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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis April 2023

Details
Erstellt: 19. Mai 2023

(BIAJ) Von Januar bis April 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 8,833 Milliarden Euro ausgegeben, 1,969 Milliarden Euro (28,7 Prozent) mehr als die 6,864 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis April 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten vier Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,484 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 530.000 mehr (10,7 Prozent) mehr als die durchschnittlich 4,954 Millionen RLB in den ersten vier Monaten 2022. (2)

Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten vier Monaten 2023 auf 24,245 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023, 3,128 Milliarden (14,8 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von Mai 2021 bis April 2022 (21,117 Milliarden Euro). Die Ausgabe in den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 485 Millionen Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

2023 05 19 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2015 bis 042023

Gemessen an den durchschnittlich 5,377 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 375,74 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von Mai 2021 bis April 2022 wurden bei durchschnittlich 5,103 Millionen RLB durchschnittlich 344,85 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten vier Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen. (§§ 70 und 73 SGB II)


Langzeitarbeitslose ELB und Langzeitleistungsbeziehende (SGB II – Hartz IV) – Bund und Länder 2020-2022

Details
Erstellt: 19. Mai 2023

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Bestände der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB_LZA) und der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern in den „Corona-Jahren“ 2020 bis 2022.

Mitte März 2020 wurden in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 605.000 langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB_LZA) gezählt. (1) Ende März 2020 trat das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (2) in Kraft. Es folgten eine Vielzahl das gesellschaftliche Leben einschränkende Maßnahmen – die auch die Förderung von Arbeitslosen betrafen. (3) In den 15 Monaten nach März 2020 stieg der Bestand der ELB_LZA um nahezu 295.000 (48,6 Prozent) auf 900.000 im Mai 2021. Ab Juni 2021 ist der Bestand dann bis Ende 2022 um etwa 158.000 (17,5 Prozent) auf 742.000 gesunken. Das heißt, Ende 2022 waren gemäß Grundsicherungsstatistik der BA noch immer nahezu 137.000 (22,6 Prozent) mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte langzeitarbeitslos (länger als ein Jahr als arbeitslos registriert) als im März 2020.

Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) (4) ist in den „Corona-Jahren“ von Jahr zu Jahr gesunken – von insgesamt 2,674 Millionen Ende 2019 um etwa 282.000 (10,6 Prozent) auf 2,392 Millionen Ende 2022.

Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und den 16 Ländern seit Dezember 2019 von Monat zu Monat ist in jeweils zwei BIAJ-Abbildungen (1: ELB-LZA und 2: LZB und darunter ELB-LZA) darstellt. (Inhaltsverzeichnis siehe rechts neben der Tabelle auf Seite 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. Mai 2023 (aus technischen Gründen in drei Teilen) finden Sie hier:
Teil 1 (DE, BE, HH, HB und SH): Download_BIAJ20230519_1 (PDF: 6 Seiten - Auszug DE siehe unten)
Teil 2 (NI, NW, HE, RP, BW und BY): Download_BIAJ20230519_2 (PDF: 6 Seiten)
Teil 3 (SL, BB, MV, SN, ST und TH): Download_BIAJ20230519_3 (PDF: (6 Seiten)

Weiterlesen: Langzeitarbeitslose ELB und Langzeitleistungsbeziehende (SGB II – Hartz IV) – Bund und Länder...

Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis April 2023

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Erstellt: 10. Mai 2023

(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,043 Milliarden Euro ausgegeben. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. (2)
In den fünf Monaten von Dezember 2022 bis April 2023 wurden dann etwa 500 Millionen Euro mehr ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023, 90 Millionen Euro im Februar 2023, 162 Millionen Euro im März 2023 und 152 Millionen Euro im April 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
2023 05 10 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 042023 biaj abb

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.
(2) Am Rande zum Begriff „Arbeitslosenversicherung“: Die Ausgaben sind um nominal 26,3 Prozent gesunken bei einem um 14,6 Prozent gesunkenen 12-Monatsdurchschnitt der registrierten Arbeitslosen insgesamt (-32,4 Prozent im Rechtskreis SGB III und -1,4 Prozent im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) - von 2,819 Millionen (1,196 Millionen im Rechtskreis SGB III und 1,623 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021, auf 2,408 Millionen (808.000 im Rechtskreis SGB III und 1,599 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022.
Anmerkung: Im Textteil unterstichene Jahreszahlen wurden am 12.09.2023 korrigiert.


Insolvenzgeld-Ausgaben 2007 bis April 2023

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Erstellt: 10. Mai 2023

(BIAJ) Von Januar bis April 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 459,3 Millionen Euro ausgegeben, 267,8 Millionen Euro (140 Prozent) mehr als von Januar bis April 2022 und wesentlich mehr als in den ersten vier Monaten der weiteren Vorjahre und 86 Prozent der Gesamtausgaben im gesamten Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro). Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 801,8 Millionen Euro in den 12 Monaten von Mai 2022 bis April 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis April 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 10.05.2023

2023 05 10 insolvenzgeld ausgaben gjs 2016 042023 biaj abb


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2023

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Erstellt: 09. Mai 2023

(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis April 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 19.123 (28,4 Prozent) im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 1.013 (7,1 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 57,2 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis April 2023 (Mai 2022 bis April 2023) auf 16,1 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden in den ersten vier Monaten 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO!n

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2023

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