(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2024 insgesamt 27.363 Asylanträge (darunter 25.027 Erstanträge) entschieden, 5.476 (25,0 Prozent) mehr als im Januar 2023 – 5.436 (27,7 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2023 und 40 (1,7 Prozent) mehr Folgeanträge als im Januar 2023. (Spalte 1 in Tabelle 1 und Spalten 13 bis 15 in Tabelle 2)
Bei einem Anstieg der Entscheidungen um 25,0 Prozent (5.476) auf 27.363 sank die Anzahl der Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling um 0,1 Prozent (4) auf 3.133. Gemessen an der Gesamtzahl der Entscheidungen im Januar 2024 wurde lediglich in 11,4 Prozent der Fälle eine Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) anerkannt. (Januar 2023: 18,3 Prozent; Januar 2022: 21,4 Prozent)
Gestellt wurden im Januar 2024 insgesamt 28.241 Asylanträge (darunter 26.376 Erstanträge), 3.121 (10,0 Prozent) weniger Asylanträge als im Januar 2023 – 2,696 (9,3 Prozent) weniger Erstanträge und 425 (18,6 Prozent) weniger Folgeanträge. Im Januar 2024 „… waren 1.075 der Asylerstantragstellenden (4,1 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar 2023: 1.606 bzw. 5,5 Prozent der 29.072 Asylerstanträge; BAMF, Aktuelle Zahlen – Januar 2024 und 2023)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Februar 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240210 (PDF: fünf Seiten) - Auszug (drei Abbildungen) unten