(BIAJ) Ein Blick auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse und die Bruttostundenverdienste (Verdienstgrößenklassen - ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer (ohne Auszubildende) im April 2022 – als der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro betrug - und April 2023 – als der gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro betrug.(1)
Zur Veränderung der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in den einzelnen Verdienstgrößenklassen (Euro pro Stunde) siehe die neun BIAJ-Abbildungen mit Datentabellen und kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20240215 (PDF, 5 Seiten - und/oder unten)
(1) Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. Im Jahr 2022 hat die neu eingeführte Verdiensterhebung die drei ehemaligen Verdienststatistiken – die Verdienststrukturerhebung, die Vierteljährliche Verdiensterhebung sowie die freiwilligen Verdiensterhebungen – abgelöst. Zu weiteren Informationen siehe u.a. den Qualitätsbericht „Verdiensterhebung - Erhebung der Arbeitsverdienste nach § 4 Verdienststatistikgesetz“ (erschienen am 12.04.2023, https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Verdienste/arbeitsverdienste.pdf)