(BIAJ) Ein Blick auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse und die Bruttostundenverdienste (Verdienstgrößenklassen - ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer (ohne Auszubildende) im April 2022 – als der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro betrug - und April 2023 – als der gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro betrug.(1)
Zur Veränderung der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in den einzelnen Verdienstgrößenklassen (Euro pro Stunde) siehe die neun BIAJ-Abbildungen mit Datentabellen und kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20240215 (PDF, 5 Seiten - und/oder unten)

2024 02 15 beschaeftigungsverhaeltnisse nach bruttostundenverdienst unter 20 euro 2022 2023 biaj abb 1

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(1) Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. Im Jahr 2022 hat die neu eingeführte Verdiensterhebung die drei ehemaligen Verdienststatistiken – die Verdienststrukturerhebung, die Vierteljährliche Verdiensterhebung sowie die freiwilligen Verdiensterhebungen – abgelöst. Zu weiteren Informationen siehe u.a. den Qualitätsbericht „Verdiensterhebung - Erhebung der Arbeitsverdienste nach § 4 Verdienststatistikgesetz“ (erschienen am 12.04.2023, https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Verdienste/arbeitsverdienste.pdf)