(BIAJ) Die 301 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) gaben im vergangenen Haushaltsjahr 2023 insgesamt 275,3 Millionen Euro (3,5 Prozent) weniger aus als die 7,876 Milliarden Euro, die diesen 301 Jobcentern gemäß Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 (und der ersten und zweiten Veränderung) für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (4,285 Milliarden Euro) und "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (3,591 Milliarden Euro) zugeteilt worden waren. Für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" wurden 361,1 Millionen Euro (8,4 Prozent) mehr ausgegeben als die zugeteilten 4,285 Milliarden Euro und für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" 636,4 Milliarden Euro (17,7 Prozent) weniger als die zugeteilten 3,591 Milliarden Euro.
Wie sich dies in der Rechnungslegung 2023 der einzelnen 301 Jobcenter darstellt, ist der BIAJ-Tabelle vom 09. Februar 2023 zu entnehmen. (Download_BIAJ20240209; PDF, 11 Seiten DIN A4 quer - Auszug Seite 1 unten)
Für die "Gesamtverwaltungskosten" (Bundesanteil) wurde 2023 in 286 der 301 Jobcenter mehr ausgegeben als zugeteilt - bis zu +51,2 Prozent (JC Tirschenreuth, BY), u.a. JC Frankfurt am Main +17,9 Prozent - und in nur 15 Jobcentern weniger als zugeteilt - bis zu -8,0 Prozent (JC Berlin Pankow), u.a. JC Hamburg -5,8 Prozent. (Spalte 4)
Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" wurde 2023 in nur einem Jobcenter mehr ausgegeben als zugeteilt - JC Hamburg +6,9 Prozent. In 300 Jobcentern wurde für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" weniger ausgegeben als zugeteilt - bis zu -72,3 Prozent (JC Tirschenreuth, BY), u.a. JC Frankfurt am Main -26,5 Prozent. (Spalte 9)
Das Gesamtbudget (Spalte 11) wurde von 71 der 301 Jobcenter zu über 99 Prozent ausgeschöpft, darunter 19 Jobcenter mit mehr als 99,95 Prozent, u.a. die Jobcenter Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg. (Spalte 14)
Hinweis: Zur Mittelverteilung 2024 (die "Eingliederungsmittel" noch ohne die insgesamt weniger als 25 Millionen Euro für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011) siehe die BIAJ-Materialien Jobcenter 2024: Mittel für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten (Bundesanteil) vom 06. Februar 2024.