni 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Juni 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230630 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

Weiterlesen: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2023 (mit...

Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2023: 1.995 Euro plus 159,60 Euro Urlaubsgeld

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Erstellt: 29. Juni 2023

(BIAJ) Zum 1. Juli 2023 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.995 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 159,60 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 29. Juni 2023 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2023


 

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