(BIAJ) Auf die insgesamt 404 Jobcenter wurden nach Abschluss der Beratungen des Bundeshaushalts 2024 (vorläufig) insgesamt 10,358 Milliarden Euro für „Eingliederungsleistungen“ (1) (2) und den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ verteilt - für die „Eingliederungsleistungen“ (1) (2) insgesamt 4,125 Milliarden Euro, 548 Millionen Euro weniger als im Vorjahr (2023), und 6,233 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“, 566 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. (3)
Wie sich diese (vorläufig***) auf die einzelnen Jobcenter verteilten Bundesmittel aus dem Haushaltssoll bei den Haushaltsstellen 1101/685 11 mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Einglederung in Arbeit“ (Soll: 4,150 Milliarden Euro; Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne: 1,350 Milliarden Euro) und 1101/636 13 mit der Zweckbestimmung „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Soll: 5,050 Milliarden Euro) ergeben, kann auf Seite 1 der BIAJ-Tabelle von 06. Februar 2024 rechnerisch nachvollzogen werden. (Download_BIAJ20240206). Zur (vorläufigen***) Mittelverteilung 2024 auf die einzelnen Jobcenter (mit Vergleich zum Vorjahr 2023) siehe dort die Seiten 2 bis 14.
*** entspricht endgültiger Zuteilung gemäß Berechnungsstand (Bundesagentur für Arbeit) vom 26. Januar 2024 ("ohne Mittel für Leistungen nach § 16e a.F. SGB II und ohne ESF-LZA Sonderprogramm") (Anmerkung angefügt am 25.03.2024)
(1) ohne die etwa 25 Millionen Euro für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011
(2) Nicht zu den Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ zählen die bis zu 700 Millionen Euro, die im Rahmen des sog. Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) von „Bürgergeld“ (Haushaltsstelle 1101/681 12) für die anteilige Finanzierung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gewährt werden können.
(3) Zu den "Verwaltungskosten" siehe die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV (SGB II): „Verwaltungskosten“ stiegen 2023 auf 7,4 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005" vom 30. Januar 2024 (BIAJ_20240130)