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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2023

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Erstellt: 10. März 2023

(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2022 bis Februar 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,729 Milliarden Euro ausgegeben. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro – am Rande (zum Begriff „Arbeitslosenversicherung“): Ausgaben um nominal 26,3 Prozent gesunken bei einem um 14,6 Prozent gesunkenen 12-Monatsdurchschnitt der registrierten Arbeitslosen insgesamt (-32,4 Prozent im Rechtskreis SGB III und -1,4 Prozent im Rechtskreis SGB II-Hartz IV). (2)
In den drei Monaten von Dezember 2022 bis Februar 2023 wurden dann insgesamt 186 Millionen Euro mehr ausgeben als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023 und 90 Millionen Euro im Februar 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten - Überschrift am 10.05.2023 korrigert - und falsche Jahreszahlen; neu: unterstrichene Jahreszahlen)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.

2023 03 10 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 022023 biaj abb

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.
(2) von 2,819 Millionen (1,196 Millionen im Rechtskreis SGB III und 1,623 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021, auf 2,408 Millionen (808.000 im Rechtskreis SGB III und 1,599 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022.


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2023

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Erstellt: 08. März 2023

(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis Februar 2023 (März 2022 bis Februar 2023) auf 56,8 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis Februar 2023 (März 2022 bis Februar 2023) auf 16,8 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Im Januar und Februar 2023 sank bei einem Anstieg der Zahl der Asylentscheidungen um 34,7 Prozent im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 8,2 Prozent! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1 im PDF-Download) n

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2023

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Februar 2023 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 01. März 2023

(BIAJ) Februar 2023 (Stichtag 13.02.) 2,620 Millionen registrierte Arbeitslose - 192.000 (7,9 Prozent) mehr als im Februar 2022 – 26.000 (2,9 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 167.000 (10,8 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 68.000 (5,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 124.000 (11,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Februar 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑0,1 Prozent in Berlin (BE) bis +14,5 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +2,4 Prozent; Stadt Bremen: +1,9 Prozent; Bremerhaven: +4,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,886 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 8,4 Prozent (302.000) mehr als im Februar 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,7 Prozent in Berlin (BE) bis +18,4 Prozent in Bayern (BY).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Februar 2023 und Februar 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. März 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230301 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten - eine Jahreszahl am 30.03.2023 korrigiert; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


Jobcenter 2023: Eingliederungsmittel nach Zuteilung der „Sondermittel für ukrainische Geflüchtete“

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Erstellt: 28. Februar 2023

(BIAJ) Nach Zuteilung der „Sondermittel ukrainischer Geflüchteter“ in Höhe von 100 Millionen Euro (1) sind den Jobcentern Bundesmittel in Höhe von insgesamt 4,698 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2023 zugeteilt - 309 Millionen Euro (6,2 Prozent) weniger als im Vorjahr 2022. (2)

Wie sich die Verteilung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ für die einzelnen Jobcenter 2023 und im Vergleich zum Vorjahr 2022 darstellt ist der BIAJ-Tabelle entnehmen. Siehe hier: Download_BIAJ20230228 (PDF: 8 Seiten; Auszug – Seite 1 von 8 unten)

Weiterlesen: Jobcenter 2023: Eingliederungsmittel nach Zuteilung der „Sondermittel für ukrainische Geflüchtete“

Hartz IV: Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ - Soll und Ist 2005-2022

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Erstellt: 25. Februar 2023

(BIAJ) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeit­suchende“ (SGB II – Hartz IV) gab der Bund im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 6,007 Milliarden Euro aus (2021: 5,857 Milliarden Euro), 906 Millionen Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2022 für diesen Zweck veranschlagten 5,101 Milliarden Euro (Soll 2022). (1) Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gab der Bund im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 3,986 Milliarden Euro aus (2021: 4,041 Milliarden Euro), 823 Millionen Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2022 für diesen Zweck veranschlagten 4,809 Milliarden Euro (Soll 2022). (siehe Spalten 2 bis 7 in BIAJ-Tabelle im PDF dieser BIAJ-Kurzmitteilung vom 25.02.2023: Download_BIAJ20250223)

Weiterlesen: Hartz IV: Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ - Soll und...

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